Unterhalt zahlen ohne Titel?

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Beitrag von gunnar01 - 23.07.11 - 15:58 Uhr

hallo ihr lieben...

ich habe mich hier gerade angemeldet und auch direkt eine frage.

ich zahle seit 10 jahren immer pünktlich und an der düsseldorfer tabelle angelehnten unterhalt.dies mache ich freiwillig,ohne gerichtsurteil oder ähnlichen.zehn jahre ging es gut,ich konnte meine tochter alle zwei wochen zu mir nehmen und alle waren zufrieden.nunmehr ist es so das ich meine tochter nur unregelmäßig sehe,weil ständig etwas von meiner ex dazwischen kommt.
muss ich ohne gerichtsurteil überhaupt unterhalt zahlen?ich möchte nämlich alles gerichtlich geregelt wissen.

über ein paar antworten und erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

...gunnar

Beitrag von comapo - 23.07.11 - 16:44 Uhr

Hi Gunnar,

ich würde zunächst mal Unterhaltsfragen nicht vermischen mit Umgangsfragen...

Wieso willst Du denn jetzt unbedingt einen Titel bzw. den Unterhalt gerichtlich klären? Du bist kraft Gesetzes unterhaltspflichtig, der Titel ist lediglich ein Sicherungsmittel, dass Deine Ex zwangsvollstrecken könnte, falls Du nicht zahlst.

Was genau möchtest Du jetzt gerichtlich klären? Wenn Du unbedingt einen Titel haben möchtest, dann rechne Dir den Unterhalt genau aus, geh zum Notar, tituliere den Betrag bzw. die Stufe der DDT, die Du für korrekt hältst und achte auf eine Befristung bis zum 18. LJ, weil danach beide Eltern für den Barunterhalt zuständig sind.

Gruß Comapo

Beitrag von gunnar01 - 23.07.11 - 16:51 Uhr

danke comapo,

wir haben beide nach wie vor das gemeinsame sorgerecht,aber im moment bin ich nur ein zahlender vater.ich habe diesen momat keinen unterhalt überwiesen,weil ich meine tochter schon über acht wochen nicht mehr gesehen habe.ich möchte den offiziellen weg gehen um auch meine rechte geltend machen zu können.also,...muss ich ohne gerichtsbeschluss überhaupt unterhalt zahlen?und drohen mir eventuell nachzahlungen,wenn ich die unterhaltszahlung plötzlich stoppe?

gruß gunnar

Beitrag von jogiyoda - 23.07.11 - 17:17 Uhr

was kann das Kind dazu wenn die mutter spinnt? und laß KU und Umgang nicht zusammen in dein Hirn.

zahl KU weiter und erwirke nebenbei eine Einstweilige zwecks Umgang

Beitrag von gunnar01 - 23.07.11 - 17:21 Uhr

warum bekommt man hier keine antworten auf seine fragen?...meine ex und ihr neuer mann schwimmen nur so im geld....ich schade meiner tochter also nicht.meine frage ist und bleibt ob ich überhaupt unterhalt zahlen muss.

lg gunnar

Beitrag von jogiyoda - 23.07.11 - 17:23 Uhr

ist das Kind aus deinem Sperma entstanden? beantwortest du die Frage mit ja, mußt du zahlen egal ob der Neue deiner Ex Multimilliardär ist.

Beitrag von gunnar01 - 23.07.11 - 17:25 Uhr

die frage ist noch nicht geklärt!...ist das hier wirklich ein forum für väter die einige fragen haben?

Beitrag von jogiyoda - 23.07.11 - 17:32 Uhr

zum Dritten: du MUSST zahlen oder wirst später GEPFÄNDET

Beitrag von gunnar01 - 23.07.11 - 17:36 Uhr

irgendwie versteht hier niemand wirklich worum es mir geht!!!ich will ja zahlen...will aber ein gerichtsurteil,einen vaterschaftstest,eine regelung über die höhe und dauer des unterhalts und eine regelung des umgangsrecht.meine ex scheut aber eine gerichtsverhandlung.meine frage war ob ich mit irgendwelchen konzequenzen bei stop der unterhaltszahlung zu rechnen habe.

Beitrag von jogiyoda - 23.07.11 - 17:44 Uhr

du raffst Nichts, oder?

Du willst einen Vaterschaftstest? Seit wann ist dir bekannt das Zweifel an deiner Vaterschhaft bestehen (von diesem tag an hast du 2 jahre Zeit zweifel anzumelden, ist diese Frist verstrichen bist du Pimmel tniffen

Du willst ein Urteil? wie blöd muß man(n) sein um sich selbst Gerichtskosten aufzuladen (in solchen Urteilen werden Höhe -dynamisch wenn Frau nicht verblödet ist-und entweder bis 18 lebensjahr oder offen festgelegt. Umgang hat damit Null/Nichts/Nada/Zero zu tun.

Für den Umgang mußt DU ein Verfahren anstrengen.

und ja du mußt mit Konsequenzen rechnen: 2 Anwälte zahlen, Gerichtskosten zahlen, Unterhalt wird evtl. gepfändet wenn du nicht gutwillig bist.

Beitrag von comapo - 24.07.11 - 11:56 Uhr

Gunnar,

das Kind ist ehelich und somit Deins. Punkt.
Wie Jogiyoda schon schrieb, ein Vaterschaftstest macht nur Sinn, wenn Du JETZT ERST Zweifel an Deiner Vaterschaft hast.

Zweitens, schrieb ich schon in meiner ersten Antwort an Dich, dass Du KRAFT GESETZES zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet bist, google nach § 1601 BGB und folgende, bes. § 1612 und § 1612a BGB. Der Titel verdonnert Dich nur zu einer gewissen Höhe und gibt dem Gläubiger die Möglichkeit eine Zwangsvollstreckung einzuleiten.

Wenn Deine Ex einen Ölscheich zum Partner hat, hat das keinen Einfluss. Der Mann ist mit dem Kind nicht verwandt und muss keine müde Puderatze aufwenden, um es zu versorgen: Dein Kind, Deine Unterhaltspflicht. Deine Ex kommt ihrem Anteil durch Betreuung nach.

Und noch mal: Vermisch nicht Unterhalt und Umgang! Klage den Umgang ein und zahle ohne weiteres Affentheater den Satz, der sich nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt.

LG Comapo

Beitrag von gunnar01 - 24.07.11 - 15:00 Uhr

ehelich`???nein...wir waren nicht verheiratet!

Beitrag von jogiyoda - 24.07.11 - 15:09 Uhr

du hast also die Vaterschaft nie anerkannt?

Beitrag von gunnar01 - 24.07.11 - 15:15 Uhr

leider doch...gleich nach der geburt .hab ne vaterschaftsanerkennung zu hause!

Beitrag von jogiyoda - 24.07.11 - 15:19 Uhr

und seit wann glaubst du das du nicht der Vater bist (Begründet!)

Beitrag von gunnar01 - 24.07.11 - 15:21 Uhr

keine ahnung...ist nur so ein gefühl.ich will einfach nur gewissheit.

Beitrag von jogiyoda - 24.07.11 - 15:22 Uhr

auf : es ist nur ein Gefühl geht kein gericht in Deutschland ein. Du mußt zahlen , hast aber ohne Zusammenhang mit Zahlungen ein Umgangsrecht

Beitrag von gunnar01 - 24.07.11 - 15:27 Uhr

ich habe mich neulich mit einem kollegen unterhalten der ein ähnliches problem hatte.er hat alles über ein gerichtsurteil klären und festlegen lassen.das gerichtsverfahren kostete gerade mal 211 euro + 600 euro anwaltskosten.er meinte das der bis dahin nicht gezahlte unterhalt nicht nachgezahlt werden musste.

Beitrag von jogiyoda - 24.07.11 - 15:29 Uhr

er meinte

was er meint ist Latte. Was im Urteil steht ist Fakt

Beitrag von gunnar01 - 24.07.11 - 15:32 Uhr

mal anders herum!...ich weiß doch eigentlich gar nicht wieviel ich zahlen muss.die düsseldorfer tabelle kenne ich auch nicht und vom jugendamt wurde auch noch nichts berechnet....könnte also rein theoretisch einen euro unterhalt überweisen und somit meiner pflicht nachkommen.

Beitrag von jogiyoda - 24.07.11 - 15:36 Uhr

du kennst dein einkommen und die Ddorfer Tabelle findest du ganz leicht per Google. wenn du sie gefunden hast suchst du dein Nettogehalt in der linken Spalte gehst nach rechts in die Altersstufe un dhast den betrag bei 2 Kindern , bei einem Kind mußt du eine Stufe höher gehen un dvon dem dort stehenden betrag kannst du die Halfte vom kindergeld abziehen. Schwupps weißt du was du zahlen mußt ( und das ganz einfach ohne JA oder Gericht denn die rechnen das genauso)

Beitrag von gunnar01 - 24.07.11 - 15:39 Uhr

wir reden aneinander vorbei...

Beitrag von jogiyoda - 24.07.11 - 15:43 Uhr

du hast die Frage nach dem zu zahlenden Betrag gestellt und ich habe sie detailliert beantwortet.

Beitrag von gunnar01 - 24.07.11 - 15:48 Uhr

dann hast du meine frage falsch verstanden.

Beitrag von jogiyoda - 24.07.11 - 15:53 Uhr

nochmal ganz von Vorn:
1. du hast die Vaterschaft anerkannt und kannst sie wegen plötzlichem Bauchgefühl nicht anfechten
2. du hast die Pflicht Kindesunterhalt zu zahlen die Höhe kannst du selbst berechnen wie ich es dir geschildert habe
3. Du hast ein Recht ( ebenso wie das Kind) auf Umgang. wird eer Umgang vereitelt kannst du durch einen Anwalt für Familienrecht eine Umgangsklage einreichen, vorab kannst du eine einstweilge Verfügung beantragen sodaß dir der Umgang gewährt wird.
4. zahlst du keinen Unterhalt hast du demnächst eine Klage und eventuell eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung am Hals.

Jetzt sollte dir ALLES klar sein,