Elternzeit bis 03.09. aber

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Beitrag von aimee81 - 24.07.11 - 14:24 Uhr

neuer Job fängt erst am 01.10. an (2012)
Wie ist man dann in der Zeit vom 03.09. - 01.10. versichert? Muss ich mich familienversichern über meinen Mann oder gehts auch anders?
Will ich nämlich eigentlich nicht so gerne, da Leana und ich bei ner anderen Krankenkasse sind als Bako, und dann müssten wir ja quasi die Kasse wechseln und im Oktober dann wieder zurück wechseln (will schon da blieben, wo ich bin, keine andere)
Weiß jemand, wie es anders gehen würd?
LG Silke

Beitrag von schwilis1 - 24.07.11 - 14:28 Uhr

du zahlst den monat selber? ist doch einkommensabhängig...dann wäre das der mindestsatz wenn du nichts verdienst.. oder?

Beitrag von aimee81 - 24.07.11 - 14:29 Uhr

Ich hab keine Ahnung #schein deswegen frag ich ja ;-)

Beitrag von ichbins04 - 24.07.11 - 22:07 Uhr

nein, leider nicht. es wird das gesamte netto jahreseinkommen der familie zur berechnung herangezogen.

deshalb würde mich meine freiwillige gesetzliche kv auch 320 euro kosten, wenn ich nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten gehen würde

gruß

Beitrag von smokefighter - 24.07.11 - 14:37 Uhr

Du hast zum Ende der Elternzeit gekündigt? ... Eventuell kannst du mit deinem Ex-Arbeitgeber reden ob man die Kündigung erst zum 30.9. macht und du bis dahin in Elternzeit bleibst...

Hast du Anspruch auf ALG 1 ? Dann geh zum Arbeitsamt und beantrage ALG1 und schon bliebst du in deiner Krankenkasse....

Hast du nur Anspruch auf ALG 2 dann würd das Jobcenter dich eventuell auffordern in die Familienversicherung deines Mannes zu wechseln...

Eventuell für den 1 Monat nicht müsst man mal nachfragen....
ansonsten kannst du dich nur freiwillig selbst versichern wenn du in deiner KK bleiben willst für den Monat....

Beitrag von aimee81 - 25.07.11 - 11:42 Uhr

Ja, das mit der Kündigung zum 30.09. geht nicht, das macht mein Chef nicht (also mein alter Chef), er würde dann verlangen, dass ich ganz normal arbeiten komm.
Ich will den Monat ja extra nicht arbeiten, damit ich mit der Kleinen die KiGa - Eingewöhnung selber machen kann.
Naja, ich muss mich mal erkundigen, wie das ist mit dem freiwillig versichern, was das kostet #schwitz Wird schon gehen, ist ja nur 1 Monat #schein

Beitrag von susannea - 24.07.11 - 15:21 Uhr

Elternzeit war mit dem Vertragsende beendet, die Frage ist, wie bist du momentan überhaupt versichert. Beziehst du noch Elterngeld?

Beitrag von aimee81 - 25.07.11 - 11:40 Uhr

Nee, nix Vertragsende ;-) Unbefristeter Vertrag und ganz normal 3 Jahre Elternzeit genommen!

Beitrag von traumkinder - 24.07.11 - 15:25 Uhr

meld dich doch arbeitslos, oder geht das nicht?

Beitrag von amory - 24.07.11 - 19:40 Uhr

Ruf mal bei deiner Krankenkasse an.

ich hatte mal 3 Wochen Pause zwischen 2 Jobs und war weiter versichert, ohne etwas zahlen zu müssen.
Damals gab es einen Kulanzzeitraum von 4 Wochen, in dem das geht.

Ich habe alleridngs keine Ahnung, ob es das noch gibt.
Ansonsten ist die freiwillige gesetzliche auch nicht so wahnsinnig teuer, du verdienst ja nichts, das kostet dich dann 150 Ero glaube ich.

Grüße, Amory

Beitrag von aimee81 - 25.07.11 - 11:39 Uhr

Nee nee nee, ich bin schon noch in Elternzeit, ich bin auch noch angestellt, ich hatte nen ganz normalen unbefristeten Vertrag, und hab 3 Jahre Elternzeit genommen. Bis jetzt hab ich noch nicht gekündigt, werde ich aber tun auf Ende Elternzeit, weil ich ab 01.10. eine andere Stelle hab (beim alten AG geht nur VZ, das waren damals 55 Stunden / Woche, und das ist mit Kind einfach nicht mehr machbar, daher hab ich mir was neues gesucht!)
Ich glaube nicht, dass ich irgendeinen ALG - Anspruch hab, da ich ja selber kündige, da gibts doch Sperren oder??? #kratz Ich will ja auch gar kein ALG, mir gehts lediglich um die KRankenversicherung, ob ich tatsächlich wegen dem einen Monat wechseln muss zu meinem Mann (Familienversicherung), denn das möchte ich halt eigentlich nicht
LG

Beitrag von susannea - 25.07.11 - 11:46 Uhr

Klar hast du einen Anspruch auf ALGI wenn du wegen fehlender Möglichkeit der Kinderbetreuung für die Arbeitszeit kündigst.

Ansonsten würde ich wohl mal gucken, wieviel Resturlaub du noch hast, evtl. musst du ja erst zum Monstaende dann kündigen.

Du erhältst für den Monat ja dann noch Urlaub!

Beitrag von aimee81 - 25.07.11 - 14:16 Uhr

Naja, ich glaub nicht, dass ich noch Urlaub hab, ich hab vorm Mutterschutz damals meinen gesamten Urlaub genommen (also inkl. Mutterschutzzeit) weil ich ja wusste, dass ich nimmer zurück komme. Und für die Elternzeit ansich gibts ja keinen Urlaubsanspruch oder? Dann hätte ich quasi nur die Zeit vom 03.09. - 01.10., dann sind dann nur 2,5 oder 3 Tage.
Hm, na ja, im schlimmsten Fall zahl ich das halt dann selber.
LG