und zwar zielt meine frage dahinaus:
ich könnte ja nur von bis uhr arbeiten, wenn mein AG dann aber sagt neee neee neee das geht so nicht, ich brauch dich von dann und dann im schichtdienst... was mach ich denn dann?? so gesehen muss ich ja ablehnen, da ja sonst die kinderbetreuung nicht geregelt ist...
oder heisst das dann er lehnt meine Arbeitszeiten ab, kann mir das schriftlich geben und ich kann mir woanders was anderes suchen!? 
kann mir das jemand sagen?? 
Teilzeit während Elternzeit beim AG, was darf er von mir verlangen?
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Beitrag von traumkinder - 24.07.11 - 19:24 Uhr
Beitrag von ida-calotta - 24.07.11 - 19:33 Uhr
Hallo!
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Klar kann dein AG dir die Arbeitszeiten (wenn du in der Elternzeit bei ihm arbeiten willst) vorschreiben, das hat ja nix mit deinem eigentlichen Vertrag zu tun, ist ja ein eigenständiger befristeter Vertrag für eine gewisse Zeit. Und ebenso kann er dir trotzdem untersagen woanders zu arbeiten.
LG Ida
Beitrag von susannea - 24.07.11 - 20:01 Uhr
Nein, das kanne rnciht, laut BEEG muss sich auf die Ausgestaltung der Zeiten innerhalb einer bestimmten Frist geeinigt werden. Er schreibt vor ist kein Einigen!
Beitrag von amory - 24.07.11 - 19:37 Uhr
Hallo,
wenn dir dien AG entgegenkommt und dir eine teilzeitstele anbietet, die du dann aus persönlichen gründen nicht annehmen kannst, glaube ich nciht dass er dir deshalb erlauben muss, woanders zu arbeiten.
Du kannst dir aber trotzdem etwas anderes suchen, müsstest dann nur kündigen.
Grüße, Amory
Beitrag von traumkinder - 24.07.11 - 19:42 Uhr
"Du kannst dir aber trotzdem etwas anderes suchen, müsstest dann nur kündigen." ??
was soll ich denn kündigen, wenn kein vertrag (teilzeit, während elternzeit) wegen nicht akzeptablen arbeitszeiten zustande kommt?
Beitrag von traumkinder - 24.07.11 - 19:41 Uhr
ich glaub ihr habt mich nicht richtig verstanden oder ich hab mich nicht richtig ausgedrückt:
ich weiss das ich für die teilzeit in der elternzeit einen extra vertrag bekomme
die frage ist eben, wenn er mir sagt ich soll so arbeiten wie ich aber nicht kann, würde ja kein vertrag zu stande kommen, denn ich kann so ja nicht arbeiten!! d.h. er kann mir keinen job anbieten so wie ich es benötige!! würde er mir das dann schriftlich geben können????
denn wenn er mir das schriftlich gibt, darf ich ja woanders mir eine stelle suchen!?
Beitrag von ina_bunny - 24.07.11 - 19:52 Uhr
"...denn wenn er mir das schriftlich gibt, darf ich ja woanders mir eine stelle suchen!? ..."
FALSCH!
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Warum soll er dir bescheinigen das du so nicht arbeiten kannst wie er will?
Wenn dann brauchst du seine Erlaubnis woanders arbeiten zu dürfen.
LG Ina
Beitrag von traumkinder - 24.07.11 - 19:56 Uhr
"Wenn dann brauchst du seine Erlaubnis woanders arbeiten zu dürfen. "
okay das wollte ich wissen!!
gründe findet der AG bestimmt genug mir das nicht zu genehmigen, aber ist das erlaubt?? wie sehen denn dann meine rechte aus??
denn ich will ja arbeiten, aber wenn mein AG meine zeiten nicht einhalten kann (muss ich mir ja was anderes suchen!!) damit ich das geld dann rein bekomme...
weisst was ich meine??
Beitrag von fraukef - 24.07.11 - 20:01 Uhr
er muss nicht mal Gründe finden, um es nicht zu genehmigen.
Wenn er es nicht genehmigt, kannst du nichts tun - außer ggf zu kündigen - dann kannst du natürlich ohne seine Genehmigung arbeiten, wo du willst - aber eben nach der Elternzeit auch nicht zu ihm zurück...
LG
Frauke
Beitrag von traumkinder - 24.07.11 - 19:52 Uhr
"Freiwillige Einigung versuchen
Wer beabsichtigt, während der Elternzeit eine Teilzeitarbeit beim bisherigen
Arbeitgeber auszuüben, muss mit seinem Arbeitgeber innerhalb von vier
Wochen ab Geltendmachung des Teilzeitwunsches eine Einigung über die
Verringerung und die Ausgestaltung der Teilzeitarbeit versuchen. Gelingt keine
Einigung, muss der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers
innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung ablehnen."
Quelle: http://www.job-pages.de/pdf-recht/4-teilzeit.pdf
verstehe ich das richtig, wenn wir uns auf eine zeit nicht einigen können, lehnt er meine teilzeit ab und dann kann ich mich doch woanders nach was umschauen?? oder brauch ich dann nochmal was schriftlich das ich woanders arbeiten darf????
Beitrag von susannea - 24.07.11 - 20:02 Uhr
Es gibt die Variante nicht, ihr könnt euch nciht einigen, es muss eine Einigung erzielt werden!
Beitrag von traumkinder - 24.07.11 - 21:01 Uhr
aber was ist wenn er mir die arbeitszeiten nicht geben kann, die für die betreuung meiner kids sichergestellt ist??
heisst das dann er hat keinen job für mich und wenn er ganz böse ist gibt er mir auch keine genehmigung woanders arbeiten zu gehen??
d.h. ich erhalte im 2. ELternjahr gar keine chance geld zu verdienen!? denn ich will ja arbeiten, kann es eben nur nicht wie er sich das vorstellt...
Beitrag von susannea - 24.07.11 - 21:02 Uhr
Er muss schon sehr gut begründen warum er sie dir nicht geben kann und die Genehmigung ablehne geht auch nicht so einfach.
Und wenn du die hast und er dir keine Stelle gibt, dann kannst du erstmal ALGI erhalten bis du etwas gefunden hast!
Beitrag von traumkinder - 24.07.11 - 21:11 Uhr
mal ein bsp:
ich könnte arbeiten von Montag bis Freitag 19Uhr-15Uhr
die arbeitszeiten meines AG sind von Mo-Sa 8-20Uhr, sprich ich könnte bei ihm arbeiten von 8-15Uhr. Nun sagt aber AG das bringt uns nix, da wir die anderen zeiten nicht abdecken können -> er kann meine Teilzeit so nicht akzeptieren.
was anderes kann ich aber aufgrund der Betreuungszeiten nicht machen!!
sprich er würde im schlimmsten fall ablehnen. und das scheint ja zu gehen!?
da er aber sauer auf mich ist weil ich 2 jahre elternzeit genommen habe, erteilt er mir auch nicht die genehmigung einen anderen job auszuführen
was er ja, so wie ich das hier bisher verstanden habe durchaus tun kann!? 
so und dann hab ich ein echtes finanzielles problem!!
denn das elterngeld muss ich mir auf ein jahr auszahlen lassen (da es finanziell nicht anders geht!), da ich ja jetzt davon ausgehe im 2. jahr arbeiten gehen zu können!
hach ist das kompliziert und ich weiss auch das es quatsch ist sich jetzt schon damit zu quälen, aber ich mag lieber vorher wissen was passieren kann, als dann blind dazustehen 
P.S: ich frage so blöd, weil ich 2 jahre elternzeit nehmen werde und eben im 2. jahr arbeiten gehen möchte, aber eben nur bis 15 uhr arbeiten gehen kann...
Beitrag von susannea - 24.07.11 - 21:18 Uhr
Nein, das ist sehr gut. Du schreibst die Zeiten am besten jetzt schon so mit rein, wenn du die Elternzeit anmeldest. Denn er hat ja nur 4 Wochen Zeit abzulehen bzw. sich mit dir zu einigen. Tut er es jetzt so nciht, muss er dir nachher die Stelle so geben!
MAcht er es nicht, kannst du sie einklagen!
Beitrag von traumkinder - 24.07.11 - 21:27 Uhr
meinst du echt das es schon gut ist wenn ich die zeiten jetzt schon mit rein schreibe?? also bei abgabe der elternzeit!?
eigentlich wurde mir geraten das erst 7 wochen vor beginn des 2. elternjahres zu tun, denn dann hat er wie du schreibst 4 wochen zeit sich mit mir zu einigen....
wenn ich ihm das jetzt dann schon mitschicke!?
nicht das es dann jetzt schon ärger gibt bzw er dann jetzt in den 4 wochen dann schon rumdiskutiert!? andernfalls brauch ich das dann nicht machen kurz bevor es soweit ist
und weiss dann schnellstmöglich bescheid wie es weiter geht...
ich kann mir nur nicht vorstellen das er mir die stelle so gibt... bisher war das nie möglich bei uns 
sorry das ich dich nerv, aber du scheinst dich bissi mehr auszukennen!
Beitrag von susannea - 24.07.11 - 21:35 Uhr
Ich könnte mir einfach vorstellen, dass er so die Frist verpasst ;)
Wäre er nämlich nicht der erste.
Beitrag von traumkinder - 24.07.11 - 21:37 Uhr
die firma hat tausende von mitarbeitern, ich glaub das nicht...
wo steht das denn geschrieben mit der frist !? das ich was "beweisen" kann wenn es soweit kommen sollte
Beitrag von traumkinder - 25.07.11 - 10:06 Uhr
aber was ist mit der aussage:
"
5. der Anspruch wurde dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt.
"
fällt das dann raus, weil ich es schon direkt mit abgabe der elternzeit mitgeteilt habe oder muss das dann nochmal gemacht werden??
alles so kompliziert, wenn man schwanger ist und gar nicht klar denken kann
Beitrag von susannea - 25.07.11 - 11:35 Uhr
DAs sind ja immer midnest Angaben, und 12 Moante sind mehr als 7 Wochen, also ja, das fällt dann raus.
Beitrag von windsbraut69 - 25.07.11 - 08:04 Uhr
Natürlich gibt es die Variante.
Der AG kann ablehnen, wenn es die betrieblichen Belange nicht erlauben.
Gruß,
W
Beitrag von susannea - 25.07.11 - 08:19 Uhr
Darum ging es doch gar nicht, ob er generell ablehnen kann. Das kann er auch nur aus dringenden betrieblichen Gründen und da reicht sicherlich nicht aus, "wir arbeiten eigentlich zu anderne Zeiten"!
Hier ging es darum, ob der AG nach einer Zustimmung zur Teilzeit sagen kann, entweder so oder gar nicht. Und das kann er nicht!
Beitrag von bi_di - 24.07.11 - 21:36 Uhr
Das steht doch alles in Deinem Link:
Wenn der Arbeitgeber Deinen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ablehnt UND auch die Aufnahme einer Beschäftigung bei einem anderen AG (Obacht: ein zweiter Antrag, in dem Du die Art der Arbeit, den zukünftigen AG nennen und den zeitlichen Umfang nennen musst), dann darfst Du keinesfalls einfach beim neuen AG anfangen, sondern musst ein Arbeitgericht bemühen, Dir die Zustimmung zu erteilen.
Und auch das Arbeitgericht muss Dir die Zustimmung nicht erteilen. Aber wie gesagt: Das steht haarklein in Deinem Link - lies Dir den Artikel mal ganz durch.
Grüsse
BiDi
Beitrag von susannea - 24.07.11 - 21:50 Uhr
Wieso sollte sie wzei Anträge schreiben, das kann sie alles jetzt gleich in die Anmeldung der Elternzeit mit reinschreiben, wenn sie möchte!
Beitrag von bi_di - 24.07.11 - 22:28 Uhr
Weil sie vermutlich momentan weder Name des zukünftigen AGs noch Tätigkeitsbeschreibung bei eben diesem hat. Und diese Daten braucht der jetzige AG (und im Zweifelsfall das Arbeitsgericht) um zu entscheiden, ob sie bei diesem anderen AG anfangen darf.
Mein AG würde mir keinesfalls eine Blankounterschrift für die befristete Arbeit bei einem anderen AG ausstellen.
Grüsse
BiDi
