Hallo
Meine Mutter hat gerade einen Anruf von einer Bekannten bekommen, daßmein Erzeuger gestern gestorben ist. Ich habe ihn 1xim Leben gesehen da war ich 12 Jahre alt (jetzt 31).
Vor 1-2 Jahren hatte er sich bei meiner Mutter gemeldet, daß er Kontakt gern möchte. Ich habe dies aber abgelehnt.Ich habe einen Papa (Lebenspartner meiner Mutter).
So nun stellt sich mir die Frage,ob ich die Beerdigung bezahlen muß? So wie wir Informiert sind, lebt seine Mutter noch. Er war bis zum Tode in einer Partnerschaft jedoch nicht verheiratet. Es gibt noch weitere kinder von ihm, ich bin die älteste.
Ich habe keinerlei Einkommen und lebe in einer festen Partnerschaft. Mein Partner hat ein Konto und ich bin mit in seinem Konto eingetragen. Da ich die Finanzen bei uns verwalte, haben wir vor Jahren ein Tagesgeldkonto auf meinem Namen eröffnet. MUß ich diese alle angeben? Es ist ja nicht mein Geld. Oder wird gar von dem Partner der Einkommensnachweis geprüft?
Ich werde das Erbe ausschlagen, ist man dadurch auch nicht mehr zur Bezahlung verpflichtet? Oder spielt das keine Rolle? Ich hoffe mir kann jemand helfen.
VG und Danke im vorraus
Rike
Erzeuger gestorben was nun?
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Beitrag von riekschen - 24.07.11 - 20:26 Uhr
Beitrag von jogiyoda - 24.07.11 - 20:29 Uhr
die Beerdigung teilen sich alle Kinder und die Mutter zu gleichen Teilen.
Ob du das Erbe annimmst spielt dabei keine Geige
Beitrag von riekschen - 24.07.11 - 20:32 Uhr
Auch wenn man nachweisen kann , daß man kein Einkommen hat? Bzw.habe ich noch nicht mal ein Konto.
Ich bin Hausfrau mit 0€ Einkommen und bezahle meine Krankenversicherung selbst.
Beitrag von derhimmelmusswarten - 24.07.11 - 20:37 Uhr
Wer soll es denn deiner Meinung nach bezahlen? WIR alle? Oder direkt in allen Fällen der Staat? Denn dann könnte ja jeder kommen, dass er keinen Kontakt mit seinen Eltern hatte...
Beitrag von riekschen - 24.07.11 - 20:45 Uhr
Hallo Danke für Deine Antwort.Ich habe nicht gesagt, daß ihr alle bezahlen sollt. Meine Frage war einfach getellt, wie es in diesem Fall rechtlich aus sieht.
Und ich benenne diesen Mann auch nicht als ein Elternteil. Er war mir nicht bekannt .Für meinem Ziehvater,würde ich selbstverständlich die Beerdigung bezahlen,da er mein Papa war und ist.
Desweiteren könnte ich nachweisen, daß es im Leben nie Kontakt gab und er auch kein Interesse an mir und an meinem Leben hatte. Es gab weder Unterhaltszahlung noch irgendwelche anderen finaziellen Unterstützungen an meine Mutter bzw. für mich. Mein Papa hat das alles für mich gemacht, sich um mich gesorgt,gekümmert und geliebt.
Daher stellt sich rein rechtlich für mich jetzt die Frage, ob ich jetzt dafür aufkommen muß oder ob es in diesem Fall Sonderregelungen gibt.
Mehr wollte ich nicht wissen!
Beitrag von parzifal - 25.07.11 - 10:30 Uhr
Ich denke Du hast kein Geld und Einkommen?
Wovon würdest Du die Beerdigung Deines Ziehvaters denn dann zahlen?
Beitrag von windsbraut69 - 25.07.11 - 07:56 Uhr
Keine Ahnung, ob Du zahlen mußt aber natürlich hast Du ein (Tagesgeld)konto!
Beitrag von jogiyoda - 25.07.11 - 08:12 Uhr
1. steht dir von deinem Mann ein Taschengeld von mindestens 5% seines Einkommens zu
2. Dein Tagesgeldkonto hat eines Tages ja einfach gesagt hupp, da bin ich und gehöre dir?
Beitrag von riekschen - 25.07.11 - 08:54 Uhr
Er ist nicht mein Mann, da wir nicht verheiratet sind
Beitrag von jogiyoda - 25.07.11 - 14:01 Uhr
dann muß er dir theoretisch Unterhalt zahlen und dieser Wert wird angerechnet
Beitrag von parzifal - 25.07.11 - 10:27 Uhr
Du hast kein Einkommen (0,--) zahlst aber Deine Krankenversicherung selbst? Wovon? Von Deinem Vermögen?
Ferner hast Du ein Tagesgeldkonto auf Deinen Namen. Weshalb?
Verwaltung von Vermögen ist ja ein vollkommen unbrauchbarer Grund. Dazu muss das Konto nicht auf Deinen Namen lauten (hierzu gibt es nämlich Vollmachten).
Soll das Geld vor Gläubigern Deines Partners geschützt werden? Einen anderen nachvollziehbaren Grund sein Geld auf den Namen seiner Freundin anzulegen kann ich nämlich nicht entdecken (außer vielleicht noch Steuern zu umgehen).
Beitrag von riekschen - 25.07.11 - 10:39 Uhr
Da ich in einer Eheähnlichen Gemeinschaft lebe und mein Freund zu viel verdient, bekomme ich keinerlei Unterstützung vom Staat und bin somit auch nicht Krankenversichert über das AA. Dies bedeutet, daß ich meine Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen muß, woher ich dieses Geld nehmen soll,interessiert niemanden. mein Partner bezahlt meine monatlichen Beiträge,ich könnte diese nicht tragen,von was denn auch.
Das Tagesgeld konnte läuft auf meinem Namen ohne irgendwelche Steuerliche Gründe. Da ich Hausfrau bin und alle Rechnungen usw. bezahle und diese Dinge erledige haben wir einfach dasTagesgeld Konto auf meinem Namen gemacht, damit ich über das Geld jederzeit verfügen kann und Rechnungen begleichen kann... usw. wie Bankangelegenheiten.
Da mein Partner jeden Tag 12h arbeiten ist, er nicht die Zeit und Lust hätte sich darum zu kümmern.Desweiteren hat die Bank zu, wenn mein Partner von seiner Arbeit zu Hause ist.
Ich frage mich aber gerade, warum man sich rechtfertigen muß, daß man in einer 14 Jährigen Partnerschaft ein Tagesgeldkonto auf seinen Namen hat und nicht auf den Namen der arbeitenden Person. Ist das so verweflich?
VG
PS:Mein Partner oder Ich haben auch keinerlei Schulden...
Du kommst auf Gedanken
Beitrag von buzzi2 - 25.07.11 - 12:25 Uhr
Hallo,
also du bist hier niemanden Rechenschaft schuldig. Du hast eine Frage gestellt und erhoffst dir darauf Antworten, die dir weiterhelfen. Fragen nach eurer finanziellen Situation sind hier völlig unangemessen.
Mein Mann hatte eine ähnliche Sotuation mit seiner Mutter. Nur war er das einizge Kind. Er hatte keinerlei Kontakt zu ihr, da sie ihn direkt nach der Geburt weggab. Nachdem sie dann gestorben war, ist man an meinen Mann herangetreten bezüglich de Beerdigung. Er hat das Erbe abgehlehnt und die Beerdigung wurde vom Sozialamt am Wohnort meines Mannes übernommen, nachdem er nachweisen konnte, dass er zu dieser Frau keinen Kontakt hatte. Das ganze läuft unabhängig von deinem Einkommen/Vermögen. Allerdings müsstest du schon nachweisen können,dass da keinerlei Kontakt/Bezug etc. war (evtl. über Zeugenaussagen), denn sonst könnte ja tatsächlich jemand einfach so behaupten, dass er keinen Kontakt hatte, um die Zahlung zu umgehen. Das einzige was du bezahlen müsstest wäre die Sterbeurkunde (15,00 €). Allerdings kann ich dir nicht sagen, wie das ist, wenn noch andere Verwandte in direkter Linie vorhanden sind, aber ich vermute mal, dass die alle hintereinander abgegrast werden und jeder für sich dann eine Entscheidung trifft.
Ich bin der Meinung, dass einem nicht zugemutet werden kann für einen Menschen aufzukommen (egal ob Unterhaltszahlungen oder eben Beerdigung) mit dem man rein gar nichts zu tun hatte und genau so sieht es auch unser Staat, denn sonst wäre es nicht möglich, so etwas zu verweigern.
LG
Beitrag von riekschen - 25.07.11 - 13:04 Uhr
Hallo
Danke für Deine nette Antwort.Ich denke schon das wir es beweisen können, daß es zu keinerlei Kontakt kam ( Zeugen wären:Mutter, Geschwister,Ziehvater,Lebenspartner usw.)
Laut unserer Info hat er noch eine Tochter, die in etwa 4Jahre jünger ist als ich.Ob es noch andere Kinder gibt wissen wir nicht. Wie meine Mutter gestern erfahren hat, war seine Partnerschaft ein auf und ab, zusammen gewohnt haben sie auch nicht. Zu seiner Mutter hat er auch erst Kontakt aufgenommen vor ca. 1 Jahr ob diéser sich befestigt hat weiß ich nicht.
Ich denke , daß ich wohl als erstes Benachrichtigt werde, da ich die Erstgeborene bin. Wir werden sehen...
VG und Danke
Beitrag von buzzi2 - 25.07.11 - 16:55 Uhr
Bitte gern geschehen
Beitrag von parzifal - 25.07.11 - 14:29 Uhr
Wenn Dein Partner die Beiträge zahlt, dann zahlst Du diese nicht selbst, sondern eben Dein Partner.
Das mit der Vollmacht hast Du nicht verstanden? Alles was Du bezüglich des Kontos machen willst geht problemlos mit Vollmacht.
Und verstehst Du nicht, dass es ungewöhnlkich ist sein Geld auf das Konto einer unverheirateten Partnerin zu legen.
Was ist bei einer streitigen Ternnung? Sehe nur ich da mögliche Probleme am Horizont die Dein Partner nicht sieht?
Ihr habt ja noch nichtmal ein gemeinsames Konto laufen.Dann könnte jeder ran. Dein Partner könnte derzeit ohne Dich alsoi noch nicht mal an sein Geld.
Und das findest Du normal vom Wohlwollen des Freundes oder Freundin abhängig zu sein um an sein eigenes Geld zu kommen?
Ich habe davon noch nie gehört außer in den von mir genannten Fällen. Sind da "meine Gedanken" so abwägig?
Wie gesagt Deine genannten Gründe sind halt nicht überzeugend (Stichwort Vollmacht) und in der Praxis vollkommen unüblich.
Wohlbemerkt. Ich glaube dir jetzt sogar Deine Ausführunge. Siehst Du aber tatsächlich nicht das Ungewöhnliche das diese Fragen rechtfertigt?
Beitrag von smonko - 24.07.11 - 21:05 Uhr
Das kann ich so nicht bestätigen.
Als mein Schwiegervater letztes Jahr verstarb, haben wir das Erbe auch ausgeschlagen. Mein Mann galt somit als nicht geboren und mußte finanziell nix zu Beerdigung beitragen.
LG Nancy
Beitrag von riekschen - 24.07.11 - 21:09 Uhr
Hallo
hatte Dein Mann KOntakt zu seinem "Vater"?
Beitrag von smonko - 24.07.11 - 21:13 Uhr
Ja das hatten wir. Da wir aber kein Erbe von ihm haben wollte, haben wir eben ausgeschlagen. Laut Notar galten mein Mann und meine Schwägerin ab diesem Moment als nicht geboren und es hat sich auch nie jemand wegen der Kosten bei uns gemeldet.
Beitrag von jogiyoda - 25.07.11 - 07:21 Uhr
. Laut Notar galten mein Mann und meine Schwägerin ab diesem Moment als nicht geboren
sonderbar haben heute schon Notare eine aklatante Geistesschwäche?
Beitrag von jogiyoda - 25.07.11 - 07:31 Uhr
tausche a gegen e
Beitrag von derhimmelmusswarten - 24.07.11 - 21:41 Uhr
Dein Mann gilt also als nicht geboren? Soso. Interessant
Beitrag von julia3007 - 24.07.11 - 22:36 Uhr
Hallo Nancy,
wer kam dann für die Beerdigungskosten auf???
LG
M.
Beitrag von smonko - 24.07.11 - 22:38 Uhr
Meine Schwiegermutter und mein Schwager. Beide haben aber nicht das Erbe ausgeschlagen.
Beitrag von windsbraut69 - 25.07.11 - 08:00 Uhr
Dann haben sie das freiwillig getan.
Die Erbausschlagung hat mit den Bestattungskosten nichts zu tun.
