Hallo
Hab eine kurze Frage für eine Bekannte...
Ist der AG dazu verpflichtet in der Elternzeit einen Teilzeitjob anzubeiten.
Der Fall ist folgender: Sie hat eine 30 Std Stelle und würde gerne jetzt, wo das Kind 2 Jahre alt ist, für ein Jahr auf 20 Stunden reduzieren.
Wenn das Kind 3 ist, wieder 30 Stunden arbeiten gehen.
Dankeschön
Lina
Elternzeit Frage
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Beitrag von lina1975 - 24.07.11 - 21:33 Uhr
Beitrag von susannea - 24.07.11 - 21:36 Uhr
DAs hängt etwas von der Größe des Betriebes ab, ab einer bestimmten Größe kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgesagt werden und die müssen erstmal gefunden werden.
Beitrag von ujn1 - 24.07.11 - 23:01 Uhr
Hallo,
die Voraussetzungen dafür, dass der Arbeitgeber dem Verlangen des Arbeitnehmers auf Teilzeit zustimmen muss, sind in § 15 (7) BEEG festgeschrieben:
1. Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
2. das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate,
3. die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden,
4. dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und
5. der Anspruch wurde dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt.
Was auch viele Arbeitgeber nicht wissen: Schweigen gilt in diesem Fall als Zustimmung. Will der Arbeitgeber dem Verlangen nicht stattgeben, hat er vier Wochen Zeit, schriftlich begründet abzulehnen. Wendet sich der Arbeitgeber nicht, nicht fristgerecht, nicht begründet oder nicht schriftlich gegen das Verlangen des Arbeitgebers, gilt die beantragte Teilzeit als vereinbart.
Zur Frage der Rückkehr zur vollen vertraglichen Arbeitszeit: Wie der Punkt 3. schon sagt, muss die Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit für lediglich mindestens zwei Monate verlangt werden, bei Deiner Bekannten ist es ein Jahr, also kein Problem. Außerdem endet zum dritten Geburtstag normalerweise sowieso die Elternzeit (soweit sie sich nicht mit der Elternzeit für ein anderes Kind überlappt), damit auch automatisch die Teilzeitvereinbarung in Elternzeit.
LG
Beitrag von traumkinder - 25.07.11 - 10:03 Uhr
hat sie denn 2 oder 3 jahre elternzeit beantragt??
wenn sie 2 jahre hat, dann ist das ja nun zu ende und sie kann an ihre alte 30h stelle zurück!!
hat sie 3 jahre, und der AG hat bedarf an teilzeit bekommt sie die auch!! und kann nach dem 3. jahr an ihre alte 30h stelle zurück
falls der AG keine teilzeit stelle für sie hat, dann könnte er ihr genehmigen woanders teilzeit arbeiten zu gehen
