Ist es Pflicht einen Arbeitsvertrag zu bekommen

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Beitrag von susi1103 - 25.07.11 - 14:24 Uhr

Hallo

meine Schwester arbeitet bei einem Catering Service 30 Stunden die Woche für 800 Euro. Sie bekommt Lohnabrechnungen usw... Allerdings sagt ihre Chefin das es nicht ihre Pflicht wäre, ihr einen Arbeitsvertrag auszustellen. ISt das wirklich so.Wenn das wirklich so wäre, dann könnte sie ja von jetzt auf gleich einfach gefeuert werden. Ich finde die Chefin macht es sich ziemlich einfach.

lg

Beitrag von aeffchen77 - 25.07.11 - 14:28 Uhr

Hallo Susi,

natürlich kann ein Arbeitsvertrag auch nur mündlich geschlossen werden.
Hier gelten dann eben die gesetzlichen Regelungen und Fristen - also nix mit "von jetzt auf gleich feuern" ;-)

Gruß
aeffchen77

Beitrag von traumkinder - 25.07.11 - 14:31 Uhr

#pro



richtig!!

und der vorteil, ein mündlicher vertrag ist meist unbefristet, denn wer unterhält sich denn mündlich schon über einen befristeten :-p


deine freundin hat hoffentlich eine rechtsschutzversicherung für arbeitsrecht, denn viele AG versuchen es dann auf die einfache schiene den AN los zu werden... aber die gesetzeslage sieht ab und an ein wenig anders aus ;-)

Beitrag von kati543 - 25.07.11 - 15:57 Uhr

Nicht ganz. Ein muendlicher Vertrag ist zwingend immer unbefristet. Der befristete Vertrag bedarf der Schriftform.

Beitrag von majixx - 25.07.11 - 14:31 Uhr

Auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam. Schau mal hier:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsvertrag.html#tocitem4

Deine Schwester kann nicht von heute auf morgen gekündigt werden. Es gelten die gesetzlichen Fristen.

http://arbeits-abc.de/forum/kuendigung/kuendigungsfristen-ohne-arbeitsvertrag-1024/

Ich würde dennoch auf einen schriftlichen Vertrag bestehen.

Liebe Grüße,
majixx

Beitrag von oma.2009 - 25.07.11 - 14:34 Uhr

Hallo,

ich hatte auch fast 10 Jahre keinen Arbeitsvertrag.
Ich habe immer zu meinem Chef gesagt: mit der 1. Gehaltszahlung hat er MEINE Bedingungen akzeptiert.....Allerdings war er ein Chef, für den der Handschlag mehr gezählt hat als ein Stück Papier.

LG

Beitrag von susi1103 - 25.07.11 - 14:37 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten!!
War mir jetzt echt sicher das es Pflicht ist einen Arbeitsvertrag auszuhändigen. Allerdings würde ich auch darauf bestehen.

Liebe Grüße

Beitrag von manavgat - 25.07.11 - 16:27 Uhr

Du irrst, Ohne Vertrag steht sie gar nicht schlecht da. Es gilt das Arbeitsgesetz.

Gruß

Manavgat

Beitrag von parzifal - 25.07.11 - 17:11 Uhr

"Das Arbeitsgesetz" gibt es nicht in Deutschland.

In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze die Bezug zum Arbeitsrecht haben (wie gesagt aber keines mit dem Namen "Arbeitsgesetz").

Besser ist also von "es gelten die Arbeitsgesetze" (als Sammelbegriff der gesetzlichen Regelungen) zu reden (z.B. BGB, KSchG, etc.).

Gruß
parzifal

Beitrag von manavgat - 25.07.11 - 17:37 Uhr

ja, fein, dass Du meinen Beitrag ergänzt hast.

Danke und Gruß

Manavgat

Beitrag von parzifal - 25.07.11 - 20:28 Uhr

Gern geschehen und jederzeit wieder.

Danke für Dein Anerkenntnis.

Gruß
parzifal

Beitrag von parzifal - 25.07.11 - 16:54 Uhr

Es gibt keine Pflicht einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen.

Wenn Deine Schwester aber die Ausstellung eines Arbeitsvertrages begehrt muss der AG diesem nachkommen (auch jetzt noch).

Beitrag von wurzelzwerg13 - 25.07.11 - 17:01 Uhr

Hallo!

Ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam und im Streitfall gelten die gesetzten Bestimmungen.
Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Arbeitsaufnahme einen Arbeitsvertrag auszuhändigen. Ausgenommen davon sind befristete Arbeitsverträge bis zu einem Monat.

Siehe dazu das Nachweisgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/BJNR094610995.html

Liebe Grüße

*wurzelzwergi*

Beitrag von wurzelzwerg13 - 25.07.11 - 17:03 Uhr

hoppla..'gesetzlichen', nicht 'gesetzten'. Sorry.

Beitrag von schnaffi1402 - 25.07.11 - 17:09 Uhr

Hallo,

früher war es durchaus üblich mündliche Arbeitsverträge zu schliessen, aber heute hat sich der Gesetzgeber dafür das Nachweisgesetz ausgedacht.

http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/

Da steht alles drin was in einen Arbeitsvertrag rein muss und was nicht. So ganz so einfach kann man es sich auch als chef heute nicht mehr machen.

Liebe Grüße

Sandra

Beitrag von susannea - 25.07.11 - 17:38 Uhr

Wenn sie Gehaltsabrechnugnen usw. bekommt, dann hat sie einen Vertrag und zwar einen mündlichen und das gute daran, der ist dann auf jeden Fall unbefristet!

Es gelten alle gesetzlichen Regelungen!

Beitrag von querulantin123 - 25.07.11 - 19:24 Uhr

Da hat die Chefin recht.

Beitrag von king.with.deckchair - 25.07.11 - 20:01 Uhr

"Wenn das wirklich so wäre, dann könnte sie ja von jetzt auf gleich einfach gefeuert werden."

Unfug. Es gelten dann selbstverständlich die gesetzlichen Regelungen.