Hallo
meine Schwester arbeitet bei einem Catering Service 30 Stunden die Woche für 800 Euro. Sie bekommt Lohnabrechnungen usw... Allerdings sagt ihre Chefin das es nicht ihre Pflicht wäre, ihr einen Arbeitsvertrag auszustellen. ISt das wirklich so.Wenn das wirklich so wäre, dann könnte sie ja von jetzt auf gleich einfach gefeuert werden. Ich finde die Chefin macht es sich ziemlich einfach.
lg
Ist es Pflicht einen Arbeitsvertrag zu bekommen
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Beitrag von susi1103 - 25.07.11 - 14:24 Uhr
Beitrag von aeffchen77 - 25.07.11 - 14:28 Uhr
Hallo Susi,
natürlich kann ein Arbeitsvertrag auch nur mündlich geschlossen werden.
Hier gelten dann eben die gesetzlichen Regelungen und Fristen - also nix mit "von jetzt auf gleich feuern" 
Gruß
aeffchen77
Beitrag von traumkinder - 25.07.11 - 14:31 Uhr
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richtig!!
und der vorteil, ein mündlicher vertrag ist meist unbefristet, denn wer unterhält sich denn mündlich schon über einen befristeten 
deine freundin hat hoffentlich eine rechtsschutzversicherung für arbeitsrecht, denn viele AG versuchen es dann auf die einfache schiene den AN los zu werden... aber die gesetzeslage sieht ab und an ein wenig anders aus
Beitrag von kati543 - 25.07.11 - 15:57 Uhr
Nicht ganz. Ein muendlicher Vertrag ist zwingend immer unbefristet. Der befristete Vertrag bedarf der Schriftform.
Beitrag von majixx - 25.07.11 - 14:31 Uhr
Auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam. Schau mal hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsvertrag.html#tocitem4
Deine Schwester kann nicht von heute auf morgen gekündigt werden. Es gelten die gesetzlichen Fristen.
http://arbeits-abc.de/forum/kuendigung/kuendigungsfristen-ohne-arbeitsvertrag-1024/
Ich würde dennoch auf einen schriftlichen Vertrag bestehen.
Liebe Grüße,
majixx
Beitrag von oma.2009 - 25.07.11 - 14:34 Uhr
Hallo,
ich hatte auch fast 10 Jahre keinen Arbeitsvertrag.
Ich habe immer zu meinem Chef gesagt: mit der 1. Gehaltszahlung hat er MEINE Bedingungen akzeptiert.....Allerdings war er ein Chef, für den der Handschlag mehr gezählt hat als ein Stück Papier.
LG
Beitrag von susi1103 - 25.07.11 - 14:37 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten!!
War mir jetzt echt sicher das es Pflicht ist einen Arbeitsvertrag auszuhändigen. Allerdings würde ich auch darauf bestehen.
Liebe Grüße
Beitrag von manavgat - 25.07.11 - 16:27 Uhr
Du irrst, Ohne Vertrag steht sie gar nicht schlecht da. Es gilt das Arbeitsgesetz.
Gruß
Manavgat
Beitrag von parzifal - 25.07.11 - 17:11 Uhr
"Das Arbeitsgesetz" gibt es nicht in Deutschland.
In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze die Bezug zum Arbeitsrecht haben (wie gesagt aber keines mit dem Namen "Arbeitsgesetz").
Besser ist also von "es gelten die Arbeitsgesetze" (als Sammelbegriff der gesetzlichen Regelungen) zu reden (z.B. BGB, KSchG, etc.).
Gruß
parzifal
Beitrag von manavgat - 25.07.11 - 17:37 Uhr
ja, fein, dass Du meinen Beitrag ergänzt hast.
Danke und Gruß
Manavgat
Beitrag von parzifal - 25.07.11 - 20:28 Uhr
Gern geschehen und jederzeit wieder.
Danke für Dein Anerkenntnis.
Gruß
parzifal
Beitrag von parzifal - 25.07.11 - 16:54 Uhr
Es gibt keine Pflicht einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen.
Wenn Deine Schwester aber die Ausstellung eines Arbeitsvertrages begehrt muss der AG diesem nachkommen (auch jetzt noch).
Beitrag von wurzelzwerg13 - 25.07.11 - 17:01 Uhr
Hallo!
Ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam und im Streitfall gelten die gesetzten Bestimmungen.
Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Arbeitsaufnahme einen Arbeitsvertrag auszuhändigen. Ausgenommen davon sind befristete Arbeitsverträge bis zu einem Monat.
Siehe dazu das Nachweisgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/BJNR094610995.html
Liebe Grüße
*wurzelzwergi*
Beitrag von wurzelzwerg13 - 25.07.11 - 17:03 Uhr
hoppla..'gesetzlichen', nicht 'gesetzten'. Sorry.
Beitrag von schnaffi1402 - 25.07.11 - 17:09 Uhr
Hallo,
früher war es durchaus üblich mündliche Arbeitsverträge zu schliessen, aber heute hat sich der Gesetzgeber dafür das Nachweisgesetz ausgedacht.
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/
Da steht alles drin was in einen Arbeitsvertrag rein muss und was nicht. So ganz so einfach kann man es sich auch als chef heute nicht mehr machen.
Liebe Grüße
Sandra
Beitrag von susannea - 25.07.11 - 17:38 Uhr
Wenn sie Gehaltsabrechnugnen usw. bekommt, dann hat sie einen Vertrag und zwar einen mündlichen und das gute daran, der ist dann auf jeden Fall unbefristet!
Es gelten alle gesetzlichen Regelungen!
Beitrag von querulantin123 - 25.07.11 - 19:24 Uhr
Da hat die Chefin recht.
Beitrag von king.with.deckchair - 25.07.11 - 20:01 Uhr
"Wenn das wirklich so wäre, dann könnte sie ja von jetzt auf gleich einfach gefeuert werden."
Unfug. Es gelten dann selbstverständlich die gesetzlichen Regelungen.
