Hallo
ich möchte gern meine wohnung kündigen...da es immer mal probleme mit dem vermieter gab...nun hab ich mich bissl belesen und weiß nicht so recht wie es machen soll....
mit einschreiben soll ja ni so günstig sein da der vermieter einfach sagen kann der umschlag war leer
...aber was soll man denn dan am besten machen
Kündigung mit Einschreiben ?
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Beitrag von sinastern - 25.07.11 - 18:37 Uhr
Beitrag von traumkinder - 25.07.11 - 18:58 Uhr
du bestehst doch auf eine bestätigung!! und die bekommst du ja dann auch.
einschreiben würde ich schon machen und das reicht eigentlich auch.
Beitrag von knubbelbier - 25.07.11 - 19:08 Uhr
Ich würde Einschreiben Rückschein machen. Dann bekommst du den Rückschein unterschrieben wieder zurück. Somit weißt du das der Brief auf jeden Fall von ihm angenommen wurde!
Beitrag von windsbraut69 - 26.07.11 - 10:14 Uhr
Das ist nicht sinnvoll.
Erstens braucht er ein Einschreiben/Rückschein nicht annehmen und somit läuft ihre Kündigung ins Leere und zweitens kann sie in dem Fall den Inhalt des Umschlages trotzdem nicht belegen.
Gruß,
W
Beitrag von nobility - 26.07.11 - 18:01 Uhr
Das ist ja mal sinnvoll !
Beitrag von jeannylie - 26.07.11 - 16:33 Uhr
Das erste dass der Jurist lernt:
NIEMALS Einschreiben mit Rückschein 
Denn der kommt nie an...
Beitrag von joy1975 - 25.07.11 - 19:17 Uhr
Ich würde kein Einschreiben mit Rückschein machen, wenn der Vermieter es nicht abholt, kriegst Du es nach 2-3 Wochen zurück und hast eventuell eine Frist versäumt.
Viel besser ist ein "Einwurf"-Einschreiben. Da kriegst Du eine Bestätigung, dass dein Brief in den Briefkasten des Vermieters eingeworfen wurde. Das Schreiben gilt damit als zugestellt und rechtskräftig und es kann dir nicht passieren, dass er irgendwie die Annahme verweigert.
Beitrag von demy - 25.07.11 - 20:17 Uhr
Hallo,
wie schon jemand schrieb, ist das Einwurfeinschreiben gegenüber dem Einschreiben mit Rückschein die richtige Wahl.
Möchtest du aber hundertprozentige Sicherheit, dass die Kündigung dem Vermieter zugeht und er sich auch nicht die theoretische Möglichkeit hat sich rauszureden, so von wegen, der Umschlag war leer, dann lass es per Gerichtsvollzieher zustellen.
Dann brauchst du auch keine Kündigungsbestätigung 
Mit einer Zustellung per Gerichtsvollzieher wird dir 1. vom Gerichtsvollzieher bestätigt, dass das Schreiben zugestellt wurde und 2. wird auch der Inhalt des Schreibens beurkundet.
So habe ich auch schonmal bei schwierigen Vertragspartnern gekündigt 
Hat mich damals knapp 20,-DM gekostet.
Was es heute kostet weiß ich nicht genau, denke aber ungefähr das selbe in Euro.
Gruß
Demy
Beitrag von wasteline - 25.07.11 - 20:21 Uhr
Sicherste Variante: Du übergibst die Kündigung dem Vermieter persönlich und lässt dir gleich vor Ort eine Kopie quittieren.
