guten abend,
sitze gerade vor unserem darlehensvertrag und verstehe folgenden satz nicht:
"nebenleistung: 5% einmalig aus dem grundschuldkapital. die nebenleistung ist sofort fällig."
für mich heißt, dass wir die 5% der grundschuld sofort nach der eintragung ins grundbuch an die bank bezahlen müssen, ist es richtig?
Immobilienkauf/Finanzierung
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Beitrag von sabuscha - 25.07.11 - 20:29 Uhr
Beitrag von schneeglitzern - 26.07.11 - 07:46 Uhr
Ist das der Darlehensvertrag oder die Verwendungszweckerklärung, die den Darlehensvertrag mit der Grundschuld "verbindet"
Gruß
Schneeglitzern
Beitrag von ujn1 - 26.07.11 - 14:01 Uhr
Hallo,
dieser Passus bezieht sich lediglich auf die Grundschuld, die Du nicht mit Deinem Darlehen verwechseln darfst. Dies wird i.d.R. nur bei einer Zwangsversteigerung akut.
Siehe z.B. http://www.baumgarte-recht.de/sites/archiv/03-0808.html
LG
