Immobilienkauf/Finanzierung

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Beitrag von sabuscha - 25.07.11 - 20:29 Uhr

guten abend,
sitze gerade vor unserem darlehensvertrag und verstehe folgenden satz nicht:
"nebenleistung: 5% einmalig aus dem grundschuldkapital. die nebenleistung ist sofort fällig."

für mich heißt, dass wir die 5% der grundschuld sofort nach der eintragung ins grundbuch an die bank bezahlen müssen, ist es richtig?

Beitrag von schneeglitzern - 26.07.11 - 07:46 Uhr

Ist das der Darlehensvertrag oder die Verwendungszweckerklärung, die den Darlehensvertrag mit der Grundschuld "verbindet"

Gruß
Schneeglitzern

Beitrag von ujn1 - 26.07.11 - 14:01 Uhr

Hallo,

dieser Passus bezieht sich lediglich auf die Grundschuld, die Du nicht mit Deinem Darlehen verwechseln darfst. Dies wird i.d.R. nur bei einer Zwangsversteigerung akut.

Siehe z.B. http://www.baumgarte-recht.de/sites/archiv/03-0808.html

LG