Elternzeitfrage...

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Beitrag von amelie488 - 26.07.11 - 14:58 Uhr

Ich bin Mama von 2 Kindern. Mein Sohn wurde 2005 geboren, als ich noch in der Ausbildung war (2004-2007). Für ihn habe ich vom oktober 2005-september 2005 Erziehungsgeld bekommen. Im Mai 2010 wurde meine Tochter geboren, für die ich von Juli 2010 bis Febuar 2012 Elterngeld bekomme. Mein Sohn kommt im September 2012 in die Schule und da würde ich ganz gern noch daheim bleiben. Ich bin alleinerziehend und komme aus Sachsen, wo es auch Landeserziehungsgeld gibt. Nun weiß ich nicht, ob ich ab Mai oder juni 2012 Landeserziehungsgeld beantragen soll oder von meinem Sohn mir noch Erziehungszeit zusteht??

Beitrag von ujn1 - 26.07.11 - 16:46 Uhr

Hallo,

ich verstehe Deine Fragen nicht wirklich. Vorausgesetzt Du bist momentan in Elternzeit für Deine Tochter, kannst Du die Elternzeit doch sowieso bis zum dritten Geburtstag, also bis Mai 2013 nehmen. Wo liegt also das Problem, bis September 2012 Elternzeit zu nehmen?

Was heißt, Du weißt nicht, ob Du Landeserziehungsgeld beantragen sollst? Steht es Dir zu oder nicht? Kenne leider die Voraussetzungen in Sachsen nicht, aber wenn es Dir zustehen sollte, was sollte Dich davon abhalten, es zu beantragen?

Was für eine "Erziehungszeit" für Deinen Sohn meinst Du? Soll das Elternzeit heißen?

Sorry, aber ich werde aus Deinem Beitrag wirklich nicht schlau.

LG