Hallo,
also ich hab jetzt seit der Geburt meines Kindes Alg 2 erhalten (geb.Mai 09). Ich bin alleinerziehend und wohne ländlich.
Seit März übe ich wieder einen 400 Euro Job aus der sich im Sept/Okt zu einer 30 Stunden Stelle mit Brutto 1170 Euro entwickeln wird. Mehr Stunden kann ich nicht arbeiten denn sonst bin ich gezwungen eine Mittagspause (nach 6 Std. am Stück) zu machen und ich kann die Abholung meines Kindes nicht mehr gewährleisten.
Noch zur Info: Vater des Kindes kümmert sich nicht und ich erhalte nur Unterhaltsvorschuss 133 Euro.
Jetzt zu meinen Gedanken:
Kindergartenkostenübernahme: bei (aufstockendem) Alg 2 Bezug zu 100 % sicher. Ohne Alg 2 Bezug kommte es auf eine Einkommensberechnung an und nicht sicher 100 %.
Ich wollte unbedingt aus dem Alg2 Bezug raus, schon alleine deswegen weil wenn ich im Herbst meinen ersten "großen" Lohn bekommen habe ich ca 600 Euro Schulden bei der Arge durch Überzahlung.
Wohngeld kann ich nicht richtig ermitteln da es keine Rechenbeispiele mit Kindergeld und Unterhaltsvorschuss gibt 
Kinderzuschlag sind ja lt. Merkblatt max. 140 Euro.
Ich hab jetzt 1 1/2 Jahre kein Auto gehabt und werde jetzt für meine Arbeitsstelle (einfach 18 km) definitiv eins benötigen da es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt.
Das müsste dann noch abbezahlt werden (nicht mehr als 2000 Euro) und jährlich etwa 1000 Euro Versicherung.
Meine Miete inkl. Gas und Strom sind knapp 500 Euro. Kindergarten wären etwa 180 Euro.
Ich werd es wohl nicht ohne irgendeine kl. staatliche Finanzspritze schaffen
Über einen 400 Euro Job dazu habe ich auch schon spekuliert aber ich hab niemanden der mein Kind nachts/Wochenende nehmen kann.
Vielleicht ein bisschen konstruktive Hilfe?! Vielen Dank.
ALG 2, Wohngeld, Kinderzuschlag-was passt am besten für die Situation?
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Beitrag von pink-pearl - 26.07.11 - 16:05 Uhr
Beitrag von stier84 - 26.07.11 - 16:18 Uhr
Wieso denn EUR 1000,-- Versicherung? Du holst dir doch sicherlich ein altes Auto. Da reicht völlig Haftpflichtversicherung.
Beitrag von pink-pearl - 26.07.11 - 16:27 Uhr
Weil ich erst 23 Jahre alt bin und mit voller Prozenthöhe einsteige?!
Beitrag von stier84 - 26.07.11 - 16:38 Uhr
Finde ich trotzdem zu viel. Hast du dir das mal ausrechnen lassen? Es ist ja auch entscheidend, welches Auto du hast.
Beitrag von pink-pearl - 26.07.11 - 19:09 Uhr
Ich hab mir anhand dieser Online Rechner einige Autos ausgerechnet und bin immer bei 890-1100 Euro eingestuft worden.
Daher hab ich jetzt pauschal 1000 Euro genannt
Beitrag von oberhuhnprillan - 26.07.11 - 18:05 Uhr
Du sagst ja, du willst weg von AlgII. Warum gehst du nicht einfach zur Wohngeldstelle und lässt prüfen, ob du Anspruch auf Wohngeld hast?
Beitrag von pink-pearl - 26.07.11 - 19:08 Uhr
Hallo,
ja ich erhalte auch jetzt schon 140 Euro Wohngeld und damit ist der Bedarf meines Kindes abgedeckt (und quasi kein Alg 2 Empfänger mehr). Ich weiß aber nicht wie dass dann für zwei Personen aussieht.
Gruß
Beitrag von manavgat - 26.07.11 - 19:00 Uhr
Ich wollte unbedingt aus dem Alg2 Bezug raus, schon alleine deswegen weil wenn ich im Herbst meinen ersten "großen" Lohn bekommen habe ich ca 600 Euro Schulden bei der Arge durch Überzahlung.
Die Überzahlung musst Du so oder so abführen, das macht keinen Unterschied.
Beantrage ergänzendes ALG2. Du hat Freibeträge als Alleinerziehende und aus Arbeit. Fahrtkosten weiß ich nicht. Jugendamt übernimmt dann die Betreuungskosten. Bildungspaket für Dein Kind (Essen in der Kita!), Zugang zur Tafel, Stadtpass, Befreiung GEZ.
und nein: mach keinen Zusatzjob. Dein Kind ist noch klein und braucht noch die Mama.
Gruß
Manavgat
Beitrag von hedda.gabler - 26.07.11 - 19:13 Uhr
Hallo.
Der Kinderzuschlag kommt für Dich nicht in Frage, da der Unterhalt darauf angerechnet wird und dann bleiben gerade mal 7,- Kinderzuschlag.
Du wirst wahrscheinlich ganz klassisch ergänzendes Alg II bekommen, während Dein Kind über Wohngeld, UHV und Kindergeld seinen Bedarf deckt (nicht verbrauchtes Kindergeld wird wieder bei Dir als Einkommensüberhang angerechnet).
>>> Kindergartenkostenübernahme: bei (aufstockendem) Alg 2 Bezug zu 100 % sicher. Ohne Alg 2 Bezug kommte es auf eine Einkommensberechnung an und nicht sicher 100 %. <<<
Da bin ich mir nicht so sicher ... hier zählt das Haushaltseinkommen, um den Kindergartenbeitrag zu berechnen. Und wenn man ergänzend Alg II bekommt, wird der Kindergarten NICHT zu 100% übernommen.
Die ARGE holt sich die Schulden bei Dir eh zurück, dann doch lieber durch eine relativ geringe Rate während des ergänzenden Alg II Bezuges.
LG
Beitrag von pink-pearl - 27.07.11 - 08:20 Uhr
Hallo,
wenn ich meinen Lohn im Folgemonat ausgezahlt bekomme und somit nicht mehr in einem Leistungsmonat wird es ja nicht mehr eingerechnet und ich hätte keine Schulden?!
Muss ich mein Kind noch auf Wohngeld laufen lassen? Weil bei 140 Euro (jetziger Satz) würden noch ca 60 Euro von der Arge dazukommen. Diese wären aber mit der Rate der Schuldenbegleichung gleich wieder weg sein. Wäre ja ziemlich unlogisch, oder?
Kann man uns beide nicht nur über Wohngeld laufen lassen?
Das Jugendamt hat mir zugesichert dass bei Alg 2 Bezug zu 100 Prozent die Kita Gebühren übernommen werden.
Schönen Gruß
Beitrag von hedda.gabler - 27.07.11 - 08:31 Uhr
Hallo.
Von was für Schulden sprichst Du eigentlich?
Von bestehenden oder solchen, die darüber entstehen, dass sowohl Alg II als auch Lohn im selben Monat ausbezahlt werden?
Das ließe sich doch vermeiden, in dem Dir Dein Gehalt erst am 1. des Folgemonats ausbezahlt wird.
Beispiel:
Oktober gearbeitet.
Ende September Alg II für Oktober erhalten
1. November Gehalt für Oktober
Ende Oktober neues ergänzendes Alg II für November
Wo entstehen da Schulden?
Ich würde das genau so bei der ARGE bei der Veränderungsmitteilung angeben. Sprich dass Dein Gehalt erst zum 1. kommt und sie deswegen bitte das Zuflussprinzip zu beachten haben. Und Du weist dann per Kontoauszug nach, dass das Gehalt erst zum 1. gekommen ist. Ich sehe das Problem nicht.
Ob Wohngeld oder Alg II kannst Du Dir nicht aussuchen.
Ich hoffe für Dich, dass das Jugendamt Deine Anfrage nicht falsch verstanden hat. Hier ist das definitiv nicht so. Die Kinderbetreuungskosten werden nach Einkommen errechnet. Erst bei 100% Alg II kann man sich auf Null runterrechnen lassen. Und da die Einkommensgrenzen recht eng gesteckt sind, zahlt man schon relativ geringen Einkommen und ergänzendem Alg II nicht unerheblich Kiga-Kosten.
LG
Beitrag von pink-pearl - 27.07.11 - 13:30 Uhr
Ja genauso meinte ich es ja allerdings funktioniert dass ja nur wenn ich dann aus dem Leistungsbezug raus bin sonst habe ich das Problem im darauffolgenden Monat.
Erstrecht weil ich ja dann theoretisch zweimal im Monat Lohn bekommen am 1ten und am 28/29/30ten....?
Prophylaktisch anrechnen ohne Lohnnachweis machen die nicht also würde es immer auf Schulden für mich rauslaufen.
Mein Kind ist unter drei Jahren, ich bin alleinerziehend und habe Alg 2 "nötig" und somit bin ich hier in unserer 30 000 Seelen Gemeinde einer der seinen Kita Platz übernommen bekommt zu 100 %.
Gruß
Beitrag von hedda.gabler - 27.07.11 - 14:56 Uhr
Hallo.
Nein, hast Du nicht ... wenn Du jeden Monat Dein Gehalt am 1. des Folgemonats bekommst, hast Du einen fließenden Übergang.
Aber wie gesagt, Du wirst es Dir eh nicht aussuchen können.
Wenn Du einen Anspruch auf Alg II hast, dann hast Du keinen Anspruch auf Wohngeld. Ich weiß ja nicht, wie hoch Dein Bruttogehalt ist. Die Freibeträge sind durch die Hartz-IV-Reform zum 1. Januar (leider mit Übergangsregelung, so dass es nicht sofort greift, aber für Dich kommt es dann in Betracht) erhöht worden. Bei einem Brutto von ab 1.000,- sind das 20,- mehr Freibetrag.
Und vor allem solltest Du daran denken, falls doch die Wahlmöglichkeit bestünde, da Dein Alg II Anspruch so gering ist, dass Du Dich schlechter stellen könntest, da Wohngeld nach oben gedeckelt ist und das Wohngeld für Dich nicht komplett den Alg II Anspruch abdecken würde.
Und würdest Du, wenn Du aus dem Alg II Bezug bist, den KiGa-Platz noch zu 100% übernommen bekommen?
>>> Prophylaktisch anrechnen ohne Lohnnachweis machen die nicht also würde es immer auf Schulden für mich rauslaufen. <<<
Das verstehe ich nicht ... Du brauchst doch für den neuen Bescheid keinen Lohnnachweis, sondern nur zu Arbeitsbeginn die vom Arbeitgeber ausgefüllte Bescheinigung über Einkommen (ist bei den Alg II-Formularen auf der Seite der Arbeitsagentur dabei). Durch Netto-Rechner kann man das ganz konkret ausfüllen.
Und wenn Du dann Deinen ersten Gehaltsnachweis hast, reichst Du den ein, samt des Kontoauszuges, der belegt, dass Du Dein Gehalt zum 1. des Monats bekommst.
LG
Beitrag von pink-pearl - 28.07.11 - 14:57 Uhr
Also wird es auf Schulden hinauslaufen weil die Firma nicht nur wegen mir bzw meinem Geld jeden Monat extra überweisen wird.
Und ich habe jetzt auch noch die Überzahlung abzustottern die entstanden ist mit Antritt meines 400 Euro Jobs plus dann den Batzen Geld im Herbst erhalte ich eigentlich dann garkein Alg 2 weil es alles verrechnet wird.
Doch ich bekomme doch bisher auch Wohngeld und Alg 2, Wohngeld ist für meinen Sohn.
Schönen Gruß
Beitrag von hedda.gabler - 28.07.11 - 15:03 Uhr
Hallo.
>>> Doch ich bekomme doch bisher auch Wohngeld und Alg 2, Wohngeld ist für meinen Sohn. <<<
Dein Sohn bekommt Wohngeld, Du NICHT!
Und bei dem anderen Problem kann ich Dir auch nicht mehr weiterhelfen.
Erkundige Dich bei der Wohngeldstelle, ob Du die Wahlmöglichkeit hast ...
LG
Beitrag von pink-pearl - 28.07.11 - 15:18 Uhr
Ja ich gehe immer von unserer Bedarfsgemeinschaft aus, falsch formuliert du hast recht.
Danke für deine Hilfe.
Lg
Beitrag von hedda.gabler - 28.07.11 - 15:33 Uhr
Hallo.
So, ich habe jetzt nochmals wegen der Wahlmöglichkeit nachgelesen.
>>> Wenn Ihr Einkommen plus Wohngeld nur geringfügig unter dem Alg II-Bedarf bleibt, können Sie FREIWILLIG auf ergänzendes Alg II verzichten (§ 8 Abs 2 WoGG) <<<
Quelle: Leitenfaden Alg II / Sozialhilfe von A - Z, Frank Jäger/Harald Thomé, Stand Juni 2011
Es ist natürlich die Frage, ob bei Dir die Differenz als geringfügig gewertet werden würde.
Außerdem gebe ich folgendes zu bedenken:
Mal abgesehen von den Vorteilen, die Du durch ergänzendes Alg II hast, bekommst Du durch Wohngeld doch auch ein finanzielles Problem beim Übergang, z. B.
Du meldest Dich zu Oktober vom Alg II-Bezug ab. Bekommst also das letzte Mal Ende August für September Alg II.
Dein Job beginnt Anfang Oktober.
Die Wohngeldstelle zahlt Ende September nun Wohngeld für Deinen Sohn UND Dich für den Monat Oktober. Das Wohngeld wird nicht sehr viel höher ausfallen als jetzt.
Du bekommst Dein erstes Gehalt Ende Oktober.
usw usw usw
Wovon willst Du denn im Oktober leben, wenn Du Ende September für den Oktober Wohngeld, Unterhalt und dann irgendwann noch Kindergeld bekommst. Dein Gehalt aber erst Ende des Monats. Dir fehlt der "große Batzen" Alg II, bei dem NOCH NICHT Dein neues Gehalt angerechnet wird.
Mache ich da jetzt einen Denkfehler?
LG
Beitrag von pink-pearl - 29.07.11 - 17:11 Uhr
Hallo,
ich habe gestern noch mit einer Dame der Wohngeldbehöre und der Arge telefoniert.
Wohngeld für mein Kind UND mich würde sogar geringer ausfallen da mein Einkommen wieder mit eingerechnet wird.
Nur für mein KInd kann ich kein Wohngeld beantragen.
Lt. Arge Mitarbeiterin bleibt mir nur für Oktober fiktives Gehalt anrechnen und den Monat so über die Runden kommen oder halt diese Überzahlung in Kauf nehmen.
Aber wie ich vermutet habe, erhalte ich kein Alg 2 bis diese Überzahlung abgestottert ist. Aber ich bin als Empfänger gemeldet. Und weiterhin das Wohngeld (140 Euro) für mein Kind von der Wohngeldstelle erhalte.
Ich habe halt Bammel wenn auf meinem Arge Berechnungsbogen nix draufsteht dass meine Kindergartengebühren doch nicht übernommen werden 
Gruß
