EZ in 5 Wochen zuende und weiß nich wie´s weitergeht....

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Beitrag von unforgotten - 26.07.11 - 21:56 Uhr

Hallo ihr Lieben!!!


Ich muss mich mal ausheulen,auch mit der Gefahr ne dumme Antwort zu bekommen....;-)

In wenigen Wochen endet meine EZ ( nach einem Jahr ) und ich hab Probleme mit der Betreuung von meinem kleinen Schatz.
Ich hatte eigentlich schon alles geregelt und nun ist alles anders....

Ich versuch mich kurz zu halten:

- mein Lebensgefährte ist unter der Woche auf Montage
- meine Eltern und Shwiegereltern sind am arbeiten ( teilweise auch im Schichtdienst )
- meine Schwester wird demnächst selber Mutter
- ....

Nun hatte ich gehofft,dass ich meinen 30 h Vertrag behalten kann,den ich auch vor der EZ schon hatte. Mittlerweile haben meine Arbeitskollegen aber alle einen 40 h Vertrag bekommen.
Ich arbeite in einem Call Center mit über 250 MA.
Auch kommt mir der Chef mit meinen Arbeitszeiten nich entgegen. Ich kann den Kleinen ja schlecht bis 21 Uhr bei der Tagesmutti lassen,oder?
Nun weiß nich nicht was ich machen soll.
Ich habe so sehr gehofft,dass der AG mir mit meinen Arbeitsstunden und - zeiten entgegen kommt...und nun???

* Kann ich nich meien 30 h Vertrag behalten?
*Was soll ich mit meinem Kind machen wenn ich morgens um 6 Uhr oder bis abends um 21 Uhr arbeiten muss?
* Wenn ich den Vertrag jetzt kündige oder aufhebe dann bekomm ich doch ne Sperre vom Amt,oder?
* Könnte ich die EZ verlängern und dann nur die 30 h dort arbeiten gehen?

Oh man....so viele Fragen und die Zeit rast....


Würde mich sehr über helfende Antworten freuen!!!!

DANKE

Beitrag von lisasimpson - 26.07.11 - 22:06 Uhr

Also wirklich profi bin ich da nicht- aber ich versuche es am:
wenn du jetzt nen 30 stunden vertrag hast, dan ngilt der.
einen neuen mit mehr stunden müßtest du ja unterschreiben.

ein jahr ez könntest du (aber nur mit seiner zustimmung!) nehmen und dann 30 stunden arbeiten (wäre für dich was kündigungschutz angeht und für deine rentenversicehrung besser- aber da du nur ein jahr eingeriht hattest geht ds nur mit seienr zustimmung)

es gibt tagesmütter, die auch bis 21 uhr betreuen- deinem kind wirds wurscht sein, ob es morgens 4 stunden oder abends 4 stunden dort ist- evtl. könnte die dienst bis abends ja auch jemand abdecken, de bei euch zu hause ist und das kind dort schlafen legt?!

lisasimpson

Beitrag von unforgotten - 26.07.11 - 22:14 Uhr

Also brauch ich dannauch nur die 30 h zu arbeiten ja? Und kann dann den 40 h Vertrag einfach ablehnen?
Ja,die würde ihn wohl auch so lange nehmen nur is das dann für den Kleinen nich doof? Er geht ja eigentlcih gegen 18:30 Uhr schlafen...dann muss ich ihn ja wieder wecken...Is doch auch nich so das Wahre. Und nach hause bringt sie ihn mir nicht. Sie hat selber eine kleine Tochter daheim. Ich kann mich ja auch nich immer drauf verlassen das gerade dann Eltern oder Schwiegereltern nicht arbeiten müssen.
Was wären denn Gründe vom AG um die Verlängerung der EZ nicht zuzustimmen?

Danke für deine Antwort!!!

Beitrag von lisasimpson - 26.07.11 - 22:23 Uhr

der AG braucht keine gründe, um der verlängerung nicht zuzustimmen, denn du mußt dich zu beginn für die ersten beiden jahr festlegen.
das hast du gemacht, indem du ein jahr beantragt hast- d.h. automatisch für den ag, daß du danach wieder kommst.

aber eben auch mit dem vertrag wie bisher.
klar kannst du es ablehnen, daß dein vertragverändert wird- ein vertrag kommt ja erst zustande, wenn beide parteien einverstanden sind.
wie das jedoch bei euch mit kündigungsschutz aussieht, kann ich dir nicht sagen.

sprich doch mal mit deinem ag- was die stunden angeht, die schichten (vielleicht mußt du ja nicht jeden tag bis 21 uhr machen, oder?!) und die elternzeit..

lisasimpson

Beitrag von diana1101 - 26.07.11 - 22:16 Uhr

Hi,

soweit ich weiß, hast du ein Recht auf einen Teilzeitarbeitsplatz, da dein AG über 15 Mitarbeiter hat.
Das heißt, das du eigentlich bei deinen 30 Std. bleiben kannst - allerdings muss er dir nicht bei deinen Arbeitszeiten entgegen kommen.

Du kannst - wie schon erwähnt wurde - deine Elternzeit verlängern. Also noch das 2. und 3. Jahr nehmen, aber nur noch mit Zustimmung deines AG. Wenn dieser es ablehnt hast du leider Pech.
Allerdings hättest du dies schon vor 2 Wochen machen müssen.. Sprich 7 Wochen vor Ende der 1-jährigen Elternzeit.
Und somit sieht es glaube ich eher schlecht aus.

Würde deine Eltern und Schwiegereltern auf deinen Kleinen aufpassen?

Könntet ihr einen Plan zusammen stellen, wer wann wie arbeiten muss?

Anhand diesem Plan würde ich dann schauen, wie und ob eine Betreuung von deinen Eltern und Schwiegereltern möglich ist.

Meine Tochter bis 21 Uhr bei einer Tagesmutter zu lassen, würde für mich auch nicht in betracht kommen..

MfG Diana



Beitrag von unforgotten - 26.07.11 - 22:25 Uhr

Hmmmm.....das mit der Frist wusste ich gar nicht. Ein Mist....:-(
Ja,wir müssen versuchen das irgendwie hinzubekommen. Wird wohl sehr schwierig sein,wenn mal einer länger arbeiten muss,oder oder oder.
Kann ich jetzt trotzdem noch versuchen den Antrag zu stellen oder bringt das jetzt nichts mehr?


Danke

Beitrag von diana1101 - 26.07.11 - 22:27 Uhr

Hey,

versuch es! Biete ihm an, das du dann bis zu 30h/Woche arbeiten kommen würdest..

.. immer mit der Vorraussetzung das du deinen Kleinen gut betreut hast.

LG

Beitrag von unforgotten - 26.07.11 - 22:30 Uhr

Och herrje....nun schick ich hier alles doppelt.... uuups....;-)

Okay...dann werde ich das mal versuchen.
Das ärgert mich jetzt total,da ich schon seit ner halben Ewigkeit versuche mal ein Gespräch zu bekommen und ich immer vertröstet werde...

Vielen lieben Dank für die Antwort. Ich versuch´s dann mal!!!


LG

Beitrag von unforgotten - 26.07.11 - 22:27 Uhr

Das mit der Frist wusste ich gar nicht. So ein Mist....:-(
Macht es jetzt keinen Sinn mehr einen Antrag zu stellen oder kann ich es trotzdem noch versuchen?

Danke

Beitrag von susannea - 26.07.11 - 23:10 Uhr

Da du bisher nicht gekündigt hast und dies ja 3 MOnate vor Abauf hättest tun müssen, bleibt dir ja nichts anderes übrig als mit deinem 30h Vertrag wieder einzusteigen. Will dein Chef dies nicht, muss er dich kündigen (geht aber erst am ersten Arbeitstag)!

Beitrag von parzifal - 27.07.11 - 11:34 Uhr

Wobei die Kündigung dann im Falle einer Kündigungschutzklage nur Bestand hat, wenn der AG das KSchG beachtet hat. Gründe hierfür wären bis jetzt keine ersichtlich.

Beitrag von manavgat - 27.07.11 - 12:46 Uhr

Nun hatte ich gehofft,dass ich meinen 30 h Vertrag behalten kann,den ich auch vor der EZ schon hatte. Mittlerweile haben meine Arbeitskollegen aber alle einen 40 h Vertrag bekommen.

Selbstverständlich kann Dir keiner jetzt 40 Stunden auf's Auge drücken.

Eventuell kannst Du auch verlangen weiter zu reduzieren. Kuckstu: www.teilzeit-info.de

Alternativ: Du könntest freiwillig noch 1 Jahr aussetzen. Problem hierbei wäre jedoch die Krankenkasse, die Du dann selbst zahlen müsstest.

Gruß

Manavgat