Einkommensgrenze bei Landeserziehungsgeld...wer weiss Rat?

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Beitrag von novembersonne2010 - 27.07.11 - 00:50 Uhr

Ich werde Aug. LE Geld beantragen...nun wollte ich anfragen wieviel man da genau hinzuverdienen darf? Mir war nur bekannt dass ich nicht mehr als 21 h arbeiten kann. Aber wie hoch darf man dann verdienen=?

lg

Beitrag von hedda.gabler - 27.07.11 - 07:42 Uhr

Hallo.

Ohne zu wissen, aus welchem Bundesland Du kommst, kann man für Dich noch nicht einmal googeln.
Aber mit diesem Hinweis kannst Du das ja vielleicht selbst ... die vier betreffenden Bundesländer haben ausführliche Internetseiten zum Thema.

LG

Beitrag von kerstini - 27.07.11 - 11:21 Uhr

Googel einfach mal. Da ist alles haarklein beschrieben :-)


Kerstin mit Ida im Arm #verliebt und Madita, Leo & #stern im #herzlich

Beitrag von novembersonne2010 - 27.07.11 - 12:20 Uhr

auf den Trichter bin ich schon gekommen Leute

aber die schreiben bis zu 21h kann man arbeiten gehen ohne dass was angerechnet wird andererseits sagt mir die Frau von der Hotline dass es nur bis 400 Eur gilt. Ja was gilt denn jetzt nun?=?==


glg

Beitrag von hedda.gabler - 27.07.11 - 18:13 Uhr

Hallo.

Dann sag doch mal, in welchem Bundesland Du lebst ...

... dann können die Leute, die etwas professioneller mit Google umgehen und professioneller recherchieren, wenn sie Zeit und Lust haben, versuchen nähere Infos für Dich zu finden.

LG

Beitrag von novembersonne2010 - 27.07.11 - 23:28 Uhr

BaWÜ

lg

Beitrag von hedda.gabler - 27.07.11 - 23:45 Uhr

Hallo.

Meines Erachtens dürftest Du hier alle Infos finden:
http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/landeserziehungsgeld/landeserziehungsgeldfuergeburtenab01.01.2007.xml?ceid=102163

Welche Fragen bleiben dann noch?

LG