Hallo,
mal eine Frage an die Österreicher unter euch. Was bedeutet "Exekution" auf der Gehaltsabrechnung. Es auf der Seite der Abzüge. Ich kenne das Wort nur in einem anderen Zusammenhang.
LG Yvonne
Gehaltsabrechnung auf "österreichisch"
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Beitrag von yvonnechen72 - 27.07.11 - 12:06 Uhr
Beitrag von manavgat - 27.07.11 - 12:17 Uhr
wer nicht ordentlich arbeitet, der wird
.... abgemurkst?



ehrlich gesagt, ich hab keinen Plan.
Gruß
Manavgat
Beitrag von yvonnechen72 - 27.07.11 - 12:22 Uhr
Meinst du ? 
Es handelt sich bei dem Betrag der die Bezeichnung Exekution hat um den Unterhalt, den mein Ex für unsere Tochter bezahlen muss. Dieser wird direkt vom AG ans JA überwiesen. Allerdings ist er nicht gepfändet.
Darum wollte ich gerne mal eine "Übersetzung" haben.
Beitrag von parzifal - 27.07.11 - 12:27 Uhr
Die Österreicher und ihre Wortschöpfungen.
"Exekution" ist in Österreich wohl ein Begriff aus der Zwangsvollstreckung.
Beitrag von yvonnechen72 - 27.07.11 - 12:31 Uhr
Ich habe auch sowas in der Art vermutet. Aber er ist ja nicht gepfändet.
Na ja, letztendlich kann es mir ja auch egal sein. Hauptsache ich bekomme das Geld.
Danke
Yvonne
Beitrag von parzifal - 27.07.11 - 13:33 Uhr
Vermutlich verwendet der AG den Begriff nicht korrekt.
Für ihn ist es aber wohl abrechnungstechnisch kein Unterschied, ob er den Betrag aufgrund einer Pfändung oder aufgrund Wunsch des AN an Dritte zahlen muss.
parzifal
Beitrag von carrie23 - 27.07.11 - 12:36 Uhr
Beitrag von lexika - 27.07.11 - 12:33 Uhr
Latein hilft manchmal - da heißt Exekution einfach nur Ausführung, Durchführung.
Irgendeine Buchung wird wahrscheinlich für jemand anderen durchgeführt.
Ist aber jetzt eine rein linguistische und nicht buchhalterische Analyse.
LG
Beitrag von yvonnechen72 - 27.07.11 - 12:56 Uhr





Ich erwähne meine 3 Jahre Lateinunterricht hier jetzt mal besser nicht!
Beitrag von coppeliaa - 27.07.11 - 13:39 Uhr
das ist nix anderes als eine Zwangsvollstreckung oder Pfändung!
da war jemand wohl beim zahlen etwas säumig und hat die gerichtliche maschinerie in gang gesetzt (oder der arbeitgeber hat eine falsche bezeichnung hingeschrieben).
der/diejenige soll schauen, dass die zahlungen korrekt laufen - sollte der betreffende solche gehaltszettel mal wo vorgezeigen müssen, dann macht das ein sauschlechtes bild ....
lg
Beitrag von yvonnechen72 - 27.07.11 - 18:50 Uhr
"der/diejenige soll schauen, dass die zahlungen korrekt laufen - sollte der betreffende solche gehaltszettel mal wo vorgezeigen müssen, dann macht das ein sauschlechtes bild .... "
Es handelt sich hierbei um die Unterhaltszahlungen von meinem Ex für unsere Tochter und daher ist es mir ziemlich wurscht, welchen Eindruck das macht, falls er seine Gehaltszettel mal wo vorzeigen muss!
Ich bin nur etwas verwundert, weil er eigentlich nicht gepfändet wurde. Er war zwar säumig und das JA hat sich mit dem AG in Verbindung gesetzt, der hat das aber von sich aus angeboten. Na ja, nicht mein Problem. Hauptsache ich bekomme das Geld.
LG Yvonne
