Hallo ihr Lieben,
ich hab da mal ne Frage was die Mietbeihilfe betrifft.
Wir wohnen mit unserer Tochter (1 jahr) in einer 60m2, 3Zimmer- Wohnung. Im Jänner kommt das Geschwisterchen.
Wir könnten nun eine 4 Zimmer Wohnung haben mit 104m2.
Miete: Sage und schreiben 770 Euro!!!
Dann hätte jedes unsrer Mäuse ein eigenes kinderzimmer.
Mein Lebensgefährte verdient 1250 Euro davon werden 210 Euro Alimente abgezogen und ich bekomme Karenzgeld. Macht im Monat ca. 1400 Euro.
Da wir eine Jungfamilie sind, können wir noch ein fiktives drittes Kind dazu rechnen.
Soweit, so gut..... aber: Kann es tatsächlich sein das wir als Jungfamilie mit sogesehen 3 Kindern und Alimentenzahlungen keinen Anspruch auf Mietbeihilfe haben???
Wir würden diese 4 Zimmerwohnung dringend brauchen, denn wir können ja nicht unsre 2 Mäuse und die Tochter meines Freundes in ein 12m2 Zimmer stecken. (2 Gitterbetten und ein normales Bett)
Kennt sich da jemand aus? Haben wir wirklich keinen Anspruch??
Ich bin dankbar für jede Antwort.
Lg, Feechen
Kennt sich jemand aus: Mietbeihilfe (Österreich)
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Beitrag von honigblumenfee - 27.07.11 - 13:38 Uhr
Beitrag von parzifal - 27.07.11 - 13:47 Uhr
Vorweg ich habe keine Ahnung von den Rechten und Pflichten in Österreich.
Wer sagt denn aber z.B., dass Du keinen Anspruch hast? Hast Du einen Antrag gestellt der abgelehnt wurde? Ist das die Auskunft des Sachbearbeiters (dann verlange diese schriftlich)?
Was kostet denn die alte Wohnung? Wurde für diese ein Antrag auf Mietbeihilfe gestellt (und abgelehnt)?
Letztlich wird es aber wohl auf die konkreten Summen ankommen die ihr als Einnahmen habt. Gibt es keine Tabellen bis wann diese Beihilfe gezahlt wird und wie hoch die Einkommensgrenzen sind? Frage doch mal bei dem Amt nach bei dem ihr den Antrag stellen müsst.
Beitrag von honigblumenfee - 27.07.11 - 13:55 Uhr
Die derzeitige Wohnung kostet nur 230 Euro, da haben wir gar keinen Antrag gestellt.... Für die neue Wohnung hab ich heut mal beim Amt angerufen und mir eine Auskunft geholt. Obwohl jede Familie und jeder Antrag einzeln berechnet werden, wollte die Dame von mir gar keine Einzelheiten haben. Es hiess nur das wir keinen Antrag stellen brauchen- wir hätten keinen Anpsruch.
Das kann doch nicht sein, wenn eine Jungfamilie (2 Erwachsene, 1 Kind, 1 fiktives Kind) mit 1200 Euro und 90m2 auch 266 Euro Beihilfe bekommt....
Beitrag von parzifal - 27.07.11 - 14:35 Uhr
Man sollte sich nicht auf eine Auskunft auf die Schnelle verlassen.
Du solltest den Antrag stellen und einen schriftlichen Bescheid fordern.
Beitrag von honigblumenfee - 27.07.11 - 14:41 Uhr
ja das ist genau das problem bei uns. den antrag stellen kannst du nur wenn du schon in der wohnung bist. ich kann aber nicht in so eine teure wohnung wenn ich nicht weiss ob ich überhaupt anspruch habe.... Tja, das eine setzt das andere vorraus.
Ich will mich mit meiner familie nicht in die nesseln setzen, vor allem jetz wo die preise bei den wohnungen so hoch sind.
Beitrag von parzifal - 27.07.11 - 18:38 Uhr
Es gibt doch sicherlich so etwas wie Beratungshilfe (je nach Einkommen). Frag dochmal in dieser Richtung nach. Hier würde man den Antrag beim Amtsgericht stellen.
Beitrag von coppeliaa - 27.07.11 - 14:01 Uhr
meinst du wohnbeihilfe oder mietzinsbeihilfe?
wohnbeihilfe ist tlw in den bundesländern unterschiedlich. als einkommen zählen auch 13. und 14. und kbg dazu!
grobrechnung:
1040 einkommen + 210 (13./14.) + 430 KBG = 1640 monatliches einkommen im jahresschnitt.
und bedenke: Jetzt(!) seid ihr einfach nur zu dritt, und davon wird bei der berechnung jetzt(!) auch ausgegangen, da hilft nur neu ansuchen wenn ein weiteres kind da ist!
für wien ergäbe das zb einen zumutbaren wohnungsaufwand von - wenn ich richtig nachgeschaut habe - grob(!) 400 euro - ohne betriebskosten! und es gibt einen maximal qm preis, der übernommen wird ... - man sieht schon, die rechnung ist kompliziert.
außerdem ist die wohnung zu groß!
habt ihr schon angesucht?
lg
Beitrag von honigblumenfee - 27.07.11 - 14:12 Uhr
nein ansuchen können wir erst wenn wir in der wohnung drin sind. is blöd weil das will ich schon vorher alles wissen. und ich meine mietbeihilfe.
mir wurde gesagt das die angemessene und förderbare Nutzfläche bei 5 Personen (dann im Jänner wenn das 2 kind da ist) bei 105m2 liegt.
zum familieneinkommen zählt das was mein freund verdient (1250) davon werden die 210 alimente abgezogen. mein karenzgeld gilt auch als einkommen, jedoch nicht die familienbeihilfe vom finanzamt alle 2 monate.
wenn ich mir die formel für das land kärnten nehme und nachrechne ergibt das eine mietbeihilfe von 420 Euro.
Stimmt das soweit?
Beitrag von coppeliaa - 27.07.11 - 14:20 Uhr
naja, wie gesagt: jetzt(!) seid ihr ja noch weniger leute ...
ich bin mir außerdem nicht sicher, ob er die alimente fürs erste kind schön brav abziehen darf, aber andererseits das kind bei der berechnung der wohnnutzfläche mitschleppen darf ... aber ich weiß es nicht. außerdem zählen für die wbh meistens nur personen die mit hauptwohnsitz gemeldet sind!
sind die 770 inkl bk oder exkl? was ist reine miete?
lg
Beitrag von honigblumenfee - 27.07.11 - 14:23 Uhr
ink. betriebskosten! Also die dame meinte die alimente werden von seinem lohn abgezogen. und bis das kind da ist würden wir wohl über die runden kommen. es werden deshalb 5 personen gerechnet weil wir beide noch nicht 35 sind- jungfamilienregelung- das hat mit seiner tochter gar nix zutun.
wieviel wir bekommen ist mir gar nicht mehr so wichtig, es interessiert mich eher ob wir tatsächlich gar keinen anspruch haben...
Beitrag von coppeliaa - 27.07.11 - 14:31 Uhr
"es werden deshalb 5 personen gerechnet weil wir beide noch nicht 35 sind- jungfamilienregelung- das hat mit seiner tochter gar nix zutun. "
aber soweit ich weiß nur für die finanzielle seite! und nicht bei der wohnungsgröße! klär das unbedingt!
bei 770 gesamt könnten so 400 - 550 auf die miete entfallen....
ich hab nur bei wien nachgesehen, da müsstet ihr auch bei 5 personen mindestens 240 euro selbst zahlen. und bei 460 maximalmiete (die zahlen nämlich max 4,40 pro quadratmeter) gäbe ex maximal 220 euro wohnbeihilfe... aber wie gesagt, ich bin kein experte und in kärnten kann das schon wieder ganz anders ausschauen ...
lg
Beitrag von honigblumenfee - 27.07.11 - 14:35 Uhr
Bei der Wohnungsgrösse läauft das so: 50m2 für den ersten und 15m2 für jede weitere person jedoch nicht mehr als 105 m2 bei der jungfamilienregelung.
Das hat mir auf jeden fall schon mal sehr weiter geholfen dankeschön.
Es geht nicht darumwieviel wir bekommen.... also kann ich davon ausgehen das ich sehr wohl Anspruch habe.
danke!!
Beitrag von coppeliaa - 27.07.11 - 15:10 Uhr
bitte 
aber nochmal:
"Bei der Wohnungsgrösse läauft das so: 50m2 für den ersten und 15m2 für jede weitere person jedoch nicht mehr als 105 m2 bei der jungfamilienregelung."
bei der wohnungsGRÖßE spielt "jungfamilie" zumindest hier keine rolle! und ich glaube kaum, dass das in kärnten anders ist! (wenn ja dann korrigier mich bitte
)
wäre ja auch unfair: dem einen kind stehen 15 qm zu, dem anderen gleich alten aber 30 qm - und das nur weil die ELTERN ein bißchen jünger sind?
anspruch musst deswegen nicht unbedingt verlieren, aber gekürzt würde auf alle fälle.
lg
ps: das hier hab ich noch gefunden
http://www.oeh.ac.at/studierenleben/wohnen/wohnbeihilfe/kaernten/
