Hallo, ich gehe seit 1. Juli wieder arbeiten (70 %).
Die Betreuung meiner Kinder ist sichergestellt über die Kernzeit in der Schule. Diese kostet mich jedoch ca. 200 Euro.
Kann mein Arbeitgeber auch die Kinderbetreuungskosten bei schulpflichtigen Kindern anrechnen? Oder geht dies nur bei Kindern im Kindergarten?
Im Internet habe ich nur Infos gefunden, dass dies nur bei nicht schulpflichtigen Kindern möglich ist?
Danke!
Kinderbetreuungskosten Kernzeit in Schule
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Beitrag von diana1608 - 27.07.11 - 16:23 Uhr
Beitrag von susannea - 27.07.11 - 16:26 Uhr
Wenn beide Eltern berufstätig sind, dann sind die Kosten bis 14 Jahre absetzbar, sonst erst ab dem Jahr 2012.
