Wann endet Unterhaltspflicht für Eltern

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Beitrag von bambolina - 27.07.11 - 18:09 Uhr

Hallo zusammen,

hoffe ich bin im richtigen Forum.

Frage steht ja eigentlisch schon oben...
Beispiel: leibliches Kind 20 Jahre, abgeschlossene Berufsausbildung lebt noch bei den Eltern. Ist arbeitssuchend.

1. Endet mit Abschluss einer Ausbildung auch die Unterhaltspflicht?

2. Kann Kind Hartz4 o.ä. bzw. irgendwelche Zuschüsse beantragen?

3. Wenn ja, gibt es einen Mindestsatz

4. Besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld?

Aufgrund einer Diskussion mit jemand anderem bin ich einfach nur neugierig :-)

Danke
lg bambolina

Beitrag von zuckerzicke - 28.07.11 - 07:17 Uhr

Hallo,

ob du hier richtig bist, weiss ich nicht, aber ich antworte trotzdem mal;-)

1. Unterhaltspflichtig wird man nur dann, wenn das Kind noch eine Ausbildung macht oder ein Studium. Es kann aber auch sein das man vom Amt rangezogen wird, wenn das Kind Hartz4 beantragt. Damit kenne ich mich aber leider nicht aus.

2. Klar kann das Kind Harzt 4 beantragen.

3. Der Mindestsatz ist wie bei jedem anderen Erwachsenen, denke ich. Ist aber Regionsabhängig.

4. Anspruch auf Kindergeld besteht m.E. nicht

Beitrag von bambolina - 31.07.11 - 15:47 Uhr

Danke fürs trotzdem antworten #freu

zu Punkt 2 noch eine Frage... auch wenn es noch im elterlichen Haushalt wohnt?

Beitrag von emily86 - 01.08.11 - 00:04 Uhr

da werden erst die eltern vom amt "untersucht" ;-)
also es wird geschaut ob bei euch nichts zu holen ist,
bevor er/sie hartz4 bekommt.

Beitrag von tinamaria32 - 28.07.11 - 09:05 Uhr

Hallo, schau mal hier

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php

lg Tina

Beitrag von bambolina - 31.07.11 - 15:48 Uhr

hatte selber schon gegoogelt, aber nix gescheites gefunden. Danke für den Link

lg bambolina