Hallo zusammen,
hoffe ich bin im richtigen Forum.
Frage steht ja eigentlisch schon oben...
Beispiel: leibliches Kind 20 Jahre, abgeschlossene Berufsausbildung lebt noch bei den Eltern. Ist arbeitssuchend.
1. Endet mit Abschluss einer Ausbildung auch die Unterhaltspflicht?
2. Kann Kind Hartz4 o.ä. bzw. irgendwelche Zuschüsse beantragen?
3. Wenn ja, gibt es einen Mindestsatz
4. Besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld?
Aufgrund einer Diskussion mit jemand anderem bin ich einfach nur neugierig 
Danke
lg bambolina
Wann endet Unterhaltspflicht für Eltern
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Beitrag von bambolina - 27.07.11 - 18:09 Uhr
Beitrag von zuckerzicke - 28.07.11 - 07:17 Uhr
Hallo,
ob du hier richtig bist, weiss ich nicht, aber ich antworte trotzdem mal
1. Unterhaltspflichtig wird man nur dann, wenn das Kind noch eine Ausbildung macht oder ein Studium. Es kann aber auch sein das man vom Amt rangezogen wird, wenn das Kind Hartz4 beantragt. Damit kenne ich mich aber leider nicht aus.
2. Klar kann das Kind Harzt 4 beantragen.
3. Der Mindestsatz ist wie bei jedem anderen Erwachsenen, denke ich. Ist aber Regionsabhängig.
4. Anspruch auf Kindergeld besteht m.E. nicht
Beitrag von bambolina - 31.07.11 - 15:47 Uhr
Danke fürs trotzdem antworten 
zu Punkt 2 noch eine Frage... auch wenn es noch im elterlichen Haushalt wohnt?
Beitrag von emily86 - 01.08.11 - 00:04 Uhr
da werden erst die eltern vom amt "untersucht" 
also es wird geschaut ob bei euch nichts zu holen ist,
bevor er/sie hartz4 bekommt.
Beitrag von tinamaria32 - 28.07.11 - 09:05 Uhr
Hallo, schau mal hier
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php
lg Tina
Beitrag von bambolina - 31.07.11 - 15:48 Uhr
hatte selber schon gegoogelt, aber nix gescheites gefunden. Danke für den Link
lg bambolina
