Unterhalt wenn eigenes Baby ?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von honey040408 - 27.07.11 - 21:46 Uhr

Hallo ihr lieben..

momentan ist wieder Chaos mit rechnerei...

wenn ich ein eigenes Kind mit meinem Mann bekomme ändert sich dann der Unterhalt für seinen 1 Sohn ? Wenn ja wieviel ? Kann ich das irgend wo nachlesen ?

Ist das alles kompliziert.... Auch habe ich die Frage ob mein Mann während ich Elterngeld bekomme die Lohnsteuerklasse wechseln kann. Erst werden wir 4/4 haben dann wollen wir auf 3/5 wechseln.... wie ist das mit der Rückzahlung von denen alle reden ?


ich hoffe einige von euch können mir da mit ihren Erfahrungen weiter helfen... Links helfen mir nicht wirklich... ich habe auf den Elterngeldseiten und bei der Düsseldorfer Tabelle gelesen....


lg und danke im voraus !

Beitrag von littlequeen - 27.07.11 - 22:03 Uhr

Zu dem Unterhalt kann ich dir nichts sagen, aber zu der Lohnsteuerklasse ;) 1x pro Jahr kann man die Lohnsteuerklasse ändern soweit ich weiss, wir selber haben nach dem Mutterschutz von mir auch so gewechselt das mein Mann 3 hat und ich 5, wir mussten nichts nachzahlen, nach dem ersten Jahr mit EG (ich habe das Eg gesplittet, unser Kind ist im März geboren, im Mai haben wir die Klassen gewechselt) wir haben uns das vorher von unserer Steuerberaterin ausrechnen lassen und dann erst gewechselt. Kann ich nur empfehlen!

Lg littlequeen

Beitrag von delfinchen - 27.07.11 - 22:08 Uhr

Hallo,

hab zu deiner ersten Frage in Erfahrung bringen können, dass die beiden Kindern untereinander gleichberechtigt sind und der Unterhalt an das Kind aus der ersten Ehe nicht gekürzt werden wird:

http://www.scheidung-online.de/alte-neuekinder.html

Zu deiner zweiten Frage bin ich auf diesen Link gestoßen, hatte jetzt aber nicht die Nerven, ihn auf Brauchbarkeit durchzulesen *müüüüüde*.

http://www.test.de/themen/kinder-familie/meldung/Steuerklassenwahl-beim-Elterngeld-Ministerium-nennt-Details-1509997-2509997/

Liebe Grüße,
delfinchen

Beitrag von anthea21 - 27.07.11 - 22:28 Uhr

Hallo,

zum ersten kann ich nix sagen.

Wir haben die Lohnsteuerklassen erst im Juni gewechselt und im darauf folgenden Jahr (als ich wieder arbeiten ging) wieder zurück. So mußten wir nichts nachzahlen, sondern bekamen sogar noch knapp 300 Euro zurück. Hätten wir das ganze Jahr 3/5 gehabt, hätten wir ordentlich nachzahlen müssen.

Liebe Grüße,
Karin

Beitrag von gr202 - 28.07.11 - 09:06 Uhr

Der Unterhalt für das erste Kind könne nur reduziert werden, wenn Dein Mann mit dem Unterhalt für beide Kinder unter seinen Selbstbehalt fällt, dann wird die Differenz zum Selbstbehalt entsprechend aufgeteilt.

Stell Deine Frage mal in ein Unterhalts-Forum, da wird man Dir auch die richtigen Zahlen nennen können.

Gruß
GR

Beitrag von honey040408 - 28.07.11 - 10:03 Uhr

Ich danke euch für Eure Antworten.

Das ist schön das die Kinder gleichberechtigt werden !

Ich lese mir die Links mal durch und werde mal sehen was der Anwalt bzw die Steuerberaterin sagt.


Danke für Eure Erfahrungen


lg und allen einen Schönen Tag !

Beitrag von parzifal - 28.07.11 - 11:16 Uhr

Vor einem überstürzten Wechsel der Steuerklassen solltest Du dich erkundigen inwiefern dies Auswirkungen auf das Eltergeld und den Unterhalt hat.

Steuerlich ist ein Wechsel ja nicht vonnöten, da die Steuerklasse nur ein Vorababzug darstellt. Die korrekte Steuer wird ja erst beim Einkommenssteuerbescheid fällig. Und für den ist irrelevant ob ihr 3/5 oder 4/4 hattet.