Hallo zusammen,
entschuldigt die Überschrift
ich hoffe mir kann kurz weitergeholfen werden ![]()
Wie verhält es sich, wenn man während des Bezuges von Elterngeld 30Std/Woche arbeiten geht und dafür Gehalt bekommt?
Werden 100% von dem Verdienst angerechnet? Oder nur ein prozentualer Betrag?
Ich hatte mal etwas von Teilzeitbeschäfitigung in dem Bezugszeitraum gelesen, wo nur ein Teil angerechnet wird - oder gilt dies nur unter bestimmten Vorraussetzungen?
Es geht hierbei um die evtl. Partnermonate 
und liebe Grüße
Elterngeld, wie viel Gehalt wird angerechnet?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von farfalla.bionda - 28.07.11 - 11:22 Uhr
Beitrag von emmy06 - 28.07.11 - 11:35 Uhr
Altes Netto - neues Netto = Summe X
Und von Summe X bekommst Du dann 65% mindestens jedoch die 300€ Sockelbetrag
LG
Beitrag von farfalla.bionda - 28.07.11 - 11:47 Uhr
Ah okay ![]()
Das würde also bedeuten, dass man auf jeden Fall etwas mehr Geld bekommt(?), als wenn man nur die 65% erhält, oder?
Ich werd aus Google nämlich echt nicht schlau
Beitrag von emmy06 - 28.07.11 - 12:16 Uhr
ja...
gib deine daten doch in den elterngeldrechner ein...
lg
Beitrag von anarchie - 28.07.11 - 12:52 Uhr
Wennn du 2500EUR verdient hast, bekommst du 1625EUR EG.
Wenn du jetzt 30 Std arbeitest und damit 1875EUR verdienst,
bekommt du von den 625EUR Differenz noch 65% dazu.
Also anstelle von 1625EUR EG, dann noch 406EUR EG dazu zu den verdienten 1875EUR.
Wenn du nur 1200EUR verdienst, also nur 780EUR EG bekommst,
dann bekommst du mit 30STD. Arbeit 900EUR gehalt plus 300EUR EG.
Muss man halt individuell sehen, wie es mam meissten Sinn macht...
lg
melanie
Beitrag von susannea - 28.07.11 - 14:13 Uhr
Ja, davon ist auszugehen. Entscheidend ist nur, was dir für Kosten durch die Arbeit entstehen!
Beitrag von farfalla.bionda - 28.07.11 - 16:04 Uhr
Ganz großen Dank an Euch! ![]()
Tja blöd nur, dass mir das erst jetzt einfällt
Wir sind davon ausgegangen, dass ich allein das EG beantragen werde und als ich grad nochmal Google befragt habe las ich eben heraus, dass man das dem AG 7 Wochen zuvor bekannt geben muss (wirklich MUSS?)...
Ach blöd 
Ich selbst hatte mich damit nie wirklich auseinander gesetzt, da mein Arbeitsverhältnis ein wenig komplizierter bzw lockerer (je nachdem wie mans sieht
) ist...
Also es ist ein MUSS dem AG dies 7 Wochen zuvor mitzuteilen, oder kommt es da auch auf den AG an?
Mein Freund würde nämlich -dann- die ersten 2 Monate EZ nehmen. Geplant war, dass er so oder so 3 Wochen nach der Geburt zu Hause bleibt (Urlaub ist schon eingereicht, ist sehr flexibel planbar) und dann wieder VZ arbeiten geht.
30Std/Woche wären ja jeweils ca. 5 Tage/Monat frei (ich hoffe ihr könnt folgen?
) und so müsste er denn nur eine Woche Urlaub nehmen.
Rein finanziell wäre diese Lösung doch auch für den AG optimal(?).
Ich frage mich nur, ob diese 7 Woche vorher sein -müssen-, oder ob es auf den Ag ankommt 
Wir dachten nämlich -bis heute
- dass wir mit so einer Lösung finanziell deutlich schlechter dastehen, aber das ist ja scheinbar das absolute Gegenteil *ärger* 
liebe Grüße
Beitrag von susannea - 28.07.11 - 16:24 Uhr
Nee, ich kann dir nicht mehr folgen. Wer will wan zuhause bleiben?
Dein Freund kann natürlich seinen Chef fragen, ob er statt Urlaub Elternzeit nehmen kann.
Beitrag von farfalla.bionda - 28.07.11 - 20:50 Uhr
Tut mir leid, ist aber auch verwirrend 
Also wenn wir die Elternzeit aufteilen, wäre dies wie folgt:
Ich im Mutterschutz 8 Wochen, mein Freund nimmt Elternzeit direkt nach der Geburt (8 Wochen).
Da sich bei ihm ein 6 Std-Arbeitstag nicht lohnen würde und er während der Elternzeit von 38 Std auf 30 Std runtergehen würde bekäme er pro Woche jeweils 1 Tag frei.
Was im Monat 4 Tage, bzw auf die 2 Monate 8 Tage wären.
Nach der Geburt würde er eigentlich 3 Wochen Urlaub nehmen (ohne Elternzeit), weil er die erste Zeit miterleben möchte.
Diese 3 Wochen wären ja zumindest 1,5 Wochen lang durch die freien Tage abgedeckt (wenn er Elternzeit nehmen kann). Sodass er dann nur noch 7 Tage Urlaub nehmen müsste 
Wir werden das Thema gleich, wenn er Feierabend hat, nochmal von vorn bis hinten besprechen. In der Personalabteilung seiner Arbeitsstelle gibt es wohl eine direkte Ansprechpartnerin für "Elternzeitangelegenheiten" - ich hoffe er bekommt schnell einen Termin.
Rein finanziell dürfte diese Lösung doch auch für den AG optimal sein, oder? Immerhin zahlt dieser währenddessen weniger Gehalt(?)
Nochmal wegen der 7 Wochen: Normalerweise muss man ja 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit diese dem AG mitteilen - nun... unser Baby wird definitiv vorher zur Welt kommen
daher die Frage, ob es eine rechtl. Frist ist?
Sowas Blödes, könnte mir wirklich in den Hintern beißen
wir sind "einfach" davon ausgegangen, dass 65% seines Gehalts zu wenig sind und man nichts dazu verdienen darf... 
Mensch, das wäre sooo toll, wenn das klappt!
Beitrag von susannea - 28.07.11 - 21:14 Uhr
Wenn der AG mitspielt geht natürlich auch kürzer!
Beitrag von ujn1 - 28.07.11 - 13:27 Uhr
Hi,
eine kleine Einschränkung gibt's noch in obiger Rechnung.
Das Gehalt vor der Geburt wird bei der Differenzbildung nur mit maximal 2700 Euro berücksichtigt.
Beispiel:
Vor der Geburt (40h) : 3000 Euro
Nach der Geburt (30h) : 2300 Euro.
Berechnung nach BEEG: 2700 - 2300 = 400 Euro.
Davon 65% (der Prozentsatz bestimmt sich nach dem Gehalt vor der Geburt, nicht nach der Differenz): 260€.
D.h. Sockelbetrag von 300€.
LG
Beitrag von farfalla.bionda - 29.07.11 - 12:28 Uhr
Wollt mich nur kurz zurückmelden 
Nochmal
ohne Eure schnellen Antorten hätten wir das gestern nicht so intensiv besprochen und mein Freund hätte sich nicht mit seinen Chefs und den Personalabteilungen auseinandergesetzt...
So wies aussieht KLAPPT ES!!! 

Auch wenns sehr kurzfristig ist
bin sooo froh!
