Muss Rechtsschutzversicherung zahlen?

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Beitrag von vanillie - 28.07.11 - 13:43 Uhr

Hallo,

im Oktober 2009 bemerkten wir Schimmel in unserer Mietwohnung, benachrichtigten unseren Vermieter, ein Gutachter kam, ohne Ergebnis woher der Schimmel kam. Seitdem mehren sich die Schimmelflecken in unserer Wohnung. Vor wenigen Wochen haben wir eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und stehen jetzt wieder wegen des Schimmel in freundschaftlichem Kontakt mit unserem Vermieter - wir sind gemeinsam bemüht, dem Problem auf die Schliche zu kommen.

Sollte es dennoch irgend wann zum Rechtsstreit kommen (kann man ja nie wissen) - kann unsere Rechtsschutzversicherung dann die Kostenübernahme des Anwalts etc. verweigern mit der Begründung, dass der Mangel, der zum Streitfall führte, bereits in 2009 erstmal aufgetreten ist, also zu einem Zeitpunkt, zu dem noch kein Vertrag mit der Rechtsschutz bestand? Ist dies auch dann der Fall, wenn es wegen des Mangels erst zum Streit kommt, nachdem die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde?

Viele Grüße
Vanillie

Beitrag von zwillinge2005 - 28.07.11 - 13:52 Uhr

Hallo,

schliesst die Rechtsschutzversicherung Mietangelegenheiten mit ein? Die meisten schliessen diese aus. Ob dieser "Schaden" mitversichert ist müsste aus den Versicherungsunterlagen ersichtlich sein.

LG, Andrea

Beitrag von susannea - 28.07.11 - 14:12 Uhr

Natürlich kann sie dies ablehnen, denn es ist doch davon auszugehen, dass ihr diese extra wegen der Gefahr eines Rechtsstreites zu dem Problem abgeschlossen habt.

Sollte es allerdings so sein, dass ihr davon ausgehen musstet, dass der Schimmel beseitigt ist, dann ist das natürlich etwas anderes.

Beitrag von cunababy - 28.07.11 - 14:30 Uhr

Sie wird den Schaden definitiv nicht übernehmen. Jeder RSV hat eine Karrenzzeit oder wie auch immer der Fachbegriff heist. In der Regel sind es 6 Monate. Alles was innerhalb dieser Zeit anfällt ist kein Versicherungsfall.

Das Problem bestand abgesehen davon ja defintiv vor dem Abschluss. Du schreibst, dass sich die Flecken seit 2009 mehren und ein Gutachten gibt es auch, womit belegt werden kann, dass der Schaden schon länger besteht. Also wird die RSV dafinitiv nicht zahlen.

Warum zieht ihr nicht aus? Schimmel ist Gesundheitsgefährdend und ihr mach das schon seit fast 2 Jahren mit. Ich wäre längst ausgezogen.

VG Cunababy

Beitrag von kathi.net - 28.07.11 - 15:50 Uhr

Sie kann nicht nur - sie WIRD die Kostenübernahme sogar verweigern!

Ist denn der Mangel jetzt behoben oder warum ist auf einmal wieder alles i.O.?

Beitrag von manavgat - 28.07.11 - 18:14 Uhr

Nein, die zahlen nicht, da ihr den Mangel bereits vorher angezeigt habt.

Gruß

Manavgat

Beitrag von urbani - 28.07.11 - 23:01 Uhr

Ich denke, die Rechtsschutzversicherung wird nicht zahlen. Ich habe gerade wieder die Erfahrung gemacht, dass eine solche Versicherung NICHTS bringt, und dennoch habe ich sie noch nicht gekündigt.

Ich habe vor einigen Monaten erfahren, dass der Bauträger, der unser Haus vor 8 Jahren gebaut hat, damals schon eine Dichtigkeitsprüfung der Abwasserrohre hätte machen müssen. Dies war für ihn eine Bauauflage. Jetzt wird es aktuell, dass bis 2015 jeder Hauseigentümer diese Dichtigkeit der Abwasserrohre nachweisen muss. Unser Bauträger weigert sich jedoch. Hatte das damals einfach nicht gemacht und die Stadt hatte das nicht mehr nachgeprüft, teilt mir aber mit, dass ich ja jetzt Eigentümer sei und sie sich an mich halten.

Ich habe also meine Rechtsschutzversicherung angefragt und die teilten mir mit, dass der Rechtsfall ja bereits bei Bau des Hauses vor 8 Jahren eingetreten ist, wobei ich da ja noch gar nichts davon gewusst habe und dass sie daher die Kosten nicht übernehmen werden. Sie nannte mir als Beispiel, dass wenn unser Baum die Rohre des Nachbarn beschädigen würden und wir in 20 Jahren einen Rechtsstreit hätten, dann würde auch das Datum der Pflanzung zählen, auch wenn der Rechtsstreit erst in 20 Jahren eintreten würde.

Folglich ist eine Rechtsschutzversicherung eigentlich absolut SINNFREI!

Ich muss meine echt bald kündigen!

urbani

Beitrag von cunababy - 29.07.11 - 08:31 Uhr

Na ist doch auch logisch oder nicht????

Warum hast du dir das damals nicht bestätigen und vorlegen lassen, dass diese Prüfung gemacht wurde??? Das die Versicherung das jetzt nicht zahlt ist doch völlig klar, immerhin bestand der Schaden bzw. das Problem ja zu Bauzeiten schon und da hattet ihr nun mal noch keine RSV.

Das zwite Beispiel hast du allerdings entweder falsch verstanden oder eine verdammt schlechte Versicherung. Denn hier ist nicht wichtig, wann der Baum GEPFLANZT wurde, sondern wann der Schaden EINTRITT. Also der Zeitpunkt, an dem die Rohre kaputt gehen.

Beitrag von urbani - 31.07.11 - 23:07 Uhr

Hallo,

weil ich mein Haus von einem Bauträger schlüsselfertig gebaut bekommen habe. Ich hatte doch keine Ahnung, welche Bauauflagen dort zu erfüllen waren. Und wenn die Stadt irgendwelche Bauauflagen vorgibt, dann hat sie doch auch auf deren Erfüllung zu bestehen und sich nicht nach 10 Jahren an die Eigentümer zu halten. Ich habe damals auch noch nicht gewusst, dass jeder Hauseigentümer irgendwann eine Dichtheitsprüfung der Abwasserkanäle vornehmen muss, die Stadtverwaltung scheinbar schon. Folglich konnte ich mir nichts vorher bestätigen lassen!

Ich bin übrigens bei der HUK-Coburg versichert.