Einstieg nach Elternzeit: Steuerkl., Kinderfreibetrag & CO?

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Beitrag von nutellabraut - 28.07.11 - 14:56 Uhr

Werde ab 1.9. wieder arbeiten müssen... vor der Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet u. hatte dann Stkl. 4 - jetzt hab ich 5, d.h. bei 16 Std/Woche -> gehen zukünftig 1/3 von meinem Gehalt für Steuern weg! :-( Wie ist das bei euch? Welche Stkl. habt ihr u. ist der Kinderfreibetrag bei euch oder eurem Mann eingetragen? Gibts sonst irgendwelche Tipps u. Tricks? ;-)
Wie siehts mit Betreuungskosten aus? KAnn man ja keine absetzen, wenn nur die Oma (kostenlos) aufpasst, oder? #schein

Beitrag von susannea - 28.07.11 - 15:37 Uhr

Wenn du keine Betreeungskosten hast, kanst du keine absetzen!

Kinderfreibetrag kann bei 3/5 nur der mit 3 bekommen!

Beitrag von miau2 - 28.07.11 - 19:14 Uhr

Hi,
übers Jahr gerechnet zahlt ihr beide zusammen genau gleich viel Steuern, wenn ihr in der 3/5 seit wie wenn ihr in der 4/4 seit (ok, mein Deutsch ist heute mal grauenhaft ;-), nicht schimpfen, wir waren den ganzen Tag unterwegs und ich bin fix und alle ;-)).

Steuerlast ist die gleiche, nur der Zeitpunkt, wann sie gezahlt wird ein anderer.

Wie schon gesagt wurde hat bei 3/5 der mit der 3 alle Freibeträge auf seiner karte, daher dann auch logischerweise der hohe Abzug bei der Karte mit der 5. Alternativen wären 4/4 oder 4/4 mit Faktor (google mal) - dann zahlt man aber gerade bei hohen Einkommensunterschieden Monat für Monat zu viel Steuern. Kriegt man wieder, keine Frage, die Frage ist nur: wann...

bei 3/5 zahlt man halt weniger voraus, ggfs. kommt es zur Nachzahlung - aber man gibt dem lieben Staat nicht so lange einen zinslosen Kredit. Muss jeder selbst entscheiden. Aber bevor du dich ärgerst nicht vergessen: die Summe bleibt halt gleich.

Kinderbetreuungskosten kannst du logischerweise nur absetzen, wenn du welche hast. Ich würde allerdings von keinen Verwandten erwarten, über einen längeren Zeitraum kostenlos auf mein kind aufzupassen, damit ich arbeiten gehen kann - sondern etwas zahlen. Und wenn das alles brav angemeldet ist (für mich selbstverständlich) kann man es auch absetzen.

Wobei - um eine Steuerlast von 33% (also einem Drittel des Einkommens) zu haben müsstest du für die 16 Stunden ein Gehalt bekommen, das im Bereich der Topverdiener liegt. Auch mit Steuerklasse 5.

Ich denke, du vermischst das mit den Sozialabgaben...ich habe mir das für mich für 1300 brutto (Steuerklasse 5) durchgerechnet und käme auf ca. 18% Steuerlast, die monatlich abgehen - das trotzdem erheblich mehr des Einkommens zwischen Brutto und Netto "verschwindet" liegt dann an den Sozialabgaben, aber nicht allein an der Steuer.

Viele Grüße
Miau2