Hallo,
ich bin mir gerade arg unsicher.
Ich habe seit mitte letzten Monat einen zweiten Job angenommen (zum 1.8 aber hinfällig). Mein Mann ist am 04.07 in ein neues Arbeitsverhältnis mit viertägiger Arbeitslosigkeit gewechselt.
Jetzt war es bis zuletzt so, dass wir vom Jobcenter 197.- (und paar Cent) bekommen haben. Aufgrund der wenigen und späten Aussagen meines neuen Chefs, der eine Wirtschaft neu aufgemacht hat, konnte ich dem Jobcenter bis vor kurzem nichts vorlegen und habe so mein Arbeitsverhältnis mit erhalt der ersten Lohnabrechnung gemeldet. War kein Problem, habe 148€ die ich verdient habe beiseite gelegt, um das verdiente Geld ans Jobcenter zurückzuzahlen, bzgl. der eigentlich zuviel gezahlten 148€ durch die auszahlung von 197.- zu Anfang Juli.
Entsprich also einer logischen Überzahlung von 148€ (Fahrtkostenberücksichtigung gäbs wohl nicht, wurde mir gesagt auf Nachfrage hin, wie es wäre wenn ich nochmehr erwirtschafte, also die Aussage war es würde komplett angerechnet, da ich bereits 100€ Freibetrag aus JOB1 hätte?).
Jetzt aber ist folgendes der Fall.
Das ALG1 aus der viertägigen Arbeitslosigkeit meines Mannes in Höhe von 99.- und paar Cent wurde vom Jobcenter einbehalten/eingefordert. Dazu liegt auch ein Schreiben vor. Des Weiteren habe ich ein weiteres Schreiben bekommen, dass durch meine Arbeitsaufnahme in XY keine Bedürftikeit mehr bestünde und ich nunmehr nochmal ganze 98.- und paar Cent zurückzahlen soll und der Bewilligungsbescheid aufgehiben wird.
Schön und gut, jetzt kommt das Aber -
Ausgezahlt 1. Juli 197,-
Einbehalten ALG1 99.-
Forderung 2 98.-
Macht zusammen genau 197€ - wie kann das sein, wenn mir ohne diesem Job 197 zugestanden sind, nach einem Verdienst von 148 Euro mir nunmehr gar nichts mehr zusteht und ich von eigentlichen 49€ mehrverdienst nun doch 98 noch zurückbezahlen soll (Differenz 148 Verdienst - einbehaltenes ALG1 99€ = 49€ zuviel ausgezahlt)?
Ich hätte mit dem zweiten Job für Juli mit einberechnung der Fahrtkosten ca. 90€ weniger als wenn ich diesen nicht gemacht hätte, für August sind es dann nunmehr fast 125€ weniger, als ohne zweiten Job.
Ist das Logisch?
vieln Dank für eure Hilfe
ALG2: 197€ Anspruch, 148 Verdient - nun kein Anspruch mehr?
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Beitrag von nebula - 28.07.11 - 17:04 Uhr
Beitrag von susannea - 28.07.11 - 18:00 Uhr
HAttest du denn vorher das ALGI deines Mannes schon mit angegeben? ICh würde das so verstehen, dass ihr ja nicht nur 148 Verdienst mehr hattet, sondern 99 Euro+148 Euro.
Beitrag von nebula - 28.07.11 - 20:58 Uhr
Ja, war angegeben!
Das ALG 1 wäre jetzt im August geflossen. Läuft ja wie ein Gehalt.
Juligehalt 05.07 - 31.07 kommt im August
ALG 1 Anspruch 1-4.07 - Fließt wie der Gehalt Rückwirkend zum August
Oder sehe ich das Falsch?
Beitrag von susannea - 28.07.11 - 21:12 Uhr
Ja, ALGI kommt noch im Juli, ich denke, das ist der Punkt.
MUss am letzten Werktag im Monat da sein. Beim Gehalt evtl. erst am ersten, je nach Vertrag.
Beitrag von nebula - 28.07.11 - 21:22 Uhr
Okey, danke. Dann wirds das vielleicht sein. Für August reiche ich einfach alles rein & schreibe bzgl. der Aufhebung des Bezuges einen Widerruf. Dann sollten wir da ja theoretisch wieder was bekommen, da ich nur 124 euro hatte & mein Mann 100€ weniger.
Beitrag von nebula - 28.07.11 - 21:27 Uhr
Aso, Gehalt laut Vertrag erst 24. des Monats. Er hat jetzt am 4.7 begonnen & bekommt erst am 24.08 erstemal Gehalt.
Beitrag von windsbraut69 - 29.07.11 - 09:55 Uhr
Meinst Du 24. des FOLGEmonats?
Beitrag von nebula - 29.07.11 - 12:48 Uhr
Richtig, mein Mann hat am 4.07 beim neuen AG angefangen, der erste Gehalt kommt erst zum 24.08.
Beitrag von arkti - 28.07.11 - 18:59 Uhr
Also ich würde das so sehen:
Dein Mann bekam zum 1. noch den normales Lohn des vergangenen Monats.
Hat sich arbeitslos gemeldet und bekam für 4 Tage 99 Euro.
Also hattet ihr seinen Lohn + 99 Euro + deine 148
Ohne dein Geld hättet ihr Anspruch auf 197 Euro Alg.
Nun hattet ihr aber 247 Euro mehr (dein Geld und sein Arbeitslosengeld)
Also fallt ihr rein rechnerisch aus dem Anspruch raus, sie haben das Arbeitslosengeld einbehalten und wollen nun natürlich die Differenz von 98 Euro auch zurück haben, weil ihr eben überbezahlt wurdet.
Klar habt ihr dann momentan weniger, aber ab nächsten Monat wäre es doch anders weil ihr nicht mehr zum Amt müsst.
Da hättet ihr dann deine 100 + deine 148 mehr im Geldbeutel.
Fahrtkosten interessieren glaube ich keinen, denn die hat ja jeder.
Verstehe aber auch nicht warum der Job zum 1.8 hinfällig wird, ich denke mal die 148 können sich ja auch steigern wenn es ein 400 Euro job ist, und wenn ich mich richtig erinnere war es Gastronomie da beginnt bald die "heiße Phase" bezüglich Weihnachtsfeiern und so.
Im Sommer ist es da meistens ruhiger bedingt durch Ferien, Grillen, Stadtfeste usw.
Beitrag von nebula - 28.07.11 - 21:07 Uhr
Hallo,
ist so nicht ganz Richtig.
Wir hatten Juli:
197€ ALG2
Verdienst 1: 100,00€
Verdienst 2: 148,00€ (habe ich aufgrund der Überzahlung beiseite gelegt um es dann ans Jobcenter zurückzahlen zu können)
Verdienst 3: 1390,62€ (altes Gehalt meines Mannes)
+ Kindergeld
ALG 1 wäre ja Rückwirkend in den August geflossen, wie der Juligehalt des neuen Arbeitsverhältnisses.
Gehälter August wären so gewesen:
ALG1 - 99,...€ (1.7-4.7)
Gehalt 1: 100,00€
Gehalt 2: 124,00€
Gehalt 3: 1290,02€ (05.07 - 31.07)
+ Kindergeld
So sieht es aber aus:
Gehalt 1: 100,00€
Gehalt 2: 124,00€
Gehalt 3: 1290,02€ (05.07 - 31.07)
+ Kindergeld
Fahrtkosten spielen sehr wohl eine Rolle, bei meinem Mann, der mit dem Auto fahren muss (!), werden pro KM 0,20€ vom Einkommen berücksichtigt. Ich habe bei Job 1 (100€) ca. 34€ Fahrtkosten, bei Job 2 (variable Arbeitstage) im Juni ca. 38€ & im Juli ca. 30€ Fahrtkosten gehabt. Ich fahre allerdings mit Bus & Bahn, da ich keinen Führerschein habe.
Ich war dort als Hand für "alles", habe morgens vor Öffnung geputzt & ggf. mal Salat gerupft, Tomaten & Gurken geschnitten. Ich merkte schon nach 2 Wochen, wenn ich nach weiteren Aufgaben fragte, weil ich Part Putzkollone erledigt habe (inkl. Mülleimer & paar Spülmaschinen) wie der Chef verglich nach einer Aufgabe ringte. Man merkte halt, dass er iwas überlegt, damit ich nicht nach 1-1,5 Std wieder gehen musste. Ich wurde zum Ende des Monats gekündigt.
MFG
Beitrag von windsbraut69 - 28.07.11 - 20:58 Uhr
Du hast - wie beim letzten Beitrag mit gleichem Inhalt - das ALG Deines Mannes nicht bedacht.
Gruß,
W
Beitrag von nebula - 28.07.11 - 21:09 Uhr
Trotzdem kann was nicht stimmen, im August hat mein Mann 100€ weniger - Dafür hätte er dann das ALG1 gehabt & wäre fast auf den selben gehalt gekommen. Ich verdiene auch nicht immer gleich, deshalb verstehe ich den grundsätzlichen direkt-rauswurf aus dem Bezug nicht.
Das ALG 1 habe ich nicht im Juli, sondern erst im August & auch da kann was nicht stimmen. Sie Beitrage oben.
Beitrag von windsbraut69 - 28.07.11 - 21:16 Uhr
?
Hat er das ALGI schon bekommen oder nicht?
Es gilt doch das zuflußprinzip und nicht, "wofür das Geld gedacht ist".
Wenn das ALGI im Juli zugeflossen ist, wird es auch im Juli angerechnet und es ist auch seitens des Jobcenters nicht für August vorgesehen.
Gruß,
W
Beitrag von nebula - 28.07.11 - 21:25 Uhr
Hab gerade oben schon geantwortet, wie gesagt haben wir das ALG1 nie gesehen, das wurde direkt vom Jobcenter einbehalten bzw. angefordert von der Agentur für Arbeit.
Dann kanns mit Juli schon hinkommen, wenn die das tatsächlich im Juli anrechnen, jedoch verstehe ich trotzdem die gänzlichste Aufhebung nicht. Im August kommt ja dann weniger (1290,02 statt 1390,62 & bei mir 124 statt 148) und der SB wusste, dass a.) Das neue Gehalt meines Mannes geringer ausfallen wird (Arbeitsbeginn 4.7 & ich unterschiedliche Arbeitsstunden haben werde)
Danke!
Beitrag von nebula - 28.07.11 - 21:28 Uhr
Ah Nochwas, vom JOB 2 habe ich auch jetzt im Juli (124€) am Sonntag schon mein Geld bekommen, zählt dass dann auch zum Juli oder zum August?
Beitrag von nebula - 28.07.11 - 21:29 Uhr
Also es ist das Geld, das ich jetzt indem Monat verdient habe.
Beitrag von mama2003-2009 - 29.07.11 - 08:32 Uhr
Es zählt das ZUFLUSSPRINZIP das heißt wenn du am Sonntag dein Geld bekommen hast ist es im Juli zugeflossen und somit im Juli anzurechnen....
Das ist wirklich kompliziert, ich hatte letztes Jahr in einem Monat garkein Zufluss und in einem Monat gleich zwei mal. Ein Monat bekam ich meine Leistung in vollem Umfang im Folgemonat musste ich gleich zurückzahlen wegen des Doppelten zuflusses.
Beitrag von nebula - 29.07.11 - 12:46 Uhr
Also sind die 124€ ebenfalls im Juli anzurechnen?
Wenn der Gehalt am 28.07 kommt, erfolgt die Berechnung aber doch auch auf den Folgemonat, nicht im vergangenen
Beitrag von windsbraut69 - 29.07.11 - 09:54 Uhr
Das beantwortet sich doch von selbst.
Eingang war im Juli.
Beitrag von nebula - 29.07.11 - 12:47 Uhr
Der Gehalt, der laut eines Standartarbeitsvertrages den Gehalt zum 1. datiert, kommt auch oft schon 27/28. des vergangenen Monats.
Beitrag von windsbraut69 - 29.07.11 - 19:50 Uhr
Ja und?
Es gilt das Zuflußprinzip und der 28.07. ist nicht August, sondern Juli.
Es heißt übrigens das Gehalt und ich denke, Dein Mann bekommt Lohn.
