muss probearbeiten bezahlt werden?

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Beitrag von minniewinnie - 28.07.11 - 18:07 Uhr

Hallo

meine freundin war kürzlich in einem discounter zur probearbeit.

es ging um einen minijob wo sie knapp 200 euro im monat verdient hätte

sie sollte einen tag (8 stunden) zur probearbeit kommen, vorher musste sie ein schriftstück/vertrag unterschreiben dass

*das probearbeiten unverbindlich ist im rahmen des bewerbungsverfahren

* dass de probearbeitstag kein arbeitsverhältniss begründet

* dass der probearbeitstag freiwillig und unentgeldlich ist


nun hat sie eine absage erhalten!

frage: hat sie ein recht darauf dass ihr der probearbeitstag bezahlt wird oder nicht weil sie oben genannte punkte unterschrieben hat?

Beitrag von manavgat - 28.07.11 - 18:10 Uhr

Das ist so nicht gesetzeskonform. Ich würde den Lohn beitreiben.

Ist sie rechtschutzversichert? Dann ab zu einer Anwältin.

Gruß

Manavgat

Beitrag von stier84 - 28.07.11 - 18:13 Uhr

Also ich kenne auch nur so, dass Probearbeiten für lau ist. Sie hat es ja unterschrieben und deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass sie rechtlich da was machen kann.

Beitrag von manavgat - 28.07.11 - 18:21 Uhr

Ich habe das durchexerziert, mit meiner Tochter. War in einer Bäckerei.

Ein Anwaltsschreiben reichte: es wurde umgehend bezahlt.

Gruß

Manavgat

Beitrag von traumkinder - 28.07.11 - 18:53 Uhr

probearbeiten heisst probearbeiten, also arbeiten auf probe, ohne bezahlung

Beitrag von tortenliesel - 28.07.11 - 19:38 Uhr

Ich bin immer wieder verwundert, was Du hier für einen Quatsch von Dir gibst. Weißt Du, wenn man keine Ahnung hat....

LG, Sandra

Beitrag von traumkinder - 28.07.11 - 19:45 Uhr

wieso quatsch???


wenn du irgendwo probearbeitest ist das immer umsonst für den AN!! habe noch NIE gehört das das bezahlt wird!!


selbst bei 2 wochen nicht...


ganz ehrlich?? wenn hier mit anwalt etc gedroht wird, kann ich verstehen wenn manche keinen job haben!

Beitrag von demy - 28.07.11 - 19:49 Uhr

Ach so,
weil du das noch nie gehört hast, stellst du also den Grundsatz auf, das Probearbeit natürlich nicht bezahlt wird.

Du liegst rechtlich aber leider völlig daneben.
Der Gesetzgeber kennt keine Probearbeit.
"Probearbeit" muss voll vergütet werden.

Im GEGENTEIL manche AGs müssen aufpassen, wegen Probearbeit, keine Post von der Staatsanwaltschaft zu bekommen.

Gruß
Demy

Beitrag von colle - 28.07.11 - 20:00 Uhr

2 wochen probearbeiten für NICHTS?#schock#contra

Beitrag von naschoori - 28.07.11 - 21:51 Uhr

Du wirst es nicht glauben das ist sogar relativ häufig. Ich habe mit 19 auch bei so einem Betrieb Probe gearbeitet...im Grund heißt dies bei denen Praktikum. Man wird 2-3 Tage angelernt und dann macht man alles alleine. (Ist im übrigen einer der großen Discounter). Danach bekam ich einen Vertrag über 3 Monate. Ich sollte 8 Stunden täglich arbeiten, hatte aber nur einen 4 Stunden Vertrag (muss ja schließlich gespart werden falls jemand mal Urlaub hat, Krank ist oder sonstwas). Ich habe mich dann nach was anderem umgesehen.

lg

(Mit mir haben ca. 10 Leute dieses Praktikum gemacht, 2 wurden eingestellt. Eine Woche später kamen die nächsten x Praktikanten.)

Beitrag von traumkinder - 28.07.11 - 19:48 Uhr

http://www.bluegatter.de/?q=de/content/achtung-probearbeit-muss-verg%C3%BCtet-werden





klar kannst es einklagen, aber dann hast ja nie zeit zum arbeiten gehen #rofl

Beitrag von traumkinder - 28.07.11 - 19:49 Uhr

kannst du mir mal deinen album link schicken?? der in deiner VK geht ni #kratz

Beitrag von oberhuhnprillan - 28.07.11 - 20:43 Uhr

Ach, dann gibt es also in der PROBEzeit auch kein Geld oder was?

Beitrag von demy - 28.07.11 - 19:45 Uhr

Hallo,
grundsätzlich muss "Probearbeiten" bezahlt werden.

Nun zu dem Vertrag.
Es gibt ein Grundsatz den man sich nahezu fast merken kann.
Je niedriger die Tätigkeit und je länger die "Probearbeit", desto eher muss für "Probearbeit" bezahlt werden.

Da es für Regale packen nur ne halbstündige Einweisung benötigt, ist ein 8 Stunden Probetag für so eine Tätigkeit nicht vonnöten.
Deshalb kassieren Gerichte solche Verträge in der Regel und sprechen dem "Probearbeiter" volle Vergütung zu.
Ich habe ein Fall schon erlebt, wo auch so ein Vertrag existierte, die "Probearbeit" eine Woche ging, der Richter wegen Lohnwucher die ganze Sache zusätzlich an die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung abgegeben hat.

Ich rate mittlerweile jedem nach einer Absage, die Bezahlung der "Probearbeit" notfalls einzuklagen.

Anders bekommt man dies rechtswidrige Verhalten was langsam extrem grassiert wohl nicht in den Griff.

Um einen Arbeitnehmer "auszuprobieren", dafür ist die Probezeit da.
Umgekehrt natürlich genauso, ich war schon froh ne Probezeit zu haben, wenn vollmundige Versprechen nicht eingehalten wurden ;-)

Gruß
Demy

Beitrag von devadder - 28.07.11 - 21:13 Uhr

Leider wird es immer öfter so gehandhabt, dass die Leute teilweise über mehrere Wochen Probearbeiten sollen. Das Arbeitsamt und die Arge unterstützt so etwas auch noch. Die Hauptsache raus aus der Statistik. Wenn man dann noch hört, dass man unentgeltliche Probearbeit in einer Zeit leisten soll, zu der die Firma jede Menge hat, stinkt das zum Himmel. Leider machen es aber genug Arbeit Suchend immer wieder mit, da sie sich an auch nur dem kleinsten Strohhalm klammern. Rechtens ist es nicht, das ist klar.

Beitrag von sillysilly - 28.07.11 - 21:47 Uhr

Hallo

bei uns wird Probearbeiten nicht bezahlt
und das ist allen beteiligten klar

handelt sich so um 4 - 6 Stunden Probearbeiten
die meisten nehmen dafür dann in der alten Arbeit Urlaub

Grüße Silly

Beitrag von jadore88 - 29.07.11 - 11:55 Uhr

Ich hab auch 4 Tage probegearbeitet ohne Bezahlung...Ich bekam zwar den Vertrag, aber ich durfte mir dafür nicht mal Überstunden aufschreiben. So wird es glaub ich bei sehr vielen Firmen gehandhabt, leider.

LG