Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei einem 400 Eur Job?

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Beitrag von novembersonne2010 - 28.07.11 - 20:55 Uhr

es ist ja so, dass ich innerhalb der EZ auf 400 Eur arbeiten gehn werde und wollte fragen wie das so ist mit dem Urlaubsanspruch bei 400 Eur. Es geht darum dass ich ab Nov wieder arbeiten werde und meine Kleine in die Kita muss und diese hat ja während der Ferienzeit zu....

danke euch

Beitrag von windsbraut69 - 28.07.11 - 20:59 Uhr

Genau wie in jedem anderen Job auch.
Gesetzlicher Anspruch sind 4 Wochen.

Gruß,

W

Beitrag von nebula - 28.07.11 - 21:12 Uhr

Urlaubsanspruch
Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Laut Gesetz sind dies mindestens 24 Werktage im Jahr. Werktage heißt: Montag bis einschließlich Samstag (6-Tage-Woche!) ohne gesetzliche Feiertage. Das entspricht 4 Wochen im Jahr. Die meisten Geringfügigen arbeiten aber nicht an sechs Tagen in der Woche. Wer z.B. nur am Montag arbeitet, kann natürlich nicht verlangen, 24 Montage im Jahr Urlaub zu haben (zusammen mit Oster- und Pfingstmontag hätte er dann genau ein halbes Jahr Urlaub). In diesem Fall hätte er bereits bei nur 4 Urlaubs-Montagen im Jahr 4 volle Urlaubswochen. Die Berechnungsformel dafür ist:

Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 6 x 24 = Urlaubstage

im genannten Montags-Beispiel: 1 / 6 x 24 = 4
bei 3 Tagen wöchentlich: 3 / 6 x 24 = 12

In den meisten Betrieben ist aber der Urlaubsanspruch höher als 4 Wochen und wird nicht nach der 6-Tage-Woche, sondern nach der 5-Tage-Woche berechnet (d.h. Samstage zählen nicht mit). Wegen des Gleichheitsgrundsatzes gilt das dann auch für geringfügig Beschäftigte. Hat z.B. ein Vollzeit-Arbeitnehmer 30 Arbeitstage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche (6 Wochen), dann gilt für den Teilzeit-Mitarbeiter:

Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 5 x 30 = Urlaubstage

bei 3 Tagen wöchentlich: 3 / 5 x 30 = 18

Wenn man diese Art der Berechnung wählt (sie ist nicht zwingend vorgeschrieben), dürfen die Urlaubstage selbstverständlich nicht auf ohnehin arbeitsfreie Tage gelegt werden.

Quelle: http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html#Urlaubsanspruch

Beitrag von zwiebelchen1977 - 28.07.11 - 21:12 Uhr

Hallo

Ea kommt darauf an, an wievielen Tagen du in der Woche arbeitest, danch richtet sich dein Urlaub

Bianca

Beitrag von susannea - 28.07.11 - 21:13 Uhr

Arbeitest du bei deinem ursprünglichen AG? DAn hast du den normalen Anspruch weiter und er darf gar nicht kürzen!

Beitrag von windsbraut69 - 29.07.11 - 09:51 Uhr

Nicht kürzen aber umrechnen, da sie sicher weniger Tage arbeitet.