Wasserschaden

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Beitrag von lizzzchen - 28.07.11 - 22:57 Uhr

Hallo,

ich habe gestern mein Siphon in der Badewanne heraus gelöst um es zu säubern. Ich habe es wohl wieder falsch dran montiert :-(. Denn als mein Freund gestern Abend baden war und das Wasser hat ablaufen lassen, ist es in die Wohnung unter uns ins Bad gelaufen. Da ist wohl eine Wand nass. Der Installateur kommt morgen und schaut es sich an.

Das Problem ist ich habe keine Hausratversicherung, nur eine Privat Haftpflichtversicherung. Der habe ich den Schaden schon gemeldet.

Bin jetzt ratlos. Kennst sich jemand damit aus und weiß ob es die Privat HT übernimmt oder gar die Gebäudeversicherung?

Ich meine ich habe es ja nicht mutwillig gemacht, eher sehr unwissend #zitter

LG

Beitrag von seikon - 28.07.11 - 23:00 Uhr

Der Schaden in der Wohnung unter dir müsste über deine Privathaftpflicht abgedeckt sein. Deinen eigenen Schaden musst du selbst tragen.
Schäden an der Mietsache (also deine eigene Wohnung) werden nur getragen, wenn deine Privathaftpflicht Mietsachen mit einschließen.

Beitrag von lizzzchen - 28.07.11 - 23:05 Uhr

Wenn es so wäre das meine Versicherung wenigstens den Schaden von der WG unter uns übernimmt, wäre ich schon heilfroh. Ganz klar zahle ich den Schaden in meiner Wohnung dann selbst.

Danke für deine Antwort. LG

Beitrag von seikon - 28.07.11 - 23:09 Uhr

Ne, also um die Schäden an der Nachbarwohnung brauchst du dir keine Gedanken machen. Du hast die Wohnung ja nicht absichtlich geflutet, sondern fahrlässig.
Aber bei deiner eigenen Wohnung (und ich meine halt auch Mauerwerk ggf. trocken legen usw) musst du eben in deine Police schauen, ob Mietsachschäden mit drin sind.
Deine Badezimmermöbel, sofern die aufgequollen/zerstört sind sind halt nicht abgedeckt. Sowas wäre in der Hausrat mit drin. Solltest du übrigens unbedingt noch mit abschließen.

Beitrag von lizzzchen - 28.07.11 - 23:19 Uhr

Eine Hausratversicherung steht ganz oben auf meiner to do list ;)

Ich denke nicht das es mit abgedeckt ist in meiner Versicherung, also gegen Mietsachschäden. Badezimmermöbel usw sind alle noch heile. Das Wasser ist quasi nur unter die Badewanne gelaufen und dann hat es sich seinen Weg nach unten gesucht.

Beitrag von cunababy - 29.07.11 - 08:21 Uhr

Das ist blödsinn.

Die Haftpflicht zahlt den Schaden am Haus, bzw. das Trockenlegen etc.. Da musst du allerdings noch mal in deinen Vertrag schauen, ob die PH Mietsachen mit einschließt. Sollte Sie aber sonst taugt die Versicherung nichts.

Wenn Mobiliar etc. von den Mietern unter Ihr zerstört wurde, dann muss das derren Hausrat zahlen. Wenn die keine haben ist das Ihr Problem.

VG Cunababy

Beitrag von seikon - 29.07.11 - 09:30 Uhr

Wieso sollte die Hausratversicherung des Nachbarn die Schäden in deren Wohnung übernehmen, wenn die TE den Schaden fahrlässig verursacht hat?

Das wäre ja genau so, wenn mir jemand ins Auto fährt, ich verletzt werde und die gegnerische Versicherung lediglich mein Auto ersetzt, nicht aber meine Behandlungskosten/Schmerzensgeld.

Die eigene Hausrat würde nur einspringen, wenn die Nachbarn den Schaden selber verursacht haben, z.b. durch ein auslaufendes Aquarium o.ä., was aber hier nicht der Fall ist.

Beitrag von cunababy - 29.07.11 - 09:44 Uhr

Nein das ist falsch!

Dein eigenen Hausrat zahlt auch nur DEINE Hausrat! Außer der Schaden wird vorsätzlich verursacht, daber dann zahlt es auch nicht die PH sondern der Verursacher. Ansonsten zahlt immer die eigene Hausrat den eigenen Schaden!
Denn dafür ist Sie da und genau deshalb wird ja immer dazu geraten, dass man eine haben sollte, weil selber aufpassen und alle Geräte wegen Brandgefahr ausschalten eben nicht reicht!

Im übrigen hatte ich genau das prozeder der TE, nur das ich der Untermieter war. ich hatte Gott sei Dank keinen tatsächlichen Mobiliarschaden, aber meine Versicherung hat mir damals auch gesagt, dass sie meinen Hausrat ersetzt hättem, wäre mehr passiert.

Im übrigen habe ich bei einer Versicherung gearbeitet. Du kannst mir also ruhig glauben, dass die PH das nicht zahlen muss.

Beitrag von susannea - 29.07.11 - 09:49 Uhr

Dann wundert mich ja gar nichts. Jetzt weiß ich warum Versicherungen einem immer so einen Mist erzählen wollen.

Der Schaden ist von der TE verursacht worden, also muss sie bzw. hier dann ihre Haftpflicht zahlen, der Geschädigte muss natürlich ncihts zahlen und seine Versicherung nur, wenn die andere den Schaden ablehnt zu zahlen (warum auch immer) oder bei Teilschuld.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.07.11 - 09:56 Uhr

Hallo

Es geht auch nicht um die Hausratversicherung( die hat die TE nichtmal) sondern um die Haftpflicht. Und diese ersetzt ihnen alles.

Bianca

Beitrag von seikon - 29.07.11 - 09:57 Uhr

Die Hausrat des Nachbarn zahlt nur, wenn kein Verursacher ermittelt werden kann, der Nachbar eine Teilschuld erhalten würde und/oder der Nachbar ansonsten auf seinem Schaden sitzen bleiben würde.
Da wir hier aber einen Verursacher haben, der entsprechend versichert ist übernimmt die Privathaftpflicht der TE ALLE Schäden, die beim Nachbarn entstanden sind. Ebenso, wenn dieser z.B. zeitweise in ein Hotel muss wegen der Sanierungsarbeiten usw.

Deine Hausrat hat dir damals gesagt, dass sie zahlen. Das stimmt soweit aber nur teilweise. Sie hätten gezahlt, wenn du ansonsten auf deinem Schaden sitzen geblieben wärst, weil der Verursacher keine Versicherung hat.
Hatte der Verursacher ein Versicherung, dann wären sie vermutlich vielleicht vorab eingesprungen. Hätten dann aber die gegnerische Versicherung in Regress genommen und sich von denen das Geld wieder geholt.
Deine Versicherung wäre also nur Mittelsmann gewesen.

Ich weiß nicht, welche Position du bei der Versicherung inne hattest. Aber du solltest dein Wissen nochmal auffrischen.

Beitrag von cunababy - 29.07.11 - 10:27 Uhr

Wir werden es ja vielleicht erfahren.

Rechtlich ist es Sache der Hausrat des geschädigten

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.07.11 - 10:31 Uhr

Hallo

Dann Belege das mal bitte mit einem Link, etc

Bianca

Beitrag von demy - 29.07.11 - 11:27 Uhr

"Rechtlich ist es Sache der Hausrat des geschädigten"

Rechtlich liegst du leider völlig daneben!

Ich erkläre es dir.

Die TE hat durch Fahrlässigkeit einen Schaden an dem Hausrat der Mieterin unter ihr verursacht.
Gemäß §823 BGB ist sie dadurch zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html

Nun hat sie eine Haftpflichtversicherung, die für genau den Fall eintritt, wenn sie gemäß §823BGB haften würde.
Das ist hier genau der Fall.
Damit übernimmt ihre Haftpflicht für sie den Schaden, damit sie den von ihr verursachten Schaden nicht selber bezahlen muss.

Da hat die Hausrat der Geschädigten erstmal nichts, aber auch rein GAR NICHTS mit zu tun.

Es ist für mich erschreckend zu lesen, dass du bei einer Versicherung gearbeitet hast und dann nichtmal die grundsätzlichen gesetzlichen Haftungsfragen verstanden hast.
Ansonsten kann ich mir dein festhalten an deiner falschen Auffassung, dass die Hausrat der Geschädigten dafür zuständig wäre nicht erklären.

Die Hausratversicherung kann natürlich zusätzlich als "Vollkaskoversicherung" von der Geschädigten in Anspruch genommen werden, da eine Haftpflicht ja nur den gesetzlichen Schadenersatz zahlt, das ist der Zeitwert, während die Hausrat Neuwert bezahlt.

Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Haftpflicht der TE erstmal zuständig ist.

Gruß
Demy

Beitrag von seikon - 29.07.11 - 11:38 Uhr

Lies dir das hier mal durch:

http://www.finance-store.de/hausratversicherung/wichtiges_18/001255_der_richtige_versicherungsschutz_-_welche_versicherung_zahlt_bei_schaden_rund_ums_heim.html#titel6

Insbesondere Beispiel 2 (undichte Waschmaschine), da es diesem Beispiel hier sehr nahe kommt.

Fazit:
Die Privathaftpflicht der TE MUSS für den Schaden aufkommen. Die Nachbarn KÖNNEN ihre eigene Hausratversicherung in Anspruch nehmen, wenn sie das WOLLEN. Wobei sich die Hausratversicherung das dann wieder von der Privathaftpflicht der TE zurück holt, wodurch unterm Strich wieder die Privathaftpflicht der TE eintritt.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.07.11 - 09:53 Uhr

Hallo

Was hat ihr Versicherung damit zu tun? Sie hat den Schaden nicht verursacht.

Den Schaden muss komplett die Versicherung des Verursachers zahlen.

Bianca

Beitrag von seikon - 29.07.11 - 09:58 Uhr

Ich glaube sie meint, dass Schäden an Möbeln usw der Nachbarn die Hausrat der Nachbarn übernehmen muss.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.07.11 - 10:00 Uhr

Hallo

Ja, das weiss ich. Aber was können die NAchbarn dafür, bwz deren Versicherung?

Die wird evtl zahlen, sich das Geld aber von der Versicherung der TE wiederholen

Bianca

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.07.11 - 09:54 Uhr

Hallo

SOrry, aber keine Hausratsversicherung zu haben, ist schon dumm. Was machst du, wenn es maö brennt?

Dann stehst du dumm da, denn keiner ersetzt dir was.

Bianca

Beitrag von lizzzchen - 29.07.11 - 13:14 Uhr

Hallo Bianca,

wie gesagt lege ich mir eine Hausratversicherung zu. Steht ganz oben auf meiner Liste. Ja dumm ist es wirklich bisher von mir gewesen keine zu haben. Das hat mir der Fall mit dem Wasserschaden nochmal sehr verdeutlicht.

LG

Beitrag von manavgat - 29.07.11 - 14:00 Uhr

Eine Hausratversicherung lohnt sich nur, wenn jemand nenneswerten Hausrat hat.

Gruß

Manavgat

Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.07.11 - 14:19 Uhr

Tja, wenn du keinen hast, dein Problem.


Bei einem Brand etc auf jeden Fall lohneswert. Denn sonst stehst du ohne alles da

Beitrag von manavgat - 29.07.11 - 14:25 Uhr

Du liest nicht richtig. Wie so oft...

Man = nicht ich.


Ich habe - zum Teil wertvollen - Hausrat. Es gibt aber Leute die haben nur Sperrmüll, Caritas oder sonstige Spenden. Die brauchen keine Hausratversicherung.

Gruß

Manavgat

Beitrag von tragemama0709 - 29.07.11 - 15:17 Uhr

Hallo,

da hast du recht.

Eine Hausratversicherung ist ja auch nicht umsonst. Es gibt zwar billige Angebot aber da mus man dann darauf achten was versichert ist

Beitrag von casssiopaia - 29.07.11 - 11:26 Uhr

Wir hatten im Mai auch einen Wasserschaden in unserer Mietwohnung, in der Kueche ist das Eckventil vom Rohr abgerissen. Einziger Unterschied zu Deinem Fall: es hat niemand den Schaden fahrlaessig verursacht.

Bei uns war ein Gutachter da und hat folgendes gesagt:

- Den Schaden an unseren Moebeln zahlt unsere Hausrat.
- Den Schaden an den Moebeln in der Wohnung unter uns zahlt die Hausrat der Mieter unter uns.
- Den Schaden an den Waenden und den Boeden sowie die eventuell notwendige Trocknung zahlt die Gebaeudeversicherung des Vermieters.

Die Frage ist halt, ob es jetzt einen Unterschied macht, dass Du den Schaden fahrlaessig verursacht hast. Frag doch mal bei der Versicherung oder bei einem Gutachter nach.

VG
Claudia #sonne