Mutterschutzlohn - Berechnung Elterngeld

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Beitrag von koalabaerli - 29.07.11 - 21:17 Uhr

Hi Zusammen,

sobald ich meine SS bekannt gebe, werde ich Mutterschutzlohn erhalten, da ich bis jetzt So, Feirtag und Nachts arbeiten. Der Mutterschutzlohn wird ja aus den lezten 3 monaten vor der SS berechnet also die durchschnittlichen zuschläge werden brutto auf mein jetziges gehalt kommen das ich versteuern muss. Jetzt meine Frage, bei der Berechnung des Eltergeldes, zählt da der Nettolohn desMutterschutzlohns oder werden die Zuschläge da wieder abgezogen, sprich das was ich ja brutto mehr bekommen hab?

Vielleicht war einer schon in der gleich Situation

Beitrag von diana1101 - 29.07.11 - 21:23 Uhr

Hi,

was ist denn Mutterschutzlohn?

Wirst du ein Beschäftigungsverbot bekommen, wenn du die Schwangerschaft bekannt gibst?

Beitrag von koalabaerli - 29.07.11 - 21:30 Uhr

Mutterschutzlohn ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch Sie als Arbeitgeber an Ihre schwangere Mitarbeiterin, die wegen eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit ihrer Arbeit aussetzen muss.

Als Arbeitgeber sind Sie in den Fällen eines Beschäftigungsverbots verpflichtet, den Verdienstausfall Ihrer schwangeren Mitarbeiterin zu ersetzen, § 11 in Verbindung mit § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder aber § 8 Abs. 1, 3, 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Ihre Mitarbeiterin darf also keine finanziellen Nachteile wegen des Beschäftigungsverbots haben.

Diese Verpflichtung gilt auch, wenn Ihre Mitarbeiterin wegen eines Beschäftigungsverbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt.


-> ja werde ich da ich derzeit 12 Stunden am Tag arbeite und Nachts, Sonntags und Feiertags arbeiten, daher werde ich ein eingeschränktes BV bekommen, und der AG muss Mutterschutzlohn heißt. Nur meine Frage ist wie der Mutterschutzlohn in die Elterngeld berechnung läuft

Beitrag von diana1101 - 29.07.11 - 23:37 Uhr

Hey,

ich weiß nicht ob du dies noch liest.

Ich hatte zwar auch ein BV - aber dass das Entgeld dann Mutterschutzlohn heißt, wußte ich nicht.

So.. ich habe auch im Schichtdienst gearbeitet mit Wochenendarbeit und Nachtdienst.
.. habe genauso viel Mutterschutzlohn wie Gehalt herhalten.

Habe jeden Monat meine Abrechnung bekommen, und diese dann zur Berechnung des Elterngeldes mit eingereicht.

MfG

Beitrag von koalabaerli - 29.07.11 - 23:56 Uhr

Hi diana1101,

ja genau das mein ich also ich mein das eltergeld wird ja von dem gehalt der letzten 12 monate berechnet, mutterschutzlohn bekommt man ja bis , 6 vor und 8 wochen vor der geburt. aber dasElterngeld wird dann schon von dem Mutterschutzlohn berechnet, also mit den Zulgen (die sind dann zwar brutto) aber letzendlich macht das ja 200 euro netto mehr aus... Verstehst du was ich mein?

Und beim Mutterschutzlohn also die 6 wochen davor und 8 Wochen danach hast du da das gleiche gehalt wie der mutterschutzlohn bekommen oder nur dein grundgehalt ohne zulagen?

Man alles bissi kompliziert aber ich hoffe du verstehst was ich mein ;)

Beitrag von susannea - 30.07.11 - 00:15 Uhr

Es muss das gleiche Gehalt inklusive Zulagen geben und je nachdem, wie die versteuert werden bzw. wie sie deklariert sind, zählen die auch mit zum ELterngeld.

Beitrag von bie-ne - 01.08.11 - 20:12 Uhr

Hallo!

Wenn ich dich richtig verstehe bekommst du mit der Schwangerschaftsmeldung eine teilweises Arbeitsverbot und dann eine entsprechende Ausgleichszahlung nach §11 Muschugesetz. Das war bei mir auch so, dieser Zuschlag wurde bei der Berechnung des Elterngeldes mit berücksichtigt ;-).
Was mir nicht so ganz klar ist, und vielleicht kannst du mir da helfen, ist, wie genau diese Ausgleichszahlung berechnet wird. Zuschläge für Wochenenden und Nächte sowie Überstunden kommen ja auf jeden Fall rein. Wenn ich jetzt aber in einem der drei Monate vor Eintritt der SS mehrere Wochen im Urlaub war und für diese Zeit eine entsprechende Ausgleichszahlung erhalten habe, wird diese dann bei der Berechnung der usgleichszahlung nach §11 Muschugesetz berücksichtigt?

LG, bie-ne.