Kriegt man da frei? Hab glaub mal gehört, dass man irgendwie im Jahr x Tage daheim bleiben darf, wenn das Kind krank ist?
Wie ist das wenn Baby krank ist bez. arbeiten?
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Beitrag von nutellabraut - 30.07.11 - 14:04 Uhr
Beitrag von chuzzle - 30.07.11 - 14:26 Uhr
Hallo,
ja, Du hast einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung bei Erkrankung des Kindes für zehn Tage im Jahr (bei Alleinerziehenden 20), solange, wie das Kind noch unter 12 Jahren alt ist. Dein AG kürzt Dir für diesen Tag das Entgelt, gleichzeitig erhältst Du Kinderkrankentagegeld von Deiner KK (in Höhe von 80% Deines Nettos, Angaben ohne Gewähr).
Was Du tun musst: mit Deinem Kind zum Arzt, dieser schreibt quasi das Kind krank und vermerkt, dass es während der Krankheit Betreuung braucht. Diese Bescheinigung reichst Du bei Deinem AG und der KK ein.
LG, chuzzle
Beitrag von marion2 - 30.07.11 - 15:32 Uhr
Hallo,
du darfst unbegrenzt viele Tage im Jahr zur Betreuung eines kranken Kindes zu Hause bleiben.
Diese Tage werden grundsätzlich nicht vom Arbeitgeber bezahlt. Es gibt Ausnahmen, da hilft Nachfragen beim Arbeitgeber.
Die XY-Tage beziehen sich auf die Anzahl der Tage im Jahr, an denen die Krankenkasse die Finanzierung übernimmt.
Gruß Marion
