Hallo!
Darf man in der Probezeit Urlaub nehmen oder erst nach der Probezeit, wen im Vertrag darauf nicht eingegangen wird?
LG
Probezeit und Urlaub?
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Beitrag von 556699 - 30.07.11 - 20:14 Uhr
Beitrag von nick71 - 30.07.11 - 20:18 Uhr
M.W. hat man in der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub...
Beitrag von demy - 30.07.11 - 22:38 Uhr
"M.W. hat man in der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub..."
Ein weit verbreiteter Irrtum!
Natürlich erwirbt bzw. hat man auch in der Probezeit Anspruch auf Urlaub.
Wann ich dann den Urlaub nehme, ist natürlich mit dem Betrieb abzusprechen, unabhängig ob man in der Probezeit ist oder nicht.
Gruß
Demy
Beitrag von mami18052010 - 30.07.11 - 20:25 Uhr
Kommt drauf an, wie nett dein AG ist!
Anspruch hat man keinen aber viele AG sind da nicht so!
Mein Mann durfte während der Probezeit auch Urlaub nehmen!
Beitrag von demy - 30.07.11 - 22:46 Uhr
"Anspruch hat man keinen"
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=3245419&pid=20569018&bid=28
Gruß
Demy
Beitrag von wasteline - 30.07.11 - 20:26 Uhr
http://www.hobsons.de/index.php?id=112780
Beitrag von demy - 30.07.11 - 22:45 Uhr
Der Anwalt aus dem Link sollte dringends sein Wissen überarbeiten.
Er schreibt nämlich Blödsinn!
Die Wartezeit aus dem Bundesurlaubsgesetz bedeutet, dass man nach Ablauf der Wartezeit Anspruch auf den VOLLEN Jahresurlaub hat und VOR Ablauf der Wartezeit Anspruch auf anteiligen Urlaub.
Die Wartezeit bedeutet NICHT, dass man in der Probezeit keinen Anspruch hat.
Ein Armutszeugnis für den Anwalt!
Ganz ehrlich.
Gruß
Demy
Beitrag von wasteline - 31.07.11 - 14:18 Uhr
Was hat er denn anderes geschrieben? Oder interpretierst Du einfach ein paar Sätze falsch?
Beitrag von demy - 31.07.11 - 20:26 Uhr
Ich zitiere:
"Nach dem Bundesurlaubsgesetz entsteht der Urlaubsanspruch erstmals nach sechsmonatigem Bestand des Arbeitsverhältnisses. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich in der „Probezeit“ keinen Anspruch haben, Urlaub zu nehmen."
Das ist die grundsätzliche Aussage des Anwalts und das ist schlicht und ergreifend nicht richtig.
Das sagt das Bundesurlaubsgesetz eben genau NICHT aus.
Er "relativiert" es zwar im weiteren Verlauf, mit der Aussage, der Chef könnte freiwillig gewähren, aber bei der Urlaubsgewährung gibt es keinen Unterschied zu während und nach der Probezeit.
Lediglich der Anspruch der zu gewährenden Tage ist unterschiedlich.
Gruß
Demy
Beitrag von wasteline - 01.08.11 - 13:35 Uhr
Ich habe es zumindest so verstanden, wie es das Gesetz aussagt.
Beitrag von demy - 01.08.11 - 18:48 Uhr
Puh,
ich versuche es mal zu erklären was das Gesetz genau aussagt 
Hier erstmal das gesamte Bundesurlaubsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
§3 Beschreibt den VOLLEN Urlaubsanspruch, das sind mindestens 24 Tage bei einer 6Tage Arbeitswoche und 20 Tage bei einer 5 Tage Arbeitswoche.
Ist in einem Tarif- oder Arbeitsvertrag mehr Urlaubsanspruch gilt dieser als VOLLER Urlaubsanspruch.
§4 Beschreibt WANN man diesen VOLLEN Urlaubsanspruch hat, das sind 6 Monate. Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit hat man also VOLLEN Anspruch auf alle Tage aus §3 oder der Regelung aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag.
§5 Beschreibt, was VOR dem Anspruch auf vollen Urlaub ist, nämlich der Teilurlaub gemäß der zwölftel Regelung.
Beispiel mit 24 Urlaubstagen.
Nach der zwölftel Regelung hat man nach Ablaub des ersten Monats Anspruch auf 2 Tage, 2.Monat 4 Tage und 3. Monat 6 Tage.
Man kann also im 4. Monat schon eine Woche Urlaub machen, da man 6 Tage Urlaubsanspruch erworben hat.
Das ist die gesetzliche Regelung.
Etwas anderes steht nicht im Gesetz.
Wie da jetzt jemand auf die Idee kommen kann und sagt, in der Probezeit hat man keinen Urlaubsanspruch, kann ich nicht nachvollziehen und entspricht schlicht nicht der gesetzlichen Regelung.
Gruß
Demy
Beitrag von wasteline - 01.08.11 - 20:42 Uhr
Ich kenne das Gesetz, Du musst bei mir keine Überzeugungsarbeit leisten. Und ja, ich habe meinen Link so verstanden, wie es das Gesetz aussagt.
Beitrag von vwpassat - 30.07.11 - 20:57 Uhr
Frag Deinen Chef, ob er Dir welchen gibt.
