Hallo,
ich wa von April 2008 bis April 2011 in Elternzeit (habe nicht gearbeitet) und bis seit April 2011 beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und mein Mutterschutz beginnt am 29.10.2011.
Nun stelle ich mir die Frage, steht mir auch Elterngeld (der Mindestbetrag von 300€) zu???
LG
3Jahre Elternzeit - 8 Monate arbeitslos - dann Elterngeld???
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Beitrag von lilu79 - 30.07.11 - 22:33 Uhr
Beitrag von ujn1 - 30.07.11 - 22:55 Uhr
Hallo,
ja, der Sockelbetrag von 300€ steht auch dann zu, wenn vor der Geburt keine Arbeit ausgeübt wurde.
LG
