Schwanger in der Probezeit

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Beitrag von itsonlylove - 30.07.11 - 22:35 Uhr

Hallo :-)
Ich bin ganz neu hier und habe ein Problem,das mich mehr und mehr kaputt macht...
Seit dem 25.7.2011 bin ich mit meiner Ausbildung fertig,ich habe als Jahrgangbeste abgeschlossen doch das hilft mir auch nicht...
Ich habe bis gestern Abend eine Woche lang ohne Vertrag gearbeitet,da es neun Chef nicht fuer nötig hielt,rechtzeitig zu kommen.gestern kam er dann und hat mir einen sehr merkwürdigen Vertrag hingelgt,dieser ist vom 26.7.2011 bis 25.1.2012 befristet,die Probezeit betragt 6 Monate!mir war das in dem Moment egal,ich wollte nur noch diesen Vertrag haben,da ich in der 11.Woche schwanger bin und ich es nicht mehr lange verheimlichen kann und auch nicht mehr will!Ich kann dem Baby zuliebe die harte Arbeit nicht mehr machen,abends bin ich körperlich am Ende,von meinen nerven kaum zu sprechen.Es ist noch viel viel mehr,was mich in diesem Betrieb fertig macht,aber das würde den Rahmen sprengen.meine erste Frage ist einfach,kann er mich in der Probzeit kundigen?und kann er mir was anhaben,wenn ich die Schwangerschaft trotz Nachfrage verschwiegen habe??

Beitrag von susanne85 - 30.07.11 - 23:16 Uhr

hallo

er kann dir weder kündigen noch hat es konsequenzen das du es verschwiegen hast!

KEINE SORGE

Beitrag von duchovny - 30.07.11 - 23:45 Uhr

Nein, er kann dir nichts anhaben weil du deine Schwangerschaft nicht erwähnt hast. Du bist dazu nicht verpflichtet.

Dadurch dass du schon dort eine Woche ohne Vertrag gearbeitet hast, hast fu eigentlich einen unbefristeten Vertrag. Würde mir überlegen ob ich den Vertrag den er mir jetzt dahin gelegt hat unterschreibe. Denn anhaben oder kündigen kann er dich gar nicht mehr.

6 Monate Probezeit sind aber rechtlich möglich. Draucht dich aber nicht zu interessieren!

LG

Beitrag von susannea - 31.07.11 - 01:13 Uhr

Hast du den Vertrag unterschrieben?

Wenn du ohne Vertrag gearbeitet hast, hast du nämlich damit einen unbefristeten Vertrag, er kann jetzt nachträglich nicht mehr mit einer Befristung kommen. Solltest du den also unterschrieben haben, dann ab zum Anwalt, wenn nicht, teile mit, dass du ja einen unbefristeten Vertrag hast durch das Arbeiten ohne schriftliche Befristung vorher und dieses Schriftstück, was er dir vorgelegt hat, nicht unterschriebst.

Ich würde mir auf keinen Fall jetzt noch solche Dinge wie Befristung unterjubeln lassen!

Da er dich nciht mehr kündigen kann, ist dir ja egal,wie er tobt und wütet usw.

Beitrag von duchovny - 31.07.11 - 01:15 Uhr

Genau, so kenne ich das auch!

Beitrag von itsonlylove - 31.07.11 - 10:00 Uhr

Erstmal vielen Dank für die bisherigen antworten,mir geht es schon etwas besser :-)
Ich habe schon unterschrieben,da ich endlich Sicherheit wollte.Gestern habe ich noch erfahren,dass sein anderer Azubi,der die schriftliche Prufung nicht bestanden hat,übernommen wurde-und zwar mit einem unbefristeten Vertrag und er wird nach einem besseren Tarif bezahlt als ich.Mein Chef hat mich also angelogen,denn ich hatte ein Streitgespräch mit ihm eben wegen dieser Bezahlung.Ich sagte ihm,mir steht TG 5 zu,er aber meinte er gibt ALLEN die er übernimmt TG 4 und ich soll mich nicht so aufregen,als Bonus will er mir als einzigen nach 3 Monaten dann TG 5 geben,weil Ich eben die beste bin.In meinem Vertrag steht natürlich nichts davon...Ganz ehrlich,ich finde das diskriminierend!Ich denke er macht es,weil ich eine Frau bin!
Ich bin so wütend und werde nächste Woche zum Anwalt gehen,übertreibe ich?

Beitrag von windsbraut69 - 31.07.11 - 10:10 Uhr

Es war ein Fehler, den Vertrag zu unterschreiben aber was möchtest Du jetzt im Nachhinein beim Anwalt?

Gruß,

W

Beitrag von susannea - 31.07.11 - 14:16 Uhr

Da sie ja einen gültigen Vertrag bereits hatte kann der Chef den nicht einfach nachträglich befristen. Er hätte den anderne ja erst kündigen müssen, also sollte sie mit einem Anwalt dagegen vorgehen können!

Beitrag von windsbraut69 - 31.07.11 - 17:01 Uhr

Ich denke, diese Möglichkeit hat sie sich mit der Unterschrift verbaut und somit den mündlich befristeten Vertrag schriftlich fixiert.

Beitrag von susannea - 31.07.11 - 17:33 Uhr

EIn Vertrag kann nicht mündlich befristet sein!

Eine Befristung bedarf immer der vorherigen schriftlichen Fixierung.

Beitrag von itsonlylove - 31.07.11 - 14:58 Uhr

Ich musste wie gesagt unterschreiben,da ich eigtl.pokern wollte,es aber dann hieß entweder der Vertrag oder eben keiner.Und 6 Monate Geld sind besser als keines. :-( Ich dachte der Anwalt kann was wegen der Befristung tun,eben weil mir ja eigtl. Unbefristet zu steht,wenn ich das richtig verstanden hab?!

Beitrag von manavgat - 31.07.11 - 15:09 Uhr

Ich musste wie gesagt unterschreiben



Hat er Dich mit einer Pistole bedroht?



Niemand "muss" irgendwas - noch dazu etwas was man gar nicht versteht - unterschreiben.

Gruß

Manavgat

Beitrag von windsbraut69 - 31.07.11 - 17:02 Uhr

Du hast freiwillig unterschrieben, weil Du davon ausgegangen bist, keinen mündlichen Vertrag zu haben.

Ich denke nicht, dass Du - nachdem Du freiwillig einer Befristung zugestimmt hast - jetzt dagegen etwas unternehmen kannst.

Beitrag von itsonlylove - 31.07.11 - 20:28 Uhr

Er hat gesagt entweder ich unterschreibe den Vertrag oder das war's.ich konnte ja nicht wissen,dass ich mich bereits in einem unbefristeten befand.was hätte ich denn ganz ohne Vertrag machen sollen?

Beitrag von tigaluna - 31.07.11 - 10:17 Uhr

Ganz ehrlich, den Anwalt brauchst du nicht. Sicher ist die schlechtere Bezahlung mies, aber kommt eben vor und ist auch nicht verboten. Da du allerdings Schwanger bist, brauch dir die Befristung jetzt eigentlich auch keine großen Sorgen bereiten. In so einem Klima zu arbeiten ist doch eh ätzend. Arbeite so lang wie du kannst und dann suchst du rechtzeitig vor dem Neustart einen neuen Job. Mit so einem guten Abgangszeugnis sollte es doch keine Probleme geben einen neuen Job zu finden.
Also alles Gute für die Schwangerschaft und kühlen Kopf bewahren (Stress bringt nichts!). Und im Notfall lass dich Krankschreiben.


Und kleiner Tipp für danach: Nicht mit dem neuen Chef streiten, das kommt nicht gut. Sei Selbstbewusst bei Gehaltsverhandlungen und setze lieber 1-2 Stufen höher an als der Branchenübliche Tarif.

Beitrag von itsonlylove - 31.07.11 - 10:43 Uhr

Ich dachte der Anwalt kann vielleicht was wegen der Befristung machen,da ich ja eigentlich schon durch das Arbeiten nach der Ausbildung ohne Vertrag einen unbefristeten Vertrag hatte.
Mir geht es natürlich um Sicherheiten...der Vertrag endet am 25.1.2012-am 8.1.2012 beginnt meine Mutterschutzfrist,d.h. Ich muss für Februar Arbeitslosengeld beantragen,oder?
Hatte mir mein Leben anders vorgestellt :-(

Beitrag von bruchetta - 31.07.11 - 12:19 Uhr

Du hast einen befristeten Vertrag bzw. Vertrag mit Probezeit, ohne Dich vorher zu informieren, unterschrieben.

Gleichzeitig hast Du einen Vertrag mit einem bestimmten Gehalt unterschrieben.

Das sind Verträge, damit warst Du einverstanden, das Geld für den Anwalt kannst Du Dir sparen.

Beitrag von susannea - 31.07.11 - 14:18 Uhr

Das sehe ich etwas anders, sie hat ja nun zwei Verträge gleichzeitig, der Chef hätte sie darauf hinweisen müssen bzw. den anderne kündigen müssen. Ich denke schon, dass ein Anwalt da noch etwas machen kann!

Beitrag von windsbraut69 - 31.07.11 - 17:04 Uhr

Du unterschreibst einen befristeten Vertrag und willst dann anwaltlich durchsetzen, dass dieser Vertrag aufgehoben wird?

Beitrag von manavgat - 31.07.11 - 15:08 Uhr

Gestern habe ich noch erfahren,dass sein anderer Azubi,der die schriftliche Prufung nicht bestanden hat,übernommen wurde-und zwar mit einem unbefristeten Vertrag und er wird nach einem besseren Tarif bezahlt als ich.

Geh zu einer Anwältin. Diese Ungleichbehandlung ist nicht legal.

Gruß

Manavgat

Beitrag von sohnemann_max - 31.07.11 - 10:26 Uhr

Hi,

aber ist es nicht so, dass ein befristeter Vertrag nicht automatisch dann Endet?! Egal ob Schwanger oder nicht? Das wäre ja dann schon im Januar 2012 - von diesem Vertrag hätte sie dann rein gar nichts.

6 Monate Probezeit kann normal sein - ist bei uns auch der Fall. Unterschrieben hätte ich jetzt auch nicht - zumal sie eigentlich unbefristet einen gehabt hätte. Pech gehabt, wenn der Chef nicht in die Puschen kommt. Zum Anwalt würde ich jetzt damit auch nicht gehen.

Helft mir mal bitte!

LG
Caro

Beitrag von itsonlylove - 31.07.11 - 10:57 Uhr

Ok...mein Freund sagt auch ich soll mich beruhigen,nun ist es nunmal so und ich soll,wenn er es erfahrt und mir das Leben zur Hölle macht ( was er tun wird) mich krankschreiben lassen. Letztes Jahr gab es genau das gleiche Spiel,eine Auszubildende hat einen monat nach unbefristeter Übernahme erfahren,dass sie schwanger ist.
Seine Reaktion darauf?"du willst es doch nicht ernsthaft behalten?!Wie kannst du mir sowas antun?Wir haben soviel in dich investiert und jetzt das!"
Nach 2 Monaten bekam sie dann ein Beschaftigungsverbot...
Tja und seitdem gibt es für uns Mädels nur noch befristete Verträge!

Meine nächste Frage ist:
Meine Vertrag endet am 25.1.2012 und meine mutterschutzfrist beginnt am 8.01.2012, dann muss ich ab Februar Arbeitslosengeld beantragen???

Beitrag von zwiebelchen1977 - 31.07.11 - 11:06 Uhr

Hallo

Di kannst nur ALL beantragen, wenn du dem Arbeistmarkt mind 15 Stunden in der Woche zur Verfügung stehst.

Bianca

Beitrag von itsonlylove - 31.07.11 - 11:10 Uhr

Aber wovon lebe ich dann?Elterngeld bekomm ich ja keins mehr,weil ich ja dann ab Februar arbeitslos bin?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 31.07.11 - 11:12 Uhr

Hallo

Klar bekommst du Eg. nAch dem Mutterschutzgeld bekommst du 10 Monate Eg. Und Kindergeld. Und das Einkommen deines Partners.

Wenn das nicht reicht, Wohngeld und KInderzuschlag ODER Alg II beantragen.

Bianca