Hallo, am Samstag habe ich Post von der Kasse bekommen, dass mein Konto gepfändet wird!
Das ist eine längere Geschichte, da mein Exmann seine Versicherungsbeiträge (die über mich gelaufen ist) nicht gezahlt hat!
Ich bekomme derzeit nur 280€ Elterngeld u. 368€ Kindergeld!!
Dürfen die bei so wenig "Einkommen" überhaupt Pfänden??
Ich habe mal gehört das man bei Gericht ein Schrieb holen kann u. damit zur Bank geht, aber wie heißt der?????
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Kontopfändugn
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Beitrag von humax - 01.08.11 - 09:04 Uhr
Beitrag von frayer31 - 01.08.11 - 09:29 Uhr
Hallo,
du mußt deine ganzen Unterlagen mitnehmen-wo drin steht was du an Eltergeld bekommst-Kindergeld etc. und damit gehst du zum Amtsgericht.
Weiß jetzt nicht wie das schreiben heißt...was du bekommst-damit nicht gepfändet werden kann...gehe einfach zum Amtsgericht und die helfen dir eigendlich.
Was ich nur nicht verstehe-warum du dich darum nicht vorher gekümmert hast-es sind doch sicherlich Mahnungen etc.gekommen?
Lg
Beitrag von rittmeisters - 01.08.11 - 09:33 Uhr
Elterngeld und Kindergeld kann nicht Gepfändet werden soweit ich weiß, mir fällt es allerdings Schwer zu glauben das du mit den paar Kröten eine Wohnung und 2 Kinder Finanzieren kannst! Also wirst du warscheinlichnoch ALG2 beziehen....
Aber auch dieses darf nicht Gepfändet werden. Zum Gericht und eine Kontofreigabe erwirken kannst du erst wenn das Konto gesperrt ist.
Alle Sozialeinnahmen (Kindergeld, Unterhalt und Alg...) kannst du innerhalb von 7 Tagen vom Konto holen, allerdings nur vom Schalter, denn mit deiner Karte geht dann nix mehr!!!
Beitrag von falkster - 01.08.11 - 09:48 Uhr
Zunächst solltest Du Dein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, das geht in jeder Filiale, denn die brauchen eine Unterschrift von Dir.
Ein P-Konto darf übrigens nicht überzogen werden!
Dann holst Du Dir eine Bescheinigung nach § 850k Abs 5 ZPO, in der Du die Freibeträge zur Erhöhung Deiner Frei-(also unpfändbaren)beträge einträgst.
Dies muss vom Arbeitgeber, Notar, Sozialleistungsträger oder der Familienkasse unterschrieben werden. Die beiden letzteren machen das nicht sehr gerne, obwohl sie eigentlich müssten...
Beim Download des Formulars darauf achten, dass es das Formular AB 1.7.2011 ist, da die Freibeträge gerade angehoben wurden.
viel Erfolg.
Beitrag von humax - 01.08.11 - 14:16 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten!
Zu dem Einkommen: Ich lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen u. er zahlt Miete!
Danke nochmal!
Beitrag von stier84 - 01.08.11 - 18:27 Uhr
Dass Amtsgericht kann dir nicht helfe, da die Krankenkasse öffentlich rechtlich ist. In diesen Fällen musst du dich direkt mit der Vollstreckungsbehörde von der KK Kontakt aufnehmen. Sozialgeldleistungen sind auch nicht meh 7 Tage unpfändbar sondern 14 Tage. Ab 2012 erlischt der Pfändungsschutz auch für Sozialgelder. Ein P-Konto wird der SCHUFA gemeldet. Es verändern zwar nicht dein Scoring-Wert aber es ist trotzdem ein negatives Zeichen bzgl. Zahlungsunfähigkeit. Ich würde dir trotzdem raten die Sache aus der Welt zu schaffen denn pfänden darf man immer und die Schuld wird auch nicht weniger sondern jeden Tag mehr. Auch wenn dein Ex dafür verantwortlich ist so steht dein Name drinnen und dies ist entscheidend. Versuche am besten mit der Kasse eine Einigung zu treffen.
