Unterhalt Ü18

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Beitrag von morgenstern66 - 01.08.11 - 10:11 Uhr

Hallo

Folgender Sachverhalt:

Kind M. (16) wohnt bei der Mutter, zusammen mit Bruder (23) und Mann der Mutter.

Vater B. zahlt regelmäßig Mindestunterhalt laut DD Tabelle.

M. besucht die Hauptschule, hat schlechteste Noten und tut absolut nichts, diese zu verbessern. Pläne nach dem Abschluss gibt es nicht..dauert auch noch 1-2 Jahre. Anschließend sicher BVJ und weiter Schule, um einen (nicht zu erwartenden) besseren Abschluss zu erreichen.

Mutter tut nichts, außer den (zustehenden) Unterhalt einzustreichen.

Was erwartet den Vater in SAchen Unterhalt? Müssen *Bummelschüler* auf dem Weg zur ersten Ausbildung ewig unterstützt werden?

Wenn M. 18 ist, läuft der befristete Titel aus. Kann B. die Zahlungen somit einstellen und darauf warten ob M. nun Unterhalt einfordert?

B. ist dann zusammen mit der Mutter barunterhaltspflichtig. Was ist, wenn die Mutter (Frührentnerin) ihre Einkünfte nicht offenlegt?

Ruht die Unterhaltspflicht, oder muss nach Aufrechnung rückwirkend bezahlt werden?

B. hat leider nur Pflichten, keine Rechte und keine ordentlichen Infos über den geplanten Werdegang von M.

Danke für evtl. Hilfe.

B.