Hallo zusammen!
Ich muss mir mal Luft machen, da ich sonst vor Wut platze!
Zur Vorgeschichte:
Nach Abschluss meiner Ausbildung habe ich durchweg gearbeitet (über 15 Jahre). Ich habe nur für mein erstes Kind 10 Monate Elternzeit und nun für meinen Zwerg (geboren im Dez. 09) 1 1/2 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen. Während meiner letzten Elternzeit wurde mein Arbeitsplatz aufgelöst (eigentlich wollte ich im Dezember 2010 zurück) und man konnte mir keine gleichwertige Stelle anbieten. Daher habe ich noch während meiner Elternzeit einem Aufhebungsvertrag zugestimmt (ich weiß, dass ich dies nicht hätte tun müssen, aber ich hatte dafür Gründe). Nun habe ich von Dezember '10 bis bis Ende Juni '11 kein Einkommen erzielt (vorher Erziehungsgeld). Seit Anfang Juli bin ich arbeitssuchend gemeldet (der Kleine hat widererwarten einen Betreuungsplatz erhalten) und hatte dann doch heute einen Termin zur Leistungsberechnung bei der ARGE. Und da bin ich dann aus allen Wolken gefallen! Man erklärte mir, dass für die Berechnung meines ALG1-Geldes die letzten 24 Monate zugrunde gelegt werden. Da ich aber nur von Juli 09 bis Dezember 09 Einkommen erzielt habe (danach ja Elternzeit), habe ich nur einen Anspruch auf den Mindestsatz des Arbeitslosengeldes. Ich habe der Dame dann erklärt, dass ich doch vor meiner Erziehungszeit durchweg gearbeitet habe (und ich habe sehr gut verdient!). Sie meinte nur, dass das keine Rolle spielt. Ich war fassungslos und sagte, dass mir die Erziehungszeit doch nicht zum Nachteil ausgelegt werden könne. Aber offensichtlich tut es das. Ich bin so wütend! Ich kann nur hoffen, dass die Vorstellungsgespräche, die ich in den nächsten Tagen haben werde, positiv verlaufen.
Da werden einem als Mutter mal wieder Steine in den Weg gelegt. Nicht, dass man es sowieso schon schwerer hat einen neuen Job zu finden, nein, da wird einem das Geld gekürzt, weil man sich um sein Kind gekümmert hat. Ich frage mich ernsthaft, was Mütter für einen ALG1 Anspruch haben, wenn Sie 3 Jahre in Elternzeit sind (was ja ihr gutes Recht ist!).
Und ja, ich bin dankbar dafür, dass ich überhaupt Geld vom Amt bekomme. Ich danke für jeden Cent, aber diese Ungerechtigkeit ärgert mich einfach.
Hat jemand vielleicht ähnliches erlebt?
Viele Grüße
Kitty
ALG1 und Erziehungszeit -> Ich bin so enttäuscht!
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Beitrag von hikitty18 - 01.08.11 - 12:23 Uhr
Beitrag von katrin1989nms - 01.08.11 - 12:27 Uhr
das ja echt schon wieder der hammer........
meine fresse deutschland regt mich echt auf.....andere leute die vorsätzlich nicht arbeiten weil sie kein bock haben kriegen vom staat alles ...und so menschen wie du die ihr leben lang sich den arsch aufgerissen haben und alles schön versteuert haben werden wieder in den arsch getreten...echt traurig......
kann man sich da nicht mal irgendwo erkundigen ob das rechtens ist?
das kann doch nicht sein......du hast doch während der elternzeit kein arbeitslosengeld bezogen oder?
denn können die doch den anspruch nicht einfach aufheben und nur auf die letzten monate beziehen. das ist doch eine frechhheit.......
LG
Katrin
Beitrag von windsbraut69 - 01.08.11 - 12:35 Uhr
Es wird nix gekürzt.
Je nachdem, wie lange man wg. Elternzeit nicht erwerbstätig war, wird fiktiv berechnet und das ist je nach vorherigem Einkommen für den Arbeitslosen von Vor- oder Nachteil.
Gruß,
W
Beitrag von hikitty18 - 01.08.11 - 12:39 Uhr
Hallo W,
ich habe von Mitte Dezember '09 bis Dezember '10 Elterngeld erhalten. Seit Juni '11 bin ich arbeitssuchend gemeldet. Also war ich von Dezember '09 bis Juni '11 nicht erwerbstätig. Was heißt denn fiktiv? Mein ehemaliger Arbeitgeber musste doch diese Arbeitsbescheinigung ausfüllen und angeben, was ich die letzten 12 Monate vor meiner Elternzeit an Gehalt erzielt habe.
LG
Kitty
Beitrag von windsbraut69 - 01.08.11 - 15:44 Uhr
Schau mal hier z. B.:
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Fiktive_Berechnung_des_Arbeitslosengeldes_nach_Elternzeit_BSG_B11aAL23-07R.html
LG
Beitrag von hikitty18 - 01.08.11 - 16:38 Uhr
Danke für den Link 
LG
Beitrag von hikitty18 - 01.08.11 - 12:36 Uhr
Hallo Katrin,
die Dame von der ARGE meinte ja, dass ich trotz Erziehungszeit Anspruch auf ALG1 habe, aber nicht auf die volle Höhe! Unglaublich oder?
Wie du schon sagst, man arbeitet jahrelang, versucht den Spagat zwischen Job und Familie so gut es geht hinzubekommen, und dann das! Als Mutter wird man mal wieder benachteiligt!
Ich habe gerade ein Gerichtsurteil gefunden, aus welchem hervorgeht, dass man bei der Berechnung von ALG1 Erziehungszeiten nicht anrechnen dürfe! Heißt also Widerspruch einlegen und abwarten.
LG
Kitty
Beitrag von windsbraut69 - 01.08.11 - 12:40 Uhr
Deine Erziehungszeiten werden ja nicht angerechnet.
Dein Anspruch wird FIKTIV berechnet weil Du über 3 Jahre Elternzeit genommen hast und wenn Du überdurchschnittlich gut verdient hat in Deinem Job, ist das für Dich von Nachteil.
Hättest Du unterdurchschnittlich verdient, hättest Du jetzt mehr ALGI als beim aus Erwerbstätigkeit errechneten Anspruch.
Gruß,
W
Beitrag von hikitty18 - 01.08.11 - 12:48 Uhr
<Hättest Du unterdurchschnittlich verdient, hättest Du jetzt mehr ALGI als beim aus Erwerbstätigkeit errechneten Anspruch>
Und genau das ist doch ungerecht! Versteh' einer das deutsche Rechtssystem!
LG
Kitty
Beitrag von windsbraut69 - 01.08.11 - 15:46 Uhr
Im Mittel paßt es doch wieder :)
Klar ist das in Deinem Fall nicht günstig, aber wie soll man es denn berechnen?
Ich würde bei dieser Berechnung auch Miese machen aber irgendeinen Mittelweg muß es ja geben.
LG
Beitrag von susannea - 01.08.11 - 16:28 Uhr
DAs würde ich erstmal abwarten, meine fiktive Berechung ist mehr, als ich verdieen, wenn ich mit so vielen Stunden arbeite wie angegeben.
Beitrag von biene81 - 01.08.11 - 16:11 Uhr
Dann hoer Dich mal in anderen, europaeischen Laendern um... Unser Sozialsystem hier ist purer Luxus.
Beitrag von hikitty18 - 01.08.11 - 16:47 Uhr
Dazu kann ich nur sagen: schlimmer geht immer!
Beitrag von hauke-haien - 01.08.11 - 12:36 Uhr
Was meinst du, warum die Arbeitslosenversicherung so billig ist?
Weil es, wie bei vielen Versicherungen eine Menge Haken gibt und viele Gründe, dass sie gar nicht oder nur ganz wenig bezahlen. Deine Beiträge von vor 2 Jahren kannst du abschreiben.
Ja, es ist ein Graus! Sie zu, dass sie sich bald wieder von hinten sehen.
Und nein, als Mutter bist du nicht mehr benachteiligt, als ein Vater, der die gleiche Elternzeit nimmt. Ich verstehe deinen Frust, aber ein spezielle Benachteiligung von Müttern gibt es nicht!
LG, H.H.
Beitrag von hikitty18 - 01.08.11 - 12:43 Uhr
Hallo H.H.,
du hast völlig Recht. Ich ändere meinen Vorwurf auf: ELTERN werden in unserer Gesellschaft oftmals benachteiligt!
Ich kann auch nur hoffen, dass ich bald eine neue Anstellung habe und mich nicht mehr über solch Ungerechtigkeit ärgern muss.
LG
Kitty
Beitrag von vwpassat - 01.08.11 - 12:44 Uhr
Es ist wie es ist.
Wenn es um Ungerechtigkeiten gibt, könnte man ein Buch schreiben, ach was mehrere.
Drum positiv denken und nach vorne gucken.
Beitrag von hikitty18 - 01.08.11 - 12:49 Uhr
Das sagt sich so einfach
Beitrag von darkmoon66 - 01.08.11 - 13:11 Uhr
wieso ungerechtigkeit?
Das Erziehungsgeld war dein einkommen,klar das das ALG danach berechnet wird....deshalb gehen viele Mütter auch direkt nach dem Muschu wieder arbeiten (mich eingeschlossen) das sie in die Predulie erst gar nicht geraten können.......
Beitrag von hikitty18 - 01.08.11 - 13:16 Uhr
Sie rechnen eben NICHT das Elterngeld an! Sie berechnen nur Juli 09 bis Dez 09 als Einkommenszeit. Und wie du meinem vorherigen Beitrag sicher entnommen hast, war ich in einem Beschäftigungsverhältnis als ich in Elternzeit ging und es war auch nicht abzusehen, dass sich an diesem Verhältnis etwas ändert (ich war über 10 Jahre in dem Unternehmen). Ich konnte also nicht wissen in welche Bredouille ich kommen werde.
Beitrag von windsbraut69 - 01.08.11 - 15:47 Uhr
Nein.
Eltern-/Erziehungsgeld ist Lohnersatz und wird nicht als Einkommen berücksichtigt.
Gruß,
W
Beitrag von susannea - 01.08.11 - 16:25 Uhr
Du hast aber keien Ahnugn, wovon du redest, oder?
DAnn köntnest du dort gleich anfangen, traurig, dass man immer noch erklären muss das SGB III, § 130, Absatz 2, Nr. 3 anzuwenden ist:
Zeiten in denen das Einkommen geringer ist, da Kinder unter 3 Jahren betreut werden, bleiben unberücksichtigt .
Beitrag von zuckerschneggle - 01.08.11 - 14:01 Uhr
Bei mir war es ähnlich, auf mehrmaliger Nachfrage ob das ALG 1 wirklich nach dem Einkommen von vor den 36 Monaten ( Elternzeit) berechet wird, wurde mir dies auch mehrmals zugesichert. Nach Ablauf der 3 Jahren Elternzeit kam dann das erwachen, es werden die letzten 24 Monate zugrunde gelegt und ich wäre 12 Monate zu lange in Elternzeit gewesen, mein eigenverschulden
hätte ja ein Jahr früher wieder Arbeiten gehen können, was aber nicht möglich gewesen wäre da meine Arbeitsstelle samt der Firma ins Ausland ausgewandert ist.
Beitrag von susannea - 01.08.11 - 16:26 Uhr
Bei dir muss fiktiv berechnet werden, nicht nur der Mindestsatz, das ist aber klar und du hättest dann auch nur ein Jahr in Elternzeit sein dürfen, damit das anders ist ;)
Beitrag von susannea - 01.08.11 - 16:24 Uhr
Du musst beantragen, dass alle Zeiten, wo die Kidner unter 3 Jahren waren, nicht berücksichtigt werden. Dann muss fiktiv berechnet werden und das ist nciht der Mindestsatz sondern nach deinem gesuchten Job zu berechnen.
Aber das schlimme ist, das man den Leuten das erst erklären muss und nicht die dir das sagen, war leider bei mir auch so.
Ich gucke mal schnell den Paragraphen nach:
So, ich habe damals folgendes geschrieben:
Zusätzlich bitte ich zu prüfen, ob die Berechnungsgrundlage korrekt ist, da nach SGB III, § 130, Absatz 2, Nr. 3 Zeiten in denen das Einkommen geringer ist, da Kinder unter 3 Jahren betreut werden, unberücksichtigt bleiben.
Beitrag von hikitty18 - 01.08.11 - 16:45 Uhr
Hallo Susannea!
Vielen Dank für deine Antwort. Sobald mir der Bescheid ins Haus flattert werde ich mir weitere Schritte überlegen 
LG
Kitty
