hilfe....

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Beitrag von nitzerebb2 - 01.08.11 - 17:38 Uhr

hallo zusammen...
ich habe eine großes problem und hoffe das ich hier eine antwort bekomme...
ich und meine ex-frau haben uns getrennt...wir werden eltern im dez...
das problem ist folgendes:
wir wohnen in norddeutschland und sie lässt läuten das sie nach bayern ziehen will mit dem wurm...
meine frage:
darf sie einfach soweit weg ziehen wenn wir beide das sorgerecht haben?

hab halt angst das sie einfach abhaut und den wurm mit nimmt...

wäre gut wenn mir jemadn dazu was sagen könnte...

danke im vorraus für eure mühe...

Beitrag von comapo - 01.08.11 - 17:55 Uhr

Moin,

rechtlich darf sie es nicht. Ihr müsst euch einig sein. Aber: Erstens wird es schwierig, wenn sie in der Schwangerschaft noch umzieht. Und zweitens wird es schwierig, wenn sie die Hauptbezugsperson nach der Entbindung ist, also die Elternzeit nimmt und das Baby bei ihr lebt.

Also: Theorie: Nein. Praxis: es wird so kommen.

Der Weg, den Umzug des Kindes (!) zu verhindern, wäre einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu stellen bzw. im Wege der sog. "Einstweiligen Anordnung" den Wegzug des Kindes zu verhindern. Dafür brauchst Du ein lückenloses Betreuungskonzept, das im besten Fall zu 100% durch Dich erfolgt.

Chancen für Dich: 0,00 %

LG

Beitrag von nitzerebb2 - 01.08.11 - 17:59 Uhr

erstmnal danke für die antwort...
also sie zieht nicht in der schwangerschaft um...
es ist auch nciht sicher ob sie es macht...
ich möchte mich einfach nur vorher informieren...
da wir beide das sorgerecht haben und das kind am we bei mir und unter der woche bei ihr sein wird...
also betreunung hab ich 100%...ohne wenn und aber...
ich will ja auch kein krieg führen,nur meinen sohn möchte ich nicht verlieren...allein zur sicherheit die infos...
und elterzeit wird sie nehmen...das will sie auch....

lg

Beitrag von comapo - 01.08.11 - 18:25 Uhr

Ich hoffe für Dich, dass es erstmal so kommt, wie ihr geplant habt. Ich würde nur im Hinterkopf behalten, dass sie sich erstmal vom Baby gar nicht trennen wird, wenn es erst mal auf der Welt ist. Schon gar nicht,w enn sie stillt.

Erstes Ziel sollte also sein, dass das Kind hier auf die Welt kommt. Dann erst kannst Du weiter sehen und ein enges Umgangskonstrukt auf die Beine stellen. Aber selbst mit engem Umgang würde es superschwer werden, den Wegzug zu verhindern.

LG

Beitrag von an-mi - 02.08.11 - 21:59 Uhr

Das mit dem engen Umgang.....ist nicht so einfach.
ich erlebe es gerade selber.unsere tochter wird ihren vater alle zwei wochen für 6 stunden sehen.das gericht sieht es als ausreichend an,da sie erst ein jahr ist.
bitte nicht mit steinen werfen......ich habe dies nicht angestrebt.der kindsvater wollte das abr beantragen und war nicht zimperlich mit anschuldigungen gegen meine unfähigkeit als mutter.

er wurde nur gefragt,warum er erst jetzt gegen diese unfähigkeit meinerseits etwas unternimmt.
da fiel ihm nichts ein.

da ich seit geburt unserer tochter betreuung und versorgung übernommen habe,gab es keine veranlassung dies zu ändern.
er hätte noch die option eines gutachtens gehabt,hat er aber dankend abgelehnt.
die besuchsregelung wird dem alter des kindes entsprechend neu fest gelegt.

schönen abend noch.

Beitrag von parzifal - 03.08.11 - 16:39 Uhr

Wollte er Euer Kind nicht öfter sehen oder hast Du nicht mehr zugebilligt (und das Gericht hat das gebilligt)?

Beitrag von tatti1504 - 01.08.11 - 22:01 Uhr

Hallo,

Frage...seid ihr noch verheiratet oder seid ihr geschieden? Falls ihr das schon seid musst du alle schritte gehen die unverheiratete Eltern gehen müss(t)en. Das heißt du müsstest die Vaterschaft anerkennen UND deine Ex-Frau MUSS die Einverständnis zur gemeinsamen sorge unterschreiben. Tut sie dies nicht, kann sie theoretisch auch nach Timbuktu auswandern. Da bliebe dann nur noch der Weg über das Familiengericht um das Sorgerecht einzuklagen.

Seid ihr allerdings noch verheiratet, habt ihr ja automatisch das gemeinsame Sorgerecht, ergo darf sie dir das Kind nicht vorenthalten (es sei denn es gäbe triftige Gründe die ich hier jetzt ausschließe) und somit hat sie auch nicht das Recht OHNE dein Einverständniss mit dem kleinen so weit weg zu ziehen. Da könntest du dann im Ernstfall ebenfalls vor dem Familiengericht klagen.

Allerdings hast du bei einer Klage im ersten Fall leider eher schlechte Karten. Keiner kann die Kindsmutter zwingen die Sorge zu teilen falls ihr nicht mehr verheiratet seid. Da spricht dir das FamGericht eigentlich nur das Sorgerecht bei bewiesener Vaterschaft zu, wenn das Kindswohl bei der Mutter gefährdet wäre. Leider!

Tja, deutsches Rechtsystem :-[ da haben viele Väter schlechte Karten (was mich tierisch aufregt!)

LG Tanja

Beitrag von karna.dalilah - 01.08.11 - 22:26 Uhr

wenn sie in der Schwangerschaft umzieht, wird sie dies problemlos können und du hast keine rechtliche Möglichkeit dies zu verhindern.
Die elterliche Sorge beginnt mit der Geburt.

Nach der Schwangerschaft wid es schwieriger aber nicht unmöglich mit dem Kind umzuziehen.

Karna

Beitrag von krypa - 02.08.11 - 00:05 Uhr

Hallo karna.dalilah,

Du hast anscheinend überlesen, dass der TS schon einen ehelichen Sohn aus der geschiedenen Ehe hat.

MfG krypa

Beitrag von parzifal - 02.08.11 - 06:47 Uhr

Ich kann nicht sicher entnehmen, dass der TE schon einen Sohn hat (vielleicht meint er das im Dez kommende Kind), da er davon redet, dass sie Eltern WERDEN, die Betreuung so und so sein WIRD).

Auch ob sie bereits geschieden sind ist m.E. unklar (auch wenn er von der Ex-frau spricht).

parzifal

Beitrag von krypa - 02.08.11 - 07:39 Uhr

Hallo parzifal,

hast Recht, ich habe "mein Sohn" und das kommende Kind der Schwangerschaft zu 2 Kindern gemacht. So gehts wenn man nachts postet.


@karna.dalilah: sorry, i c h muss mich korrigieren.

MfG krypa