Erbrecht...darf er das???

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Beitrag von adil176 - 01.08.11 - 20:45 Uhr

Hallo,
mein Schwiegerpapa ist vor 2 Wochen verstorben und jetzt geht natürlich das Theater mit den Erben los. Jetzt kommt nämlich sein leiblicher Sohn aus der ersten Ehge und stellt Ansprüche, was ja okay ist. Aber da auf dem Konto vom verstorbenen nur etwas Geld drauf ist was aufgeteilt wird, verlangt er von meiner Schwiegermama das sie das Auto verkauft weil es auf den Namen von Ihm läuft. Nun die Frage darf er das? Schliesslich fährt sie immer das Auto und es ist eine gemeinsame eheliche Anschaffung und ich hab noch nie gehört das er verlangen kann das sie das Auto verkauft damit er wenns hoch kommt noch 300 euro mehr bekommt. Darf er das????
Ich find das so schlimm die ganze zeit wo er so schwer krank war hat es ihn null interessiert und wo er noch nicht mal beerdigt ist kommt er gleich an und fragt was er alles erben kann. Das ist sowas von traurig.

Danke für eure Antworten

#kerze für mein lieben Schwiegerpapa er hat das nicht verdient

Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.08.11 - 20:54 Uhr

Hallo

Ob er das darf, weiss ich nicht. Könnte aber sein, weil es auf seinen Namen läuft.

Weiss er auch, das er sich an den Beerdigungskosten beteiligen muss?

Bwz können die vom Geld vom Konto erstmal gezahlt werden.


Bianca

Beitrag von adil176 - 01.08.11 - 20:57 Uhr

Die dürfen also das geld vom Konto für die Beerdigung nutzen? Das muss nicht aufgeteilt werden??

Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.08.11 - 21:01 Uhr

Hallo

Ja, dürfen sie. Und der Rest muss dann aufgeteilt werden.

Bianca

Beitrag von adil176 - 01.08.11 - 21:03 Uhr

Da bleibt ja nix mehr übrig, die Beerdigung kostet mehr als doppelte was auf dem Konto ist. Also geht der Sohn leer aus? Nur was ist mit dem Auto ich meine sie ist die Ehefrau sie brauch das auto.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.08.11 - 21:05 Uhr

Hallo

Der Sohn muss sich dann noch beteiligen. Also die Kosten für die Beerdigung müssen durch Ehefrau und Kinder geteilt werden.


Das Auto wird auch durch die 3 geteilt werden müssen. Also der jetzige Wert durch 3.

Bianca

Beitrag von adil176 - 01.08.11 - 21:11 Uhr

Aber sie möchte das Auto ja nicht verkaufen sie brauch es ja um zur Arbeit zu kommen. Muss sie ihm trotzdem Geld dafür geben? Und wie schon gesagt die Beerdigung ist viel teurer als was auf dem Konto ist und waqs das Auto wert ist.

Beitrag von susannea - 01.08.11 - 21:16 Uhr

Sie müssen das Vermögen des Mannes jetzt ermitteln, dann wird von dem Vermögen die Beerdigung bezahlt und von dem Rest steht dem Sohn 1/3 zu.

Beitrag von gh1954 - 01.08.11 - 21:56 Uhr

Wieso ein Drittel?

Normalerweise erbt die Ehefrau 50% und 50% werden auf die Kinder verteilt, in diesem Fall bei zwei Söhnen je 25%, was einem Viertel entspricht.

Beitrag von susannea - 01.08.11 - 22:00 Uhr

Na wenn wäre es nur 1/8 des Autos, denn 1/2 gehört ihr in der Regel eh schon.

Beitrag von susannea - 01.08.11 - 22:15 Uhr

Du hast also natürlich Recht mit 1/8 und nicht 1/6.

Beitrag von susannea - 01.08.11 - 21:13 Uhr

Naja, nicht ganz. Wenn es eine eheliche Anschaffung ist und je nach Güterstand muss es durch 6 geteilt werden, davon bekommt die Ehefrau 4/6 und die Kinder jeweils 1/6.

Beitrag von adil176 - 01.08.11 - 21:17 Uhr

Also muss sie ihm 1/6 vom jetzigen wert des autos geben auch wen sie es behält? Weil mehr hinterlässt er nicht.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.08.11 - 21:21 Uhr

Hallo

JA, aber er muss sich trotzdem zu 1/3 an den Beerdigunskosten beteiligen.

Bianca

Beitrag von adil176 - 01.08.11 - 21:37 Uhr

okay danke..also muss er sogar noch mehr bezahlen als was er raus kriegt.

Beitrag von windsbraut69 - 02.08.11 - 10:42 Uhr

Von welchen Beträgen ist denn hier überhaupt die Rede.
Er muß natürlich nicht 1/3 einer von der Witwe in Auftrag gegebenen "Luxus-Beerdigung" zahlen...

Beitrag von adil176 - 02.08.11 - 21:14 Uhr

Was ist bei dir Luxus? Es war eine Urnenbestattung die angemessen und nicht Luxus war. Und anders gesehen machst du eine lumpie Beerdigung für den Menschen den du über alles liebst und der viel zu früh gegangen ist.

Beitrag von susannea - 01.08.11 - 21:40 Uhr

Wenn vorher die Beerdigungskosten gedeckt sind ja, sonst nein, denn dann müsste das Auto meines Wissens nach auch erst dafür genutzt werden.

Beitrag von ..leopoldina.. - 02.08.11 - 09:42 Uhr

#schock

Halt dich mal zurück mit deinen Auskünften bzw. Aussagen. Ist besser so.

Beitrag von susannea - 02.08.11 - 14:07 Uhr

Sicherlich nein, warum auch, denn ich sollte die Leute sicherlich nicht mit den hier z.T. gegebenen Fehlinformationen sitzen lassen!

Ich weiß ja nicht, was du meinst, aber ich habe Ahnung wovon ich rede (und das mehr als die entsprechenden Sachbearbeiter) und kann auch alles belegen und das sicherlich nicht mit Wikipedia-Belegen!

Ich habe ja schon gesagt, dass ich mich vertan habe und der Ehegatte 50% vom Vermögen bekommt und die Kidner die anderne 50% zu gleichen Teilen, ich weiß auch nciht, wie ich darauf kam, dass die alle nur 50% bekommen. Aber je nach Güterstand ist eben das Vermögen des Verstorbene sowieso nur 50% von allem was da ist, weil die andere Hälfte der Ehefrau eh gehört!

Beitrag von ..leopoldina.. - 02.08.11 - 15:49 Uhr

"Aber je nach Güterstand ist eben das Vermögen des Verstorbene sowieso nur 50% von allem was da ist, weil die andere Hälfte der Ehefrau eh gehört!"




Ist leider wieder falsch. Der Erbanteil der Ehefrau richtet sich neben dem jeweiligen Güterstand auch nach der Ordnung der Erben. Lebte die Ehegatten beispielsweise im Güterstand der Gütertrennung und sind neben dem überlebenden Ehegatten Kinder oder Enkel (Erben 1. Ordnung) erbberechtigt, erben alle zu gleichen Teilen. Dies würde für den überlebenden Ehepartner dergestalt aussehen: 1/2 bei einem Kind, 1/3 bei zwei Kindern sowie 1/4 bei drei und mehr Kindern
Deine pauschale Aussage, dass der Ehegatte stets 1/2 der Erbmasse erhält ist falsch. Du hast also keine Ahnung, wovon du redest. Tut mir echt Leid für dich.

Beitrag von susannea - 02.08.11 - 16:20 Uhr

Doch, ich habe Ahnung, wovon ich rede, hier geht es um einen konkreten Fall und vor allem reden wir von unterschiedlichen Dingen scheinbar, denn ich rede vom Gesamtvermögen in der Ehe und du redest von Erben und von generellen Anteilen.


HIer sind zwei Kinder und eine Witwe vorhanden, also bekommt die Witwe von dem zu vererbenden Vermögen (was je nach Güterstand eben nur 50% des Ehevermögens sind) 50 und die beiden Kinder jeweils 25%!
Diese Aussagen wurden ja von der TE schon gemacht, über den Güterstand der Ehe aber keine Info gegeben, deshalb ist dort der allgmeine Fall interessant, bei dem Rest das Konkrete!

Also lies bitte ordentlich und höre auf hier Unterstellungen zu machen, denn wie man sieht weiß ich diese Dinge, die du mir als neu verkaufen willst, die ich angeblich nicht weiß natürlich, du bist nur nciht ausrecihend informiert!

Und nun höre endlich auf hier rumzustänkern, hast du nichts besseres zu tun?!?



Beitrag von ..leopoldina.. - 02.08.11 - 17:29 Uhr

Du hast Recht, ich gebe es auf. Du bist ein hoffnungsloser Fall. Peinlich, dass du noch darauf herumreitest; ändert aber nichts daran, dass deine Aussage, dass der überlebende Ehepartner unabhängig vom Güterstand stets 50% erbt, falsch ist.

Beitrag von susannea - 02.08.11 - 17:41 Uhr

Das habe ich überhaupt nicht behauptet, lies doch mal richtig. Ich habe gesagt, der Überlebende bekommt abhängig vom Güterstand erstmal 50% die nichts mit dem Erbe zu tun haben!

Und danach ist es unabhängig.

Beitrag von ..leopoldina.. - 02.08.11 - 18:57 Uhr

Und ich sage dir, dass das falsch ist!
Ich meine, mich zu erinnern, dass das Erbrecht in der Tschechischen Republik so gestaltet ist. Auch entsinne ich mich, dass es in der DDR diese Regelung gab. Aber du kannst mich ja eines Besseren belehren und deine Behauptung belegen bzw. mir die Quelle deines Wissens nennen.