Alg II: Darf ich davon geliehenes Geld zurück zahlen?

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Beitrag von tajeetah - 02.08.11 - 07:34 Uhr

Hallo,

vielleicht klingt meine Frage für manche sehr doof, aber ich habe mich noch nie mit Alg II befassen müssen und bin sehr unsicher.

2 Missbrauchsfälle in der Familie machten eine sofortige Trennung von meinem Mann nötig.
Er zahlt mir und den Kindern Unterhalt und zusammen mit dem Kindergeld kann ich die Kosten für unser Haus decken.

Trotzdem musste ich zusätzlich noch ALG II beantragen (habe kein eigenes Einkommen, arbeitsmäßig sehr schlecht vermittelbar da chronisch krank (EU-Rentenantrag läuft) und 5 Kinder vorhanden, davon 2 unter 6 Jahren).
Der Antrag läuft noch, einen Bescheid habe ich noch nicht.

Jetzt ist es so, dass ein gewisser Betrag monatlich an eine Verwandte überwiesen werden muss, die uns in einer Notsituation mit Geld ausgeholfen hat.
Sie hat dafür einen Kredit aufgenommen, den wir ihr praktisch zurück zahlen.

Fragt die Arge regelmässig die Kontoauszüge ab?
Wenn die Überweisungen dort auftauchen, bekomme ich Probleme?

Ich weiss, es ist nicht toll, von öffentlichen Geldern leben zu müssen und verstehe euren Unmut darüber, dass ihr uns sozusagen mitfinanziert.
Trotzdem ist es mir im Moment nicht anders möglich (wird sich ändern, sobald meine Rente "durch" ist) und ich bitte euch, mich nicht allzu hart anzugehen, denn ich habe schon aufgrund der schlimmen Situation genug Sorgen und Ängste.

Vielen Dank euch schonmal,

tajeetah

Beitrag von caro300 - 02.08.11 - 07:53 Uhr

Du wirst alle Kontobewegungen offen legen müssen und so auch den Kredit. Es wird dazu Fragen geben können. Vielleicht solltest Du lieber das Gespräch mit deiner Bekannten suchen und fragen, ob eine Aussetzung der Rückzahlung möglich wäre. Handelt es sich um einen sehr geringen Betrag so dürfte die Weiterzahlung kein Problem sein. Bei einer grossen Kreditbelastung wäre eine Reduzierung oder ein Aussetzen dieser Zahlung wohl die besser Alternative.

Alles Gute!#winke

LG

Carola

Beitrag von tajeetah - 02.08.11 - 09:01 Uhr

Danke dir.

LG,
tajeetah

Beitrag von blacknickinblue - 02.08.11 - 15:11 Uhr



Warum sollte es Fragen seitens der Arge zu Kredit geben? Wie kommst Du darauf?

Beitrag von tajeetah - 02.08.11 - 15:45 Uhr

Weil bei Antragstellung Kontoauszüge verlangt wurden.
Da konnte ich allerdings keine vorlegen, weil mein Konto frisch eröffnet wurde.

Jetzt weiß ich nicht, wie das bei evtl. Verlängerung gehandhabt wird. Sollten wieder Auszüge verlangt werden, gerade ich evtl. in Erklärungsnot, warum Betrag X regelmässig an Frau Dings überwiesen wird.

Beitrag von lahme-ente - 02.08.11 - 18:55 Uhr

Kannst Du Deiner Bekannten das Geld nicht immer bar geben??

Beitrag von backstage - 02.08.11 - 08:20 Uhr

Kannst Du Ihr das Geld nicht Bar geben? Dann fällt es nicht auf und die ARGE dürfte dann auch nicht Fragen. Denn das Geld ausgeben dürfetst Du ja auf jeden fall.

Lg Backstage

Beitrag von tajeetah - 02.08.11 - 09:03 Uhr

Sie wohnt leider etwas weiter weg.
Aber danke dir :-)

LG,
tajeetah

Beitrag von parzifal - 02.08.11 - 08:52 Uhr

Wenn Du einen nennenwerten Betrag als Rate zahlst stellt sich gegebenenfalls für die Arge die Frage wovon Du eigentlich lebst und ob Du nicht angegebene Einkünfte/Vermögen hast. Denn von ALG2 kann man nicht gleichzeitig leben und größere Kreditraten zahlen.

Und diese Frage stelle ich jetzt auch.

parzifal

Beitrag von tajeetah - 02.08.11 - 09:00 Uhr

Naja,

noch funktioniert das Ganze nur in der Theorie.
Da ja noch keine Leistungen bewilligt sind und ich praktisch erst seit ein paar Wochen getrennt bin, weiß ich noch nicht, wie der Praxistest ausfallen wird.

Da wir auch in der Vergangenheit mit sehr wenig auskommen mussten, wird die neue Situation für mich nichts neues darstellen.

Danke dir für deine Antwort.

LG,
tajeetah

Beitrag von manavgat - 02.08.11 - 11:29 Uhr

Warum zahlt Dein Mann die Raten nicht?

Gruß

Manavgat

Beitrag von tajeetah - 02.08.11 - 12:46 Uhr

Mein Mann zahlt an uns Unterhalt bis zum Selbstbehalt.

Beitrag von manavgat - 02.08.11 - 13:47 Uhr

Das ist kein Argument.

Wenn Du aus ALG2 Raten abführst, dann kann er auch unter dem Selbstbehalt Raten abführen.

Wo ist da die Logik?

Gruß

Manavgat

Beitrag von blacknickinblue - 02.08.11 - 15:11 Uhr

Warum kann man, wenn man keine Ahnung hat, nicht einfach mal den "Mund" halten?

Was Du schreibst ist völliger Blödsinn.

Beitrag von king.with.deckchair - 02.08.11 - 21:21 Uhr

Ist es nicht.

Beitrag von parzifal - 02.08.11 - 22:22 Uhr

Ich bin Kritik immer offen.

Ist es möglich die aber so mitzuteilen, dass ich Sie auch nachvollziehen kann? Könntest Du Deiner Aussage ein "weil" anhängen?

Mein Gedankengang ist, wenn die Arge auf den Auszügen entdecken würde, dass z.B. ein Großteil des ALG2 Geld als Rate für ein Darlehen draufgeht die Frage auftaucht wie man seinen Unterhalt finanziert?

Wenn ich falsch liege kläre mich auf.



Beitrag von parzifal - 04.08.11 - 12:05 Uhr

Da keine nachvollziehbare Argumente für Deine Behauptung kommen hast Du sicher Verständnis dafür, wenn ich davon ausgehe, dass Du nur auchmal was schreiben wolltest und Dir der nachvollziehbare Inhalt Deiner Aussage egal war.

Wenn man aber "völliger Blödsinn" unterstellt, dann sollte eine Begründung folgen können, die solch harte Worte rechtfertigt.

Beitrag von marion2 - 02.08.11 - 09:47 Uhr

Hallo,

was du mit deinem Geld machst, ist deine Sache.

Wenn die ARGE dir mal drei Monate zu viel zahlt, zahlst du dort auch in kleinen Raten zurück. Aus deinem Regelsatz. Das ist auch kein Problem.

Es gibt auch Darlehen über die Arge zur Finanzierung von -keine Ahnung- Die zahlt man auch im laufenden ALGII-Bezug zurück.

Gruß Marion

Beitrag von salome25 - 02.08.11 - 10:53 Uhr

Ich zahle noch "Altlasten" aus der Zeit ohne ALG2 ab. Kein Hahn kräht danach und auch nicht bei der Antragsstellung, als ich meine Kontobewegungen offenlegen musste. Das war auch das einzige Mal, wo ich die Auszüge hab vorlegen müssen ( Bei Antragstellung )

Lg
salome

Beitrag von montana82 - 02.08.11 - 13:22 Uhr

Hallo,

als wir den Antrag gestellt haben, habe ich auch Kontoauszüge beigelegt.

Über die Ratenzahlungen in Höhe von insgesamt EUR 300,00 wollte keiner was wissen.

LG

Beitrag von king.with.deckchair - 02.08.11 - 18:25 Uhr

Nun, aber wenn Ihr diese Ratenhöhe dauerhaft während des reinen ALG II-Bezugs (also ohne Mehrbeträge durch Freibeträge aufs Erwerbseinkommen z.B.) tragen könnt, so wird schon irgendwann mal die Frage aufkommen, ob da nicht "nebenher" Geld in eure Kasse fließt, von dem das Jobcenter nichts weiß...

Beitrag von mama-02062010 - 02.08.11 - 13:28 Uhr

Ich zahle einen Kredit ab, mit geringer Ratenzahlung und danach hat niemand gefragt die schauen ja auch weniger danach was abgeht, sonder fragen eher nach dingen die mehr als 50 Euro auf deinen Konto eingegangen sind, woher das kommt und warum eventuell nicht angegeben.

Beitrag von silbermond65 - 02.08.11 - 13:43 Uhr

Was du von deinem Geld zahlst,interessiert niemanden.
Wenn es andersrum wäre,wäre es für die ARGE interessant.