Ich bin Mitglied in einem Verein. Diesen möchte ich kündigen. Abgebucht wird der Mitgliedsbeitrag immer im Juli für das kommende Jahr.
In der Satzung steht:
"Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, wenn das Mitglied sie bis zum 15. November des Jahres schriftlich kündigt ( Austritt )"
Zu wann kündige ich also? Kann ich einfach "fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt" schreiben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
xyz, die gerne den Verein los wäre, weil es wesentlich kostengünstigere gibt
Geschäftsjahr = Kalenderjahr?
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Beitrag von xyz09 - 02.08.11 - 09:47 Uhr
Beitrag von ..leopoldina.. - 02.08.11 - 10:00 Uhr
Du solltest im Verein nachfragen oder in der Satzung nachlesen, wann denn das Geschäftsjahr des Vereins endet. Es kann sein, dass jetzt im Juli bereits das Geschäftsjahr des Vereines endete. Dann wäre für dich ein Austritt erst im Juli 2012 möglich. Du kannst Kündigungsschreiben so schreiben wie du es aufgezeigt hast.
LG Leopoldina
Beitrag von xyz09 - 02.08.11 - 10:12 Uhr
Das habe ich mir schon gedacht, zumal der Beitrag auch schon abgebucht wurde.
Jetzt habe ich noch mal genau nachgelesen (ich Dussel, das hätte ich aber vorher auch schon machen sollen) und da steht, das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Was ich aber nicht verstehe ist, dass beim Aufnahmeantrag (den ich noch habe) steht "Der erste Jahresbeitrag ist mit dem Aufnahmeantrag einzureichen". Das habe ich damals auch gemacht, die weiteren Beiträge wurden abgebucht. Bezahlt habe ich also immer von Juli-Juni. Wenn ich aber jetzt zum Ende des Geschäftsjähres (=Kalenderjahr) kündige, müsste ich doch eigentlich noch einen Teilbeitrag zurück bekommen, oder?
Danke!
xyz
Beitrag von ..leopoldina.. - 02.08.11 - 10:32 Uhr
Das weiß ich nicht, da ich keinen Einblick in die Satzung habe. Jeder Verein regelt die Beitragszahlungsmodalitäten individuell. Ob ein Vereinsbeitrag anteilig je nach Eintrittsdatum oder ganzjährig zu zahlen ist, hängt in vielen Vereinen vom Eintrittsdatum ab. Meist ist es so, dass Mitglieder, die vor dem 30.06. eingetreten sind den vollen und Mitglieder, die in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eingetreten sind, nur anteilig Beitrag zahlen müssen. Dies solltest du hinterfragen.
LG
Beitrag von mami18052010 - 02.08.11 - 10:00 Uhr
Ja, würd ich auch so schreiben!
Geschäftsjahre beginnen/enden nicht immer mit Januar und Dezember.
