Elterngeld-Berechnung - so kompliziert....

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Beitrag von blandura - 02.08.11 - 14:49 Uhr

Hallo,
ich versteh nicht, warum man das so kompliziert gestalten muss, aber viell hat von euch jemand nen guten Tipp ;-)
Also, ich habe im Sept 2008 mein erstes Kind bekommen und Elterngeld mit doppelter Laufzeit und halber Auszahlung beantragt. Hatte vorher voll gearbeitet. Das dritte Jahr Elternzeit war folglich ohne eigenes Einkommen.
Jetzt fang ich wieder beim gleichen Arbeitgeber an, allerdings halbe Stelle = halbes Gehalt. Wenn alles gut geht, kommt Nr. 2 im April nächsten Jahres.
Jetzt hab ich zum Thema Elterngeld schon alle möglichen Theorien gehört, aber vielleicht kann mich hier ja mal jemand aufklären...
Ich hätte bis dann ja keine durchlaufenden 12 Monate Gehalt bezogen, sondern dann eben nur ein knappes halbes Jahr.
Wird das bei der Berechnung genullt? Oder "aufgefüllt"? Oder das uralte mit dazu gezogen?
Wie gesagt, jeder erzählt mir was anderes...
Ich finds nicht ganz unwichtig, weil ich beim Gespräch mit meiner Chefin zum Schwangerschaftsouting (die wird eh in die Luft hüpfen...) schon gerne wissen würde, ob ich dann eher 1 oder eher 2 Jahre nehme, muss ihr ja schließlich nen Vorschlag machen...
Mannoooo, wisst ihr mehr für mich??
Grüßle, Sarah

Beitrag von ichbinstolz - 02.08.11 - 15:43 Uhr

Also es werden ja 12 Monate zur Berechnung des Elterngeldes benötigt.
Also :
Wir gehen mal davon aus das du sieben Monate arbeitest.
Diese sieben Monate werden mit deinem Gehalt angerechnet.
Also fehelen noch 5 Monate. Diese fünf Monate werden bei dur mit Null angerechnet, da du ja nicht arbeiten warst und kein Einkommen hattest.

Bei mir war es so :
Das Kind 1 kam Juli 09 , habe dann bs Juni 10 Elterngeld bekommen.
Im Januar 11 kam Kind 2 : Also lagen 6 Monate dazwischen ohne Gehalt. Diese wurden mit Null angerechnet. Dann wurden die letzten 6 Monate vor Geburt meines Kindes Nummer 1 angerechnet.

LG

Beitrag von susannea - 02.08.11 - 16:27 Uhr

Es zählen imemr 12 Monate vor dem Mutterschutz und wenn dort keine EInkommen aus Erwerbstätigkeit ist, dann wird ncihts genullt, sondern kann eben einfach nichts berücksichtigt werden, denn du hast ja keines!

April VET heißt ca. Februar Mutterschutz (großzügig gerechnet), sprich es zählt Februar 2011 bis Januar 2012.

Ich gehe davon aus, dass du im September anfängst, also hast du eben nur zu berücksichtigendes Einkomemn von September 2011 bis Januar 2012, also nur ca. 5 Monate und der Rest ist nicht vorhanden, also NUll einzusetzen beim Rechner ;)