interesse halber:zahlt amt den umzug auch bei einem wohngeldempfänger

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Beitrag von nightwitch1988 - 02.08.11 - 18:26 Uhr

hi
mal interessehalber zur information für mich ^^

die frage steht schon oben:

zahlt irgendein amt (wohngeldstelle, arge, sozialamt) den umzug in eine preiswertere wohnung wenn der hilfebedürftige wohngeld zur aufstockung bekommt?


lg

Beitrag von schwilis1 - 02.08.11 - 18:53 Uhr

ich glaube das Jobcenter zahlt nur an einen ALG 2 Empfänger, wenn der Umzug gerechtfertigt oder nötig ist... weil man eine kleinere Wohnung beziehen muss, oder gekündigt wurden...

Beitrag von nebula - 02.08.11 - 20:07 Uhr

Hi,

wir wohnten damals auf 84m² zu 580€ Warmmiete, allerdings mit einer sehr hohen Heizkostenabrechnung nach einem Jahr (sehr hohe Decken).

Wir fanden dann eine 90m² Whg für 460 (legten dann sellbst 20€ auf 480€ mehr Vorauszahlung für Heizung oben drauf).

Wir erfragten nicht mehr als die Kaution in Form eines Dahrlehnen, es ging um 600€. Obwohl insgesamt 100€ gespart werden konnten (macht auf eine gewisse Zeit ja einen ordentlichen Betrag) wurde der Umzug für nicht angemessen gewertet und auch kein Dahrlehnen für die Kaution gestellt.

Umziehen durften wir, keine Frage, jedoch ohne dieses Dahrlehnen oder sonstigem alles wenn nur eigenfinanziert.

Für uns (ich meine eigentl. dass es auch für das Amt und der Staatskasse relevant sein sollte hohe Kosten einsparen zu können) war es die Ersparnis aber Wert auf eigene Kosten umzuziehen.


MFG