Änderung Darlehensnehmer, Regelung durch Ehevertrag?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von biene0304 - 02.08.11 - 21:00 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe eine recht komplizierte Frage, ich versuche mich aber kurz zu fassen:

Mein Mann und ich haben uns ein Haus gekauft. Ich würde mich nun aber gern absichern, dass im Falle einer Trennung der Darlehensvertrag (läuft jetzt auf beide Ehepartner) auf meinen Mann umgeschrieben wird und ich somit aus der Haftung raus bin (mein Mann hat meinem Plan zugestimmt).

Hat jemand Ahnung, ob und wie man soetwas in einem Ehevertrag regeln kann?? Und wie muss ich soetwas angehen?

Würd mich über sachliche Antworten freuen. DANKE!
Kristina

Beitrag von zwillinge2005 - 02.08.11 - 21:09 Uhr

Halllo,

und Du lässt Dich aus dem Grundbuch streichen?

Was soll das denn für einen Sinn haben, dass nur noch Dein Mann Schuldner ist? Willst Du aus der Verantwortung raus?

Die Fragen sind hoffentlich sachlich genug.

LG, Andrea

Beitrag von biene0304 - 02.08.11 - 21:12 Uhr

Liebe Andrea,

1.) ich sprach nicht vom Grundbuch sondern vom Darlehensvertrag.
2.) ich möchte nur gern wissen, ob und wie man das regeln kann.

Ob es Sinn macht oder nicht, beantworte ich mir selbst!

Danke für Deine Antwort!

Beitrag von zwillinge2005 - 02.08.11 - 21:18 Uhr

Hallo Kristina (bis "Liebe" sind wir eher nicht, oder?),

ich habe schon verstanden, dass Du vom Darlehensvertrag sprichst. Aber wenn Du Dich da streichen lässt, wäre doch die logische Konsequenz, dass Du auch kein Interesse/keine Besitzansprüche mehr am Haus hast/haben möchtest.

Oder hast Du deutlich mehr "Eigenkapital" mit in die Ehe gebracht?

Wenn Dein Mann damit einverstanden ist, dass Du keinerlei Belastung durch das Haus hast, lässt sich soetwas bestimmt durch einen Ehevertrag (offiziell beim Notar) regeln. Der kann Euch auch sagen, ob das eventuell "sittenwidrig" ist.

Ich möchte gar keine private Beurteilung Eurer Situation haben. Aber den Sinn hätte ich gerne erklärt gehabt. Hört sich nach anstehender Trennung an - und möglichst perfekte Absicherung der Frau (viele Ansprüche, keine Belastung). Ohne nähere Infos bleibt das aber alles Spekulation.

LG, Andrea

Beitrag von biene0304 - 02.08.11 - 21:28 Uhr

Sorry, mich ärgert es manchmal halt, dass man eine Frage stellt und sich auch noch rechtfertigen muss. Ich kann natürlich verstehen, dass die Leser mehr Hintergründe haben möchten.
Ich hoffe nicht, dass wir kurz vor einer Trennung stehen. Allerdings hatten wir mal ziemliche Schwierigkeiten. Aus dem Grunde möchte ich mich absichern (hoher Anspruch, keine Belastung stimmt also ;-)) Mein Mann wiederum möchte mir zeigen, dass es ihm nun wirklich ernst mit uns ist und hat deshalb meinem Vorhaben zugestimmt.
Entschuldige bitte, wenn ich auf Deine 1. Antwort etwas gereizt reagiert habe.
Dafür aber vielen Dank für Deine 2. Antwort (und das war ernst gemeint ;-))
VG, Kristina

Beitrag von zwillinge2005 - 02.08.11 - 21:30 Uhr

#freu

LG, Andrea

Beitrag von windsbraut69 - 03.08.11 - 09:24 Uhr

Euer Vorhaben wird sicher eh an der Bank scheitern. Die wäre ohnehin blöd, statt doppelter Sicherheit sich mit einem Vertragspartner zu begnügen und selbst, wenn sie bereit wären, hängt es noch davon ab, ob Dein Mann als alleiniger Darlehnsnehmer überhaupt in Frage käme.

Gruß,

W

Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.08.11 - 21:14 Uhr

Hallo

Wenn, dann kompltett. Denn sonst zahlt er ja den Kredit alleine ab und du hättest noch Ansprüche.

Da wäre er doof, wenn er das macht.

Bianca

Beitrag von bi_di - 02.08.11 - 21:16 Uhr

Ehevertrag: Nö - das ist eine Sache zwischen Dir und Deinem Mann, der Darlehensvertrag läuft aber zwischen Euch und Eurer Bank.

Also muss die Bank zustimmen - und die machen sowas eher nicht. Schliesslich haben sie mit dem bestehenden Vertrag die doppelte Chance an ihre Kohle zu kommen. Wieso sollten sie sich verschlechtern sollen?

Meine Schwester hatte das mit dem Ex und einem Kredit für sein Auto. Keine Chance - sie hat noch jahrelang den Kredit abgezahlt auch als er schön längst nicht mehr ihr Mann und das Auto wegen Totalschaden in der Schrottpresse war.

Vielleicht könnt Ihr beim Notar ein Schreiben aufsetzen, das er im Falle einer Trennung die Raten weiterzahlt und bei Nichtzahlung das Haus verkauft wird. Ob das einer rechtlichen Überprüfung stand hält, weiss ich nicht. Aber bestimmt ein Notar.

Grüsse
BiDi

Beitrag von biene0304 - 02.08.11 - 21:21 Uhr

Ich glaub auch mittlerweile, dass ich mich da wirklich von einem Notar beraten lassen muss.#zitter
Aber trotzdem danke für deine nette Antwort! #herzlich

Beitrag von kathi.net - 02.08.11 - 21:30 Uhr

Da wird die Bank wahrscheinlich nicht mitmachen. Ich nehme an, ihr haftet gesamtschuldnerisch. Warum also sollte sie freiwillig auf einen "Sicherheitsgeber" verzichten.
Ich denke, da musst du schon seeeeehr gute Argumente haben.

Beitrag von montana82 - 02.08.11 - 22:27 Uhr

Hallo,

man kann das im Ehevertrag regeln. Der Ehevertrag muß bei einem Notar geschlossen werden. Eine andere Möglichkeit um das zu regeln kenne ich nicht.

Bei der Haftentlassung muß die Bank zustimmen. Bei ausreichender Bonität ist es kein Problem. Ist die Finanzierung ohne Dein Einkommen nicht tragbar. lehnt die Bank natürlich ab. Ob Du im Grundbuch stehst oder nicht, ist der Bank gleich. Die Haftentlassung kostet auch i.d.r. eine Gebühr, bei der Bank, wo ich tätig war, waren es 1.200,00 EUR.

das Problem dabei ist, dass Du jetzt die Bank nicht fragen kannst, ob sie Dich ggfls. aus dem Vertrag raus lassen würde, sie weiß ja nicht, wie die Einkommensverhältnisse später sein werden.

Du kannst aber bei der Bank fragen, ob sie grundsätzlich einer Haftentlassung zustimmen werden. Es gibt Banken, die lehnen es ab bzw. ist es bei denen sehr schwer aus dem Vertrag raus zu kommen.

Ist die Finazierung schon abgeschlossen? Wenn nicht, besteht noch die Möglichkeit dass er von Anfang an alleiniger Darlehensnehmer wird (Bonität vorausgesetzt), wenn Ihr Gütertrennung vereinbart. Wer dabei im Grundbuch steht ist auch gleich, der bzw. die Eingentümer müssen nur zustimmen, dass das Grundstück belastet werden kann.

LG

Beitrag von sini60 - 02.08.11 - 22:34 Uhr

Nein, das geht nicht. Ein Ehevertrag regelt eure Ansprüche gegenseitig, ein Darlehensvertrag sind eure gemeinsamen Schulden gegenüber der Bank. Es ist Sache der Bank eurem Wunsch nachzukommen. Das wird sie aber in der Regel nicht machen, weil sie sich dadurch in eine schlechtere Lage bringt.

Dein Mann kann zwar schriftlich zustimmen, alleine für die Forderung aufzukommen, aber wenn er nicht mehr zahlt kommt die Bank dann trotzdem zu dir.