Meinungsfreiheit, Menschenrechte und Idioten

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Beitrag von datenschleuder - 02.08.11 - 22:32 Uhr

Lesenswert, ein Text von Wau Holland von 1998, immer noch aktuell.

Warum auch Neonazis ihr Sprachrohr haben sollen. Oder jeder Idiot sein Forum.

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Meinungsfreiheit - das wichtigste Grundrecht
Straffreiheit auch fuer Nazis im Internet, solange sie gewaltlos
Meinungen aeussern

von Wau Holland

"Die Gedanken sind frei - wer kann sie erraten" war ein Lied des
Mittelalters gegen Zensur, waehrend der Zensur.

Galileo Galilei war ein Aufklaerer und ein scharfer Denker. Doch die
Macht hatten nicht die Denker, sondern die Herren der Denkverbote.
Wer vom Baum der Erkenntnis naschte, wurde aus dem Land gewiesen, das
zu den biblischen Zeiten Paradies genannt wurde. "Deine Vorfahren
waren zu neugierig und deshalb lebst Du heute nicht im Paradies,
sondern im Elend. Halt's Maul! Ran an die Arbeit und mir den Speck"
war das Herrschaftsprinzip der Roemisch-Katholischen Kirche.

Die Meinungsfreiheit war vereinheitlicht, denn es gab nur eine
gueltige Meinung. Sie nannte sich "Unfehlbarkeit" des Papstes. Dumme
Sklaven lassen sich eben leichter kommandieren.

Doch die Neugier siegte. Der Weg der Menschheit vom Glauben zum
Wissen geschah scheibchenweise. Was Wissen war und was Glaube oder
Vermutung, hat sich in allen Zeiten geaendert und entwickelt sich
weiter; trotz zeitweilig maechtiger "Paepste" in allen Bereichen.

Die heutige Fuelle an Wissen laesst es leicht vergessen, wieviel
Jahrmillionen notwendig waren, um sie zu erlangen. Wir beginnen
gerade, den Weg zu verstehen von biologischen Signalen des Einzellers
ueber Kommunikation unter Lebewesen hin zur Nutzung von
Wissensdatenbanken heute. Es gibt auch Gegenkraefte: einige verbieten
die Verbreitung der Evolutionstheorie noch heute.

"Weisst Du, wieviel Sternlein stehen" haben sich seit Jahrtausenden
viele Menschen gefragt, die auf dem Boden unter freiem Himmel lagen
und nicht einschlafen konnten. So begannen sie zu zaehlen. Das ging
nur, indem diese vielen Puenktchen irgendwie strukturiert werden. So
entstanden die Sternbilder und die Astronomie.

Aehnlich ging es mit allen anderen Wissenschaften.

Das Wachstum des Wissens geschieht wie ein Stroemen: analog. Die
Kommunikation der Fragenden ist dabei wesentlich und die Irrtuemer
und Fehlmeinungen sind lehrreich und hilfreich. Und doch gibt es
Stufen der Erkenntnis, die erklommen werden koennen. Das erfordert
Konzentration, Sammlung: Energie.

Galileo Galilei hat das Bild der Platterde zerstoert und damit das
Fundament der Unfehlbarkeit untergraben. Die Kugel bekam er dafuer
nicht verpasst und auch nicht den Scheiterhaufen oder die aus
christlicher Naechstenliebe paepstlich verordnete Streckbank - er
musste nur widerrufen.

So platt und irdisch sah man Meinungsfreiheit im Kirchenstaat.

Die Reformation brachte eine Regionalisierung der Unfehlbarkeit.
"Cujus regio - ejus Religio" oder "Du hast das gleiche zu glauben wie
dein Fuerst". Die Sprachwendung "der musste dran glauben" mit der
Gleichsetzung fuer Tod erinnert daran, wie ernst das war.

Bis zur Press-Freiheit war es noch ein weiter Weg.

Die erste rekursive Sammlung des Wissens war die Enzyklopaedie von
Diderot und d'Alembert. Prompt wurde sie vom Papst verboten. Da sie
aber ein Rezept zum Nachbau von sich selbst enthielt, also genaue
Beschreibungen, wie Kupferstiche gemacht werden, wie eine Setzerei
und eine Druckerei aufgebaut sind, wie Erz geschmolzen wird usw., war
das Verbot der Enzyklopaedie nur zehn Jahre durchsetzbar. Dann gab
der Papst auf. Die normative Kraft des Faktischen hatte wieder einmal
gesiegt.

Heinrich Heine sagte einmal an der Grenze, befragt nach verbotenen
Buechern, sein Kopf sei ein Vogelnest voller zwitschernder verbotener
Buecher. Die Mentalitaet des "Kontrollieren - verhindern - verbieten"
hat er den Buetteln der Zensoren mit ein paar hingeworfenen Worten
gnadenlos aufgezeigt: entweder Kopf abhacken oder passieren lassen.
Sein loses Mundwerk kam mit ueber die Grenze: das Mundgepaeck zum
Handgepaeck. Heine hat Meinungsfreiheit auf den Punkt gebracht.

Bert Brecht war ein anderer Vordenker.

Seine Radiotheorie habe ich ueberspitzt auf den Punkt gebracht mit
"Jeder Mensch ein Sender".

Der Computer ist die erste Universalmaschine der
Menschheitsgeschichte fuer Informationen und von der Bedeutung her
mit der Erfindung des Rades vergleichbar. Das Internet ist das erste
Universalmedium, das alle anderen nicht koerperlichen Medien vereint.
Bei der Nutzung von "full IP" ist eine Trennung in Dienste voellig
unmoeglich. Aber schon eine Mail an eine Mailingliste, die im WWW
archiviert wird, gehoert "medienrechtlich" in mehrere Schubladen
zugleich.

Heute haben wir grenzueberschreitende Satellitenverbreitung. Ein
geostationaerer Satellit kann guenstigstenfalls ein Drittel der
Erdoberflaeche erreichen. Die Informationsmenge von vielleicht 1700
Megabyte Debatten pro Tag auf der Erde laesst sich nicht mehr
sinnvoll kontrollieren, verhindern oder verbieten: raus ist raus.

Die Verbrennung der Bibliothek in Alexandria, die Buecherverbote der
Paepste und die Buecherverbrennungen der Nazis stehen in einer
Tradition. Die Nazis verbrannten auch Buecher von Heine und Brecht.

Im Parteiprogramm der NSdAP hiess es 1920: "Staatsbuerger kann nur
sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen
Blutes ist. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein".

Das muss archiviert bleiben. Die Geschichtsklitterer wie Stalin oder
Hitler zensieren, denn sie haben etwas zu verbergen.

Seien es die manipulierten Lexika der Stalinzeit mit den
wegretuschierten Personen oder das letzte Dokument [1] vom

16.02.1945: Behandlung von Entjudungsakten:
Ergaenzung zu der Anweisung vom 10.01.1945:
Wenn der Abtransport von Akten, deren Gegenstand anti-juedische
Taetigkeiten sind, nicht moeglich ist, sind sie zu vernichten,
damit sie nicht dem Feind in die Haende fallen.

Genau wie Nazipostings von heute zu archivieren sind fuer die
Nachwelt, gilt das fuer die Vergangenheit. Wichtig dabei sind die
ganzen Sondergesetze der Nazis fuer Juden.

Beispiele:

19.10.1939: Einziehung von Rundfunkapparaten.
Die beschlagnahmten Rundfunkgeraete der Juden werden zugunsten
des Reichs eingezogen; es wird keine Entschaedigung fuer sie
geleistet.

19.07.1940: Ausschluss der Juden als Fernsprechteilnehmer.
Juden sind als Fernsprechteilnehmer ausgeschlossen.
Ausnahmen fuer Konsulenten, Krankenbehandler und Personen,
die in privilegierten Mischehen leben.

Wer anfaengt, das grundlegenste Menschenrecht, die gewaltlose
Meinungsfreiheit zu begrenzen, begibt sich auf einen gefaehrlichen
Weg.

Darf ein Nazi Telefon haben?
Oder sind ihm nur Anrufbeantworter verboten; er koennte ja sowas
rundfunkaehnliches wie "Nationale Info Telefone" betreiben.
Darf er eMail haben oder auch WWW?
Darf er einen ftp-Server betreiben?

"Hau weg alles Uebel dieser Welt" als Zensurbegruendung ist lieb
gemeint, aber mangelhaft. Definiert gefaelligst alle notwendig
erscheinenden Gruende, gewaltlose Meinungsaeusserungen zu zensieren:
so knapp wie moeglich & so vollstaendig wie noetig.

Es wird nicht funktionieren.

Zum Thema gewaltloser Meinungsfreiheit gibt es mehrere Ansichten.

Ich schliesse mich den Ausfuehrungen von Rolf Weber in einer Debatte
in de.soc.politik dazu an:

"Ich bin der Meinung, dass Meinungsfreiheit das wichtigste
Menschenrecht ist, ja. Ein Staat, der die Wuerde des Menschen oder
die koerperliche Unversehrtheit nicht achtet, macht das nicht lange,
wenn es noch Meinungsfreiheit gibt. Umgekehrt zieht die Abschaffung
der Meinungsfreiheit aber die Abschaffung anderer Menschenrechte
zwangslaeufig nach sich."

Wir muessen die Rechte der Andersdenken selbst dann beachten, wenn
sie Idioten oder schaedlich sind. Wir muessen aufpassen.

Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit --- Keine Zensur!

Wau Holland

Danksagung: Ich habe meine Zeit gebraucht, um zu dieser Grundhaltung
zu kommen. Vieles dazu habe ich gelernt von Menschen im Netz, von
Netizens. Beispielhaft erwaehnen moechte ich Generation @,
nadeshda.org, fitug.de, ccc.de und apc.org.

[1] J.Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht fuer die Juden im NS-Staat.
Huethig, C.F.Mueller, ... ISBN 3-8252-1889-9

(c) by Wau Holland

Beitrag von ..leopoldina.. - 03.08.11 - 08:20 Uhr

""(Hrsg): Das Sonderrecht fuer die Juden im NS-Staat.""


Was bitte ist das für ein Buch?
Kenne weder Buch noch hier zitierte Autoren. Ahne jedoch. Finde es äußerst unangebracht, Juden und Nazis hinsichtlich gleicher Rechte (hier Meinungsfreiheit) in einen Topf zu schmeißen. Genauso unangebracht finde ich es, hier versteckte Propaganda für Nazis zu betreiben.



""Straffreiheit auch fuer Nazis im Internet, solange sie gewaltlos
Meinungen aeussern"""


Ganz klar NEIN! Wobei mir nicht ganz klar ist, wie hier Strafe gemeint ist.

Beitrag von datenschleuder - 03.08.11 - 09:09 Uhr

Ich kenne das Buch auch nicht, aber ich hoffe dass ich nicht alle Quellen lesen muss die aus einem meiner Zitate hervorgehen

http://www.amazon.de/Sonderrecht-NS-Staat-gesetzlichen-Ma%C3%9Fnahmen-Richtlinien/dp/3825218899

Warum soll sich ein Nazi nicht auch im Internet äußern? Solange es im rechtlichen Rahmen ist?
Oder anders gefragt: Wie würdest Du das verhindern wollen? Dann bräuchten wir ja eine Art "Gesinnungspolizei", oder?

Beitrag von ..leopoldina.. - 03.08.11 - 09:45 Uhr

Nur beispielhaft zitiert:

"...Bekämpfung von Rechtsextremismus und Antisemitismus im Internet

Seit 1997 steht ein eigenes „Formular zur Meldung rechtsextremistischer Seiten“ bereit, um rechtsextreme, rassistische und antisemitische Internetangebote zu melden. Es hat sich inzwischen zum weltweit meistgenutzten Angebot dieser Art entwickelt. Monatlich gehen über zweihundert Meldungen bei der Redaktion ein. Jede Meldung wird auf die strafrechtliche Relevanz der angegebenen Website geprüft und gegebenenfalls eine Anzeige gestellt. Die Anwälte des Fördervereins haGalil e.V. konnten so in mehreren Fällen eine gerichtliche Verurteilung erwirken.

Das primäre Ziel ist jedoch, die unmittelbaren Urheber rechtsextremer Seiten zu ermitteln und Polizei sowie Verfassungsschutzbehörden entsprechend zu informieren. Erst an zweiter Stelle geht es darum, die Provider zur Entfernung der Internetpräsenz zu bewegen. Bei massivem Missbrauch bestimmter Internetangebote können so Maßnahmen nach dem Medienstaatsvertrag gegen den Provider ergriffen werden. Damit wurde eine der erfolgreichsten Initiativen gegen rechtsextremistische Propaganda im Internet aufgebaut. Nach Angaben der Redaktion folgten bis zu 50 Prozent aller Urteile gegen neonazistische und antisemitische Propagandadelikte im Internet auf Anzeigen von haGalil. Dabei müssten die Anwälte des Trägers Staatsanwälten und Polizei oft erst ihre Möglichkeiten klarmachen:

Oft heißt es ja, dass keine Strafverfolgung möglich sei, wenn Hetzseiten von ausländischen Servern „gehostet“, also verwaltet würden. Doch wenn der Herausgeber solcher Naziseiten nachweislich in der Bundesrepublik Deutschland sitzt, kann die Staatsanwaltschaft tätig werden. Wir finden uns dann in der seltsamen Rolle, Staatsanwälten zu erklären, dass sie die Pflicht zur Strafverfolgung haben – nicht, weil wir das wollen, sondern weil es so in den deutschen Gesetzen steht.

Der Internetdienst war es zum Beispiel auch, der als erster die häufig als antisemitisch eingestufte Rede des damaligen CDU-Abgeordneten Martin Hohmann bekannt gemacht hat.

Staatlichen Initiativen, Rechtsextremismus im Internet durch Filtersoftware, Appelle an die Selbstverantwortung der Provider oder einen ethischen „Weltkonsens“ zu bekämpfen, wie ihn die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin anstrebte, beurteilt Gall dagegen skeptisch:[2]

Diese Initiativen bewirken aus meiner Sicht nichts, im Gegenteil: Sie sind sogar kontraproduktiv. Filtersoftware kann sehr schnell umgangen werden; die identischen Angebote finden sich dann eben unter anderen Adressen, und gerade Jugendliche sind sehr findig, wenn es ums Internet geht. Eine Selbstverantwortung der Provider ist aus meiner Sicht ebenso ein falscher Weg. Man sollte es nicht Privatunternehmen überlassen zu kontrollieren, was ins Internet eingestellt wird und was nicht. Der Provider verdient auch, wenn Neonazis die Nazi-Seiten anklicken. Und diese Seiten sind ja tatsächlich gut besucht. [...] Es ist aber auch nicht sehr wahrscheinlich, dass sich arabische Länder einem Weltkonsens anschließen, der ihnen vorschreibt, was sie beispielsweise über Israel und den Nahostkonflikt publizieren dürfen. Man wird nie einen Weltkonsens darüber zustandebringen, was über Juden gesagt werden darf und was nicht. Das World Wide Web ist nunmal so angelegt, dass von jedem Rechner, an jedem Ort der Welt praktisch jede Information ins Netz eingestellt werden kann. [...] Ich denke, die zuständigen Stellen haben die Brisanz des Problems, auch in Bezug auf islamistische Hetze, nie begriffen, und dementsprechend gering ist dann auch die Bereitschaft, sich mit erfolgreichen Lösungsansätzen auseinander zu setzen. Manchmal habe ich gedacht, dass wir abschalten müssen, weil wir allein diese Aufgabe nicht leisten können. Doch dann weiß ich, dass tausende von Schülern, die unsere Seiten lesen, die uns E-Mails schicken, an Internet-Foren teilnehmen oder auch anrufen, wieder auf Nazi-Seiten landen. Insofern wäre es verantwortungslos, haGalil aufzugeben...."


Bist du ein Agitator für Nazis bzw. deren Rechte? Aber eigentlich interessiert es mich nicht.

Beitrag von datenschleuder - 03.08.11 - 13:35 Uhr

Wenn Du nur zitierst und Dich meine Meinung nicht interessiert, erübrigt sich meine Antwort, oder?

Beitrag von ..leopoldina.. - 03.08.11 - 14:10 Uhr

Und was hast du gemacht? Du hast deinen Eröffnungsbeitrag vollständig aus dem Netz kopiert!!! Eine eigene Meinung von dir hier, konnte ich bisher auch nirgends entdecken.

Beitrag von datenschleuder - 04.08.11 - 06:22 Uhr

Also kann ich davon ausgehen, dass es Dich nur nicht interessiert, ob ich ein Nazi bin bzw. deren Interessen vertrete?

Was ist daran schlimm, wenn ich für einen Eröffnungsbeitrag etwas kopiere, meine Meinung aber durchaus anschließend in mehreren Beiträgen darstelle? Das habe ich ja auch getan.

Beitrag von ..leopoldina.. - 04.08.11 - 09:55 Uhr

Nein, das interessiert mich nicht.

"Gewaltfrei die Meinung äußern"

Ich finde diese Aussage des Wau Holland völlig absurd und unüberlegt. Wie soll das gehen? Gewaltfrei zum Rassenhass, gewaltfrei zum Verbrechen aufrufen oder gewaltfrei Kinderpornografie im Netz anbieten, gewaltfrei verfassungsfeindlich agieren - die Liste kann beliebig verlängert werden...und dies alles soll erlaubt sein, da es ja gewaltfrei geschieht? Hauptsache, das Recht auf Meinungsfreiheit bleibt gewahrt? Nein, danke. Dann doch lieber Zensur.

Beitrag von henriette.davidis - 04.08.11 - 10:10 Uhr

Ein Aufruf zum Verbrechen ist nicht gewaltfrei.
Die These, dass die Muslime an allem Übel dieser Welt schuld sind, oder dass die weiße Rasse überlegen ist, hingegen schon.
Sonst dürfte ja auch Sarrazin sein Buch nicht vertreiben.

Beitrag von ..leopoldina.. - 04.08.11 - 10:26 Uhr

Alle Äußerungen und Aktionen im Netz sind gewaltfrei. Ob sie strafrechtliche Relevanz haben, das ist entscheidend.

Beitrag von henriette.davidis - 04.08.11 - 11:37 Uhr

Hier unterscheiden sich offensichtlich die Auffassung Hollands und deine.

Beitrag von ..leopoldina.. - 04.08.11 - 11:52 Uhr

Scheinbar kannst oder willst DU mehr oder gar Anderes herauslesen.

Beitrag von zeitblom - 04.08.11 - 11:51 Uhr

"Ein Aufruf zum Verbrechen ist nicht gewaltfrei. "

Dann verstehe ich allerdings nicht, was "Gewalt" ist....

Beitrag von henriette.davidis - 04.08.11 - 12:00 Uhr

Gibt es zwischen den Aussagen "Der Holocaust hat nie stattgefunden" und "Tötet die Muslime wo ihr sie findet!" einen Unterschied bezüglich des Begriffs Gewalt?

Ich finde schon.

Beitrag von zeitblom - 04.08.11 - 12:02 Uhr

Natuerlich....und dennoch liegen zwischen dem zweiten Satz und einer leichtesten Backpfeife Welten....

Beitrag von datenschleuder - 04.08.11 - 16:53 Uhr

Wie ich an anderer Stelle schon erwähnte, habe ich diese eine, sehr wichtige Stelle überlesen - sehr zu meinem Ärger.

Nichtsdestotrotz kann ich aber doch weiter darüber diskutieren. Weil ich diesen Ansatz radikal, aber überlegenswert finde.

Unterscheiden sich nicht Meinungsäußerung und Aufruf zu einer Straftat? Ich kann sagen, ich bin der Meinung, dass ich jemanden gerne umbringen würde. Und ich kann in einem z.B. Blog andere auffordern, jemanden zu töten.

Für mich sind das 2 vershchiedene Dinge.

Beitrag von henriette.davidis - 04.08.11 - 18:13 Uhr

Vor allem ist ja ein weiterer Punkt, dass ich es mit noch so viel Zensur nicht verhindern werde, dass jemand zum Mord aufruft.
Ich finde das Beispiel mit dem Telefonanschluß für Nazis im Ausgangstext schon recht spannend.

Vielleicht sollte man eher einmal das Positive daran erkennen, dass Äußerungen im Netz sehr viel leichter zu monitoren sind, als der nun recht plakativ von mir dahingestellte Aufruf zum Mord per Telefon. (Obwohl die Ereignisse um iPhone und facebook ja auch in dieser Richtung sehr viel Transparenz ermöglichen; sei es positiv oder negativ bewertet).

Ein wirkliches Problem bekommt man mit Hollands Forderung erst, wenn man zusätzlich den Grundsatz "Private Daten schützen, öffentliche Daten nützen" dazu ninmmt.
Klingt zwar im ersten Augenblick nicht so, aber wann sind Daten privat und wann öffentlich?
In welche Kategorie fällt der Mordaufruf?

An dieser Stelle sind die Überlegungen noch längst nicht so weit gediehen, wie man nach anfänglichem Lesen des von dir verlinkten Textes annehmen sollte.
Siehe dazu zum Beispiel Wikileaks, deren Mitgründer ungern geleakt wird, oder auch den Gründer von VroniPlag, der sich mittlerweile auf Druck durch Mitstreiter selbst dazu entschlossen hat, seine privaten Daten ein Stück weit öffentlich zu machen.

Beitrag von datenschleuder - 04.08.11 - 22:31 Uhr

Zu den ersten beiden Punkten gebe ich Dir recht. Wenn eine Bewegung in den Untergrund wandert, lässt sie sich schlechter kontrollieren. Aus diesem Grund bin ich auch gegen ein leichtfertiges Verbot rechtsgerichteter Parteien.

Denn sie würden ja eh weitermachen. Aber in der Öffentlichkeit, in der Funktion einer Partei sind sie transparenter. Und in vielen Fällen disqualifizieren sie sich selbst und für viele andere durch das was sie von sich geben: Ihre Meinung.

Insofern wäre die bedingungslose Meinungsfreiheit ein Vorteil. Wird ein Nazi zensiert, ist er schnell ein Märtyrer. Wenn man ihn gewähren lässt, entzaubert er sich schnell selbst.

Es mag unter den Nazis oder was weiß ich brillante Rhetoriker geben; diese sind dann wirklich gefährlich. Aber eben auch Gegenbewegungen.

Die privaten und die öffentlichen Daten: Der Text ist von 98, eine Ewigkeit, was das Internet betrifft. Es ist mittlerweile noch viel komplexer geworden, das hat Holland ja leider nicht mehr mitbekommen.

Aber viele Menschen haben anscheinend den Willen, Daten öffentlich zu machen, wenn sie denken sie gehören an die Öffentlichkeit - weil sie z.B. Missstände aufdecken.

Wikileaks war ja nur ein anfang. Es reicht ja ein USB Stick, ein Internetcafe und ein russischer Hoster.

Beitrag von ..leopoldina.. - 04.08.11 - 20:44 Uhr

...Unterscheiden sich nicht Meinungsäußerung und Aufruf zu einer Straftat?...

Sicher unterscheidet sich dies. Ist aber nicht Gegenstand der Diskussion für mich gewesen. Ich bezog die Diskussion auf den von dir hier eingestellten Beitrag von Holland. Dieser forderte Meinungsfreiheit jeglicher Art im Internet; im Speziellen auch für Internetauftritte mit verfassungsfeindlichen Inhalten. Aber er ging noch weiter: absolute unzensierte Nutzung des Internets für Jedermann; egal mit welchen Inhalten. Er forderte neben dem Argument der Meinungsfreiheit, dass alles je Veröffentlichte der Nachwelt wegen der geschichtlichen Relevanz erhalten bleiben muss, .."auch wenn diese Idioten oder schädlich sind..." Ach ja - so lange die Meinung gewaltfrei geäußert wird. Was immer er auch mit dem Gegenteil dann meint; ich jedenfalls finde es absurd. Seine geschichtlichen Vergleiche, auf denen seine Argumentation fusst, kann ich auch nicht nachvollziehen bzw. finde ich sie für eine Diskussion in heutiger Zeit an den Haaren herbeigezogen.
Dass es dir nun/nur um eine Grundsatzdiskussion geht, war mir nicht bewusst. Aber ich halte die Diskussion über Meinungsfreiheit im Generellen für mühsam. Nur so viel: ich denke nicht wie Holland, dass Meinungsfreiheit über allen anderen Grundrechten steht; auch muss/darf sie nicht grenzenlos sein, wenn andere Grundrechte dadurch beschränkt werden.

Beitrag von henriette.davidis - 04.08.11 - 22:23 Uhr

>... ich denke nicht wie Holland, dass Meinungsfreiheit über allen anderen Grundrechten steht...<

Ich denke auch nicht, dass das allein sein Kern war.
Wie möchtest du heutzutage eine Zensur ausüben, ohne die Meinungsfreiheit extrem einzuschränken?
Wie sehen Mechanismen aus, mit denen Inhalte auf beliebigen Servern irgendwo auf der Welt kontrolliert werden könnten, vor allem aber: WER soll denn die Instanz sein, die bestimmt, was auf einem russischen, einem amerikanischen, einem norwegischen oder einem chinesischen Server an Inhalten erlaubt ist?
Was resultiert daraus, wenn sich der Vertreter der zensierten Inhalte quasi als Informationsmärtyrer gerieren (oder lassen) kann?
Die Frage ist doch, wo ist da Teufel und wo Beelzebub?

Ja, es geht bei der Frage um eine Grundsatzdiskussion und nein, man kann ihr über kurz oder lang nicht ausweichen, auch wenn sie Dir und noch vielen anderen zu recht mühsam erscheint.

Zu deinem letzten Halbsatz: vielleicht sollten wir "Meinung" erst einmal sauber definieren, bevor wir uns darauf einigen, ob diese nun uneingeschränkt mir gehört und damit grenzenlos ist.
Siehe dazu: "Die Gedanken sind frei!"
http://www.youtube.com/watch?v=6aFAy8hqvik

Beste Grüße
hen

Beitrag von datenschleuder - 04.08.11 - 23:29 Uhr

Ich möchte mich der Meinung des Vorposters anschließen, der Dir schon geantwortet hat.

Seit diesem Text sind 13 Jahre vergangen, das Internet ist noch unkontrollierbarer geworden. Unzensierbar. Was von Vorteil ist, denn in manchen Ländern wie China ist das ein wertvolles Medium für die Opposition.

Deswegen die Frage: Wenn etwas unkontrollierbar ist, sollte man es nicht freigeben? Und auf eine Selbstregulierung vertrauen?

Und ja, es ist eine Grundsatzdiskussion. Wir müssen ja nicht nur unsere vorgefertigte Meinung schreiben und uns nach 3 Beiträgen etwas anderem zuwenden.

Beitrag von ong_xa - 03.08.11 - 10:52 Uhr

"Solange es im rechtlichen Rahmen ist"

Das klingt doch schon besser. Der rechtliche Rahmen endet dort wo Beleidigung oder Volksverhetzung anfangen.

Gibt es Beispiele wo Meinungen unterdrückt wurden, die nicht diese Tatbestände erfüllten?

Beitrag von datenschleuder - 03.08.11 - 13:30 Uhr

Ja, ich hatte mich unvollständig ausgedrückt. Im rechtlichen Rahmen sollte es sein. Die Leugnung des Holocausts sollte weiterhin verboten sein.

In Deutschland wird recht wenig unterdrückt. Aber es gibt immer wieder Ansätze, eine technische Infrastruktur zu schaffen, die Zensur ermöglicht. Stichwort Internetfilter.

Beitrag von henriette.davidis - 03.08.11 - 13:37 Uhr

Genau das, was du im ersten Satz sagst, war aber nicht Kriterium Hollands.
Sein einziges Kriterium war "gewaltfrei"...

Beitrag von datenschleuder - 03.08.11 - 13:57 Uhr

Verdammt, das hatte ich zur späten Uhrzeit überlesen.

Würde ich auch so nicht übernehmen.

Wobei der Gedanke reizvoll ist. Das könnte man natürlich auch überlegen. Ob andere Strömungen ausreichend wären, dies ausgleichen könnten, um solche Texte zuzulassen.