Hallo,
kann man als 400€ Kraft um ein Arbeitszeugnis bitten?
Ich arbeite seit ich aus dem Mutterschutz bin, auf 400€ Basis als Bäckereifachverkäuferin. Der Job macht mir unglaublich viel Spaß, gelernt habe ich aber Verlagskauffrau.
Ich habe zwar nicht vor die Stelle zu wechseln, aber man weiß ja nie was so passiert, ob man irgendwann mal woanders hin zieht oder so.
Zudem möchte ich wenn unsere Kleine in die Schule kommt mehr Stunden machen, also Teilzeit arbeiten, dafür müsste ich mich woanders bewerben, da es bei uns keine Möglichkeit dafür gibt, weil wir ein Ausbldungsbetrieb sind und durch 3 Azubis nicht genügend Stunden frei sind um eine Teilzeitkraft zu beschäftigen.
Ich habe aber weil es nicht mein erlernter Beruf ist, keinerlei Referenzen als Bäckereifachverkäuferin.
Könnte ich also, wenn ich irgendwann mal den Betrieb wechseln würde um ein Arbeitszeugnis bitten?
LG
Arbeitszeugnis bei 400€ Stelle?
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Beitrag von janine2785 - 03.08.11 - 08:11 Uhr
Beitrag von swety.k - 03.08.11 - 10:08 Uhr
Warum denn nicht? Bitten kannst Du um alles.
Beitrag von janine2785 - 03.08.11 - 10:17 Uhr
der Urbini dahinter war wohl zwingend notwendig?
Beitrag von swety.k - 03.08.11 - 10:31 Uhr
Ja, war er. Sorry, aber ich find's ein bißchen merkwürdig, zu fragen, ob man um etwas BITTEN darf. Mir ist absolut nicht klar, warum man das nicht tun sollte. Bitten darf man um alles. Ich könnte Dich ja auch bitten, mir hundert Euro zu überweisen. Ob Du das dann machst, ist ne andere Sache. 
Wenn die Frage gewesen wäre, ob der Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen muß, hätte ich es schon eher verstanden.
Liebe Grüße von Swety
Beitrag von janine2785 - 03.08.11 - 10:44 Uhr
Vielleicht kam es ja falsch rüber, mir geht es darum ob ich einen Anspruch darauf habe, ob es sowas für 400€ Kräfte gibt. Klar weiß ich, dass ich bitten kann, nur wenn ich von vornherein weiß das es sowas bei Minijobs überhaupt nicht gibt muss ich ja gar nicht erst fragen.
