Weiß nicht so richtig weiter...

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Beitrag von grundlosdiver - 03.08.11 - 11:30 Uhr

Hallo Ihr Lieben,

vielleicht kennt sich jemand rechtlich aus?!

Bei meiner Großen hatte ich eine Elternzeit von 3 Jahren beantragt. Aus verschiedenen Gründen habe ich diese vorzeitig beendet als sie 6 Monate alt war und war wieder Vollzeit als Filialleiterin tätig.

Meine Kleine ist im November 2010 geboren. Wieder habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt mit dem Vorsatz 18-24 Monate zu Hause zu bleiben und dann Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten.
Nun ist es aber so, dass wir seit einigen Wochen definitiv nicht wissen, wie es beruflich bei meinem Mann weitergeht, im schlimmsten Fall ist er ab Januar arbeitslos. Darum haben wir beschlossen, dass ich wieder arbeiten gehe.
Unsere Kleine ist dann 13 1/2 Monate alt.

Nun habe ich meinen Chef um ein Gespräch gebeten und er ist nur am Rumeiern und ich hätte ja erst im November 2013 Anspruch auf meinen Job.
Es ist so, dass an unserem Standort 1 von 4 Filialen (nicht meine) geschlossen wurde, mein FL-Posten logischerweise besetzt wurde und nun 2 Mitarbeiter mehr sind als eigentlich beabsichtigt.

Mir ist es jetzt relativ egal, ob ich Teilzeit oder Vollzeit oder als Filialleiter oder Mitarbeiter wieder einsteige. Wir können es auch so einrichten, dass ich zeitlich flexibel einsetzbar bin. Das Einzige, wovon ich nicht abgehen will, ist mein "altes" Brutto-Grundgehalt. Das "Mitarbeitergehalt" wäre 1/3 weniger und das können wir uns einfach nicht leisten, darauf zu verzichten!

Was nun? Es muss doch trotz "Überbesetzung" möglich sein, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende oder Teilzeit in Elternzeit arbeite???
Kann man mir einfach mein Gehalt kürzen, weil kein FL-Posten frei ist, auf dem ich arbeiten könnte?
Was ist, wenn mein Chef mich nicht arbeiten lässt? Gibt es rechtliche Grundlagen, die mich bis 2013 woanders arbeiten lassen?

Vielleicht geht es auch gut, mein Mann wird nicht arbeitslos und wir kriegen es überbrückt. Aber was, wenn nicht???
Ich ärgere mich über meinen Chef, denn er hat zu mir gesagt, dass ich ruhig 3 Jahre beantragen soll, vorzeitig wiederkommen gehe ja immer! #klatsch
So, und mein Mann macht mir jetzt Vorwürfe, warum ich 3 Jahre beantragt hab, obwohl wir das alles so durchgesprochen hatten. #aerger
Es muss doch eine Lösung geben...

Beitrag von nele27 - 03.08.11 - 12:38 Uhr

Hi!

Leider hat Dein Chef Recht und er muss Dich nicht vorzeitig wieder Vollzeit nehmen...

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Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit

Die vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Die Dauer der Elternzeit sollte daher sorgfältig überdacht werden, bevor die Elternzeit verlangt und verbindlich (zunächst für zwei Jahre) festgelegt wird.

Wird eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalls erforderlich (z.B. schwere Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz nach Antragstellung), kann die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber dies nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

Erklärt sich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mit der Beendigung einverstanden, kann ein Anteil von bis zu 12 Monaten der verbleibenden Elternzeit auch mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers noch übertragen werden.

Eine vorzeitige Beendigung der laufenden Elternzeit von Müttern wegen der einsetzenden Mutterschutzfristen für ein weiteres Kind ist jedoch nicht möglich.
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http://www.mittelstand-und-familie.de/elternzeit-rueckkehr-recht-steuern/

Bei der Teilzeit fand ich dieses hier:

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Teilzeittätigkeit und Elternzeit §15 BEEG

Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig. Sind beide Eltern gemeinsam in der Elternzeit, können beide eine Erwerbstätigkeit von jeweils bis zu 30 Wochenstunden ausüben. Väter und Mütter sind also nicht gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, und können trotzdem die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen.

Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber einverstanden ist, kann man auch bei einer anderen Arbeitgeberin oder einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständige bzw. Selbstständiger Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden wöchentlich leisten. Ist die Arbeitgeberseite mit dieser Absicht nicht einverstanden, kann sie die Zustimmung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

Eltern, die zwischen 15 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten möchten, müssen dies der Arbeitgeberseite spätestens sieben Wochen vor der geplanten Aufnahme der Teilzeittätigkeit schriftlich mitteilen. Die Eltern müssen in der Mitteilung den Beginn und Umfang der gewünschten Arbeitszeit nennen. Um eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen, soll auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit im Antrag enthalten sein.

Die Verringerung der Arbeitszeit kann während der Gesamtdauer der Elternzeit höchstens zweimal von jedem Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze von 30 Wochenstunden ausgeübt, kann diese Teilzeitbeschäftigung ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
***

Dieselbe Quelle. Das liest sich für mich so, dass Du jetzt TZ beantragen und in 7 Wochen anfangen kannst #gruebel
Aber vll kann jemand anders was dazu sagen.

Blöd ists halt für den Chef, wenn er Deine Stelle besetzt hat, weil er dachte, dass Du 3 Jahre weg bist. Aber wenn Dir TZ zusteht würde ich es auch beantragen mit den max. 30 Stunden.

LG, Nele

Beitrag von grundlosdiver - 03.08.11 - 12:56 Uhr

Ja, sowas Ähnliches hatte ich schon gefunden, wusste nur nicht, ob die Firma einer vorzeitigen Beendigung zustimmen muss oder nicht!

Danke, Nele, das hilft mir schon mal weiter.

Fakt ist ja der: Egal, ob ich nun 1, 2 oder 3 Jahre beantragt hätte, er hätte meine Position eh vergeben und hätte jetzt so oder so ein Problem.
Nun hab ich halt das Problem, dass er mich ablehnt. OK, muss ich halt eine andere Lösung finden. In meinem Job wäre ja nur Vollzeit möglich. Ist mir aber ganz recht, wenn ich Teilzeit einsteigen kann mit den 30 Std. Teilzeit in Elternzeit. Nur ist ja dafür auch nicht wirklich eine Stelle frei und dann hab ich halt das Problem, ob er mir einfach mein Gehalt kürzen kann?!?

Das nächste Problem ist, dass mir ab 2013 der Job dann wieder zusteht. Dann hat aber meinen Job 3 Jahre ein anderer FL ausgeübt, den er ja auch nicht einfach umsetzen oder rausschmeißen kann?!? #kratz (Dieser junge Mann wollte im Übrigen selbst gerade Elternzeit nehmen für 2 Monate und da wurde ihm gesagt, wenn er das macht, ist sein Job weg!!! Nun nimmt er 6 Wochen mit Urlaub und Überstunden!!! Das ist doch bekloppt?!?!?#klatsch Warum kann er nicht 2 Monate (!!!) Elternzeit nehmen, nun muss die Filiale es eh überbrücken?! Das verstehe ich nicht!)

Naja, ich werde es sehen... Arbeiten muss ich in irgendeiner Konstellation, denn im verst-case-Fall brauchen meine Kinder immer noch ein Dach über dem Kopf, Essen auf dem Tisch und Kleidung überm Po... ;-)
Ich hab mächtig Magengrummeln, weil ich gerade an so vielen "Fronten" kämpfe, aber es geht ja immer irgendwie weiter...