Teilzeit während der Elternzeit

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Beitrag von mumpitzline - 03.08.11 - 12:49 Uhr

Kennt sich vielleicht jemand mit dem Rechten und Pflichten der Elternzeit aus???

Kurz zu meinem Problem:
Ich arbeite seit Februar Teilzeit in meinem alten Job. Der Teilzeitvertrag geht bis zum 21.11.2011, da ich zuerst nur 2 Jahre Elternzeit beantragt habe und diese dann enden würde.
Mittlerweile habe ich meine Elternzeit auf 3 Jahre verlängert. Ich würde gerne noch das 3. Jahr auf Teilzeit arbeiten. Nun ist das Problem, dass es laut meinen Arbeitgeber Schwierigkeiten geben wird, meinen Teilzeitvertrag zu verlängern, da Ende des Jahres Arbeitsplätze abgebaut werden sollen #aerger.
Jetzt habe ich mal gehört, dass der Arbeitgeber eigentlich dazu verpflichtet ist, mir eine Teilzeitstelle (während der Elternzeit) anzubieten. Natürlich ist mir bewusst das dies nicht unbedingt mein alter Job sein muss. Das wäre mir auch egal.
Kennt sich irgendwer aus?????

#danke

Beitrag von wemauchimmer - 03.08.11 - 12:54 Uhr

Na also meines Wissens steht im Gesetz klar drin, daß Du Anspruch auf Teilzeit mit 15-30 Wochenstunden hast, wenn Du in Elternzeit bis und wenn der AG mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt.
Zudem dürfte Dich dieses Arbeitsplatzabbauthema nicht berühren,solange Du in Elternzeit bist. So war es jedenfalls bei der letzten Abbaurunde bei uns - die Elternzeit-Teilzeit-Angestellten waren sofort aus dem Schneider.
Wende Dich doch mal an Euren Betriebsrat und laß Dich beraten.
LG

Beitrag von mumpitzline - 03.08.11 - 13:14 Uhr

Das ist ja schon mal schön zu hören, dass das anscheinend doch kein Hirngespinst ist und macht mir Hoffnung.
Wir sind auch definitiv mehr als 15 Mitarbeiter (quasi mehrere Tausend!).
Werde jetzt mal abwarten was meine Vorgesetzte so erreichen kann und gehe ansonsten wirklich mal zum Betriebsrat.

Dann wird es bestimmt nächstes Jahr ein Problem wenn meine Elternzeit endet und mein unbefristeter Vollzeitvertrag wieder Gültigkeit bekommt. Habe nämlich nicht vor mit meinem 3-Jährigen Vollzeit arbeiten zu gehen.
Und da ich jetzt schon weiß das Sie meinen Vertag nicht auf Teilzeit abändern, werde ich wohl auf der Abschußliste stehen :-(.

Wenigstens muss ich mir erst nächstes Jahr darum Gedanken machen.

Beitrag von susannea - 03.08.11 - 23:14 Uhr

Und da ich jetzt schon weiß das Sie meinen Vertag nicht auf Teilzeit abändern, werde ich wohl auf der Abschußliste stehen .


Wenn sie eh abbauen wollen, kommt ihnen das doch entgegen, es gibt sicherlich auc´h keine Begründung mit der sie es ablehnen können.

Beitrag von jeannylie - 04.08.11 - 19:22 Uhr

Das kommt darauf an, welches Konstrukt an Vertrag Dein AG gebastelt hat. Hat er Deinen "alten" Vertrag, also den VZ-Vtr in Elternzeit ruhiggestellt und mit Dir einen neuen befristeten in TZ aufgesetzt?
Dann würde dieser ja auslaufen und du hättest noch ein Jahr Elternzeit (quasi im alten Vertrag).
Du hast einen rechtlichen Anspruch auf TZ, lese hierzu das Teilzeit und Befristungsgesetz TzBfG...das ist durchaus verständlich.
Allerdings, der AG hat keine Verpflichtung Dir wieder die Stundenzahl zu erhöhen. Wenn Du also nach einem Jahr wieder VZ arbeiten willst, dann würde ich lieber das Jahr TZ wonanders arbeiten.
LG

Beitrag von mumpitzline - 04.08.11 - 19:43 Uhr

Ja, meiner "alter" Vollzeitvertrag ruht bis die Elternzeit um ist. Bin mal gespannt ob Sie meinen extra Teilzeitvertrag in der Elternzeit verlängern. Ansonsten muss ich mir bis die Elternzeit rum ist was anderes suchen.

Ich möchte aber auf keinen Fall nach der Elternzeit Vollzeit arbeiten. Am liebsten hätte ich wenn wir meinen Vollzeitvertrag in einen Teilzeitvertrag umwandeln. Aber ich habe größte Befürchtungen das Sie mir das nicht anbieten werden. Entweder Vollzeit oder gar nicht #schmoll.
Habe auch heute mit der Personalabteilung gesprochen und Sie sieht es auch als fast unmöglich.
Und das bei einem Weltweiten Unternehmen mit mehreren Tausend Mitarbeiter. Ist das zu Glauben?! #klatsch

Beitrag von jeannylie - 04.08.11 - 19:59 Uhr

Sie müssen aber! Der AG darf dem nur entgegenstehen wenn es dringende betriebliche Erfordernisse gibt. Das ist aber bei so großen Unternehmen praktisch nie der Fall. Die Argumentation ist ja auch nicht stimmig, wenn Personal abgebaut werden soll, dann sollen sie sich doch freuen, wenn dein VZ in ein TZ geändert werden sollte... du hast eine halbe Kündigung verhindert :-p
Das Argument das dann eine zweite TZ Kraft eingestellt werden müsse und deswegen zu teuer sei ist übrigens nicht standhaft. Der Gesetzgeber hat dies explizit als zumutbar vorgesehen.
Einziges Problem: Hast Du das 3. Jahr Elternzeit schon bewilligt? Sie müssen Dich nicht früher zurück nehmen...

Beitrag von mumpitzline - 04.08.11 - 20:15 Uhr

Das 3. Elternzeitjahr ist genehmigt! Das ist fest.
Das heißt also das Sie mein AG gezwungen ist mein Vollzeit- in ein Teilzeitvertrag zu ändern???? Das wäre ja fantastisch!!!

Mache mir nämlich schon voll die Sorgen.... #schmoll