Hallo!
Ich habe da mal eine Frage, in der Hoffnung, dass sich damit ev. jemand auskennt.
Im November werde ich mit meinem Studium fertig und werde dann im Januar ein Kind bekommen. Es ist unser zweites...
Jetzt möchte ich gerne wissen, ob ich mich dann arbeitslos melden soll oder lieber Elterngeld beziehen soll. Oder geht beides???
Laut des Hartz Rechners im Internet würde mir auf Grund des Einkommens meines Partners kein ALGII zustehen. Wir wären leicht über der Grenze...
Ich weiss auch nicht, wie es dann mit meiner Krankenversicherung wäre. Da ich ja dann kein Student mehr wäre, würde ich ja auch in eine andere Versicherungsstufe kommen, sprich es wird teuer...
Ich weiß wirklich nicht was das beste wäre...
Kennt sich hier jemand damit aus und kann mir vielleicht zu etwas raten?
Vielen Dank!
Nach Studium und Geburt HartzIV????
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Beitrag von 4tatzen - 03.08.11 - 19:36 Uhr
Beitrag von lukasmami032005 - 03.08.11 - 19:42 Uhr
Elterngeld,Wohngeld undKindergeldzuschlag beantragen.Mach ich genauso.In einem halben Jahr geh ich wieder arbeiten.Krankenversicherung musst du natürlich selber zahlen es sei denn ihr seit verheiratet
Gruss Michelle
Beitrag von bruchetta - 03.08.11 - 19:42 Uhr
Wenn, dann wäre es ja ALG 2, aber wie Du bereits schreibst, seid Ihr über dem Satz.
Von daher bekommt Ihr keines.
Bleibt noch Elterngeld.
Krankenversicherung mußt Du selbst zahlen.
Heutzutage ist wohl immer verbreiteter, dass das Kind mit 1 Jahr in die Krippe und Mama arbeiten geht.
Das würde ich eventuell sogar so anversieren und Elterngeld über 1 Jahr beziehen.
Beitrag von polo6 - 03.08.11 - 19:59 Uhr
also mir wurde von aok gesagt solang ich in elternzeit bin wäre ich auch versichert oder ist das nur bei verheirateten so?
ich würde kinderzuschlag und wohngeld beantragen mehr wie ablehnen können se ja net
lg katja
Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.08.11 - 20:02 Uhr
Hallo
Das gilt nur, wenn man einen Ag hat und das Arbeitsverhältnis ruht.
Oder man vorher gearbeitet hat.
Bianca
Beitrag von king.with.deckchair - 03.08.11 - 21:01 Uhr
"Laut des Hartz Rechners im Internet würde mir auf Grund des Einkommens meines Partners kein ALGII zustehen. Wir wären leicht über der Grenze...
Ich weiss auch nicht, wie es dann mit meiner Krankenversicherung wäre."
Guckst Du:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html
Zitat:
"§ 26 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen
(1) Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, die in der gesetzlichen Krankenversicherung weder versicherungspflichtig noch familienversichert sind und die für den Fall der Krankheit
1.
bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, gilt § 12 Absatz 1c Satz 5 und 6 des Versicherungsaufsichtsgesetzes,
2.
freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs der Beitrag übernommen; für Personen, die allein durch den Beitrag zur freiwilligen Versicherung hilfebedürftig würden, wird der Beitrag im notwendigen Umfang übernommen.
Der Beitrag wird ferner für Personen im notwendigen Umfang übernommen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und die allein durch den Krankenversicherungsbeitrag hilfebedürftig würden.
"
Heißt: Wenn ihr knapp drüber liegt laut Rechner, dann kann es sein, dass bei einer gesonderten Berechnung bzgl. § 26 SGB II doch ein Anspruch das Ergebnis ist. Einfach mal beantragen.
LG
Ch.
Beitrag von imzadi - 03.08.11 - 22:45 Uhr
Könntest du offiziell noch ein halbes Jahr länger studieren?
