Urlaubsanspruch bei 3 Arbeitstagen pro Woche?

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Beitrag von nutellabraut - 03.08.11 - 21:06 Uhr

Hallo!
Fange in Kürze nach der Elternzeit wieder bei meinem alten AG an... diesmal 3x halbtags, 16 Std./Woche...

Habe neulich folgendes im Internet gelesen:
„Die gesetzliche Mindestdauer des Urlaubs beträgt gemäß § 3 BUrlG 24 Werktage. Bei drei Arbeitstagen pro Woche hat man dementsprechend 12 Arbeitstage Urlaub pro Jahr“ (http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html#tocitem3)

nun schreibt mein AG folgendes:
"Dein Urlaub orientiert sich an der Anzahl der zu arbeitenden Stunden/Woche und nicht an der Anzahl der Tage - > Du arbeitest ja keine vollen 8 Stunden/Tag.
Dein alter Urlaubsanspruch waren 26 Tage Urlaub bei 40 Arbeitsstunden/ Woche.
Jetzt arbeitest Du 16 Stunden/Woche – also hättest Du theoretisch einen Urlaubsanspruch von 10,4 Tagen. Wir runden das auf auf 11 Tage.
Wenn Du also eine Woche Urlaub nehmen willst, reicht es, 2 Urlaubstage zu nehmen – da Du ja insgesamt nur 16 Stunden arbeiten musst und das auf 3 Wochentage aufteilen sollst.
In Deinem Arbeitsvertrag wird also stehen, dass Du 11 Urlaubstage bei 2 Arbeitstagen/Woche. OK?"

Was stimmt denn nun? Kommt doch eigtl. aufs Gleiche raus, oder? #kratz

Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.08.11 - 21:10 Uhr

Hallo

Das ist falsch. Es kommt auf die Tage an, die du arbeitest und nciht auf die Stunden.

Wenn du jeden Tag nur 1 Stunde arbeiten würdest, hättest du vollen Urlaubsanspruch.

Bianca

Beitrag von nutellabraut - 03.08.11 - 21:14 Uhr

Naja, will nun auch keinen "Krieg" mit meinem AG anfangen wegen einem Urlaubstag im Jahr... - der AG hat schafft es eh irgendwie immer "Recht" zu haben... außerdem muss ich ja dann nun nur 2 Tage frei nehmen u. nicht 3, wenn ich eine WOche frei haben möchte... #gruebel

Beitrag von amory - 03.08.11 - 21:59 Uhr

Hallo,

ich wäre vorsichtig mit der fromulierung "zwei tage urlaub/3 tage frei"...das kann ja nicht stimmen.

für eine woche urlaub musst du 3 tage frei nehmen, wenn du normalerweise 3 tage arbeitest.

für den urlaubanspruch insgesamt gilt dann:

24 tage bei 5 tage/woche
4,8 tage bei 1 tag/Woche
14,4 tage bei 3 tage/woche

so muss das sein, nciht anders. dein chef will dich verscheißern (oder er kapiert es selbst nicht).
rechne ihm das vor und erklräe ihm, dass du das mitd en 2 bzw. 3 tagen korrekt haben möchtest, damit es nicht irgendwann probleme gibt.

grüße, amory






Beitrag von lamia1981 - 03.08.11 - 22:40 Uhr

Du hast dich vertan. Das bundesurlaubsgesetz sieht 24 Tage bei der 6 Tagewoche vor. Bei der 5 Tagewoche sind es Zwanzig.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 04.08.11 - 05:12 Uhr

Hallo

Nicht zwingend. Ich habe z.b eine 4 Tage Woche und 23 Tage Urlaub.

Bianca


Beitrag von windsbraut69 - 04.08.11 - 09:50 Uhr

Doch.
Gesetzlicher Anspruch sind 4 Wochen.

Gruß,

W

Beitrag von windsbraut69 - 04.08.11 - 09:48 Uhr

Warum aber soll eine falsche Anzahl an Arbeitstagen im Vertrag stehen?

Gruß,

W

Beitrag von katrinredrose - 03.08.11 - 21:49 Uhr

ich arbeite auch 3x die woche und habe 18 tage urlaub !
also 6 wochen ist wie 30 tage

Beitrag von hsicks - 04.08.11 - 06:34 Uhr

Hallo,

ich weiß nicht, wie das in anderen Branchen üblich ist, aber ich bin seit vielen Jahren in Apotheken als Teilzeitkraft und mein Urlaubsanspruch wird von Tagen in Stunden ausgerechnet. Bei 6 Tage-Woche und 33 Tagen Urlaubsanspruch und bei 26 Std. wöchentlicher Arbeitszeit sind das im Jahr 33 x 26 : 6 = 143 Stunden.

Arbeite ich an einem festgelegten Tag 4 Stunden und nehme Urlaub, dann werden 4 Stunden berechnet, ist es ein festgelegter Arbeitstsg mit 8,5 Stunden, dann schlagen 8,5 Urlaubsstunden zu Buche.

Wenn ich eine ganze Woche nehme so sind es eben 26 Stunden .

Unter dem Strich kommt bei der Abrechnung in Stunden das Gleiche heraus wie bei Vollzeitkräften bei Abrechnung nach Tagen.

Ich weiß leider nicht, ob obige Formel sich auf alle Sparten anwenden lässt, aber die Abrechnung nach Stunden ist fair und nachvollziehbarer als die Abrechnung nach Tagen.

LG,
Heike

Beitrag von ujn1 - 03.08.11 - 22:30 Uhr

Hallo,

das Gesetz regelt nur den Mindesturlaub. Das, was Dein AG Dir anbietet, liegt weit über dem Mindesturlaub.

Mindesturlaub sind, wie von Dir angegeben, 4 Wochen, d.h. 24 Werktage bei 6-Tage Woche, 12 Tage bei 3-Tage Woche.
Da Du 5 1/3 h pro Tag arbeitest (im Schnitt), wäre der Mindesturlaub 64h im Jahr (oder anders ausgedrückt 4 Wochen x 16h).

Jetzt bietet er Dir 11 Urlaubstage bei (fiktiven) 2 vollen Arbeitstagen von 8h pro Woche, das ist ein Urlaubsanspruch von 88h im Jahr, oder anders ausgedrückt 16,5 Deiner Arbeitstage oder 5,5 Arbeitswochen, da er Dir anbietet, für drei freie Tage zwei volle Urlaubstage zu nehmen.

Das Angebot Deines Arbeitgebers bleibt also keinesfalls hinter dem gesetzlichen Mindesturlaub zurück, sondern geht um ca. 40% darüber hinaus. Es ist übrigens auch bei Großunternehmen durchaus üblich, den Jahresurlaubsanspruch nicht in Tagen, sondern in Stunden auszudrücken.

Ich finde das Angebot Deines AG fair.

LG

Beitrag von bi_di - 04.08.11 - 05:15 Uhr

Es kommt auf's Gleiche raus, ist aber Käse und wird zu Kuddelmuddel führen, wenn Ihr nicht komplett in der Stundenrechnung bleibt. Du also auch beim Urlaubsantrag Stunden beantragst.
Wie sollst Du denn z.B. 1 Tag Urlaub beantragen? Beantragst Du den als einen Tag, verschwendest Du (nach der Rechnung Deines Chefs), 2,7 Urlaubsstunden. Oder beantragst Du einen 3/4 Tag, weil Du ja nur einen Tag zuhause bleiben willst?

Die Buchhaltung wird auf jeden Fall die Krise kriegen...

Bei mir wurde der Urlaubsanspruch bisher immer auf die im Vertrag stehenden Arbeitstagen umgerechnet. Völlig wurscht, ob ich 4, 5 oder 8 Stunden an diesen Tagen gearbeitet habe.

Grüsse
BiDi




Beitrag von schlumpfine23 - 04.08.11 - 07:21 Uhr

Guten Morgen!

Ich finde das sehr kompliziert..

Ich arbeite auch 3 Tage, insg. 18 Stunden. Mein Urlaub wird auf die Tage gerechnet - ich hatte früher 30 Tage ( = Wochen im Jahr )und nun anteilig 18 Tage ( = 6 Wochen im Jahr ).

Du hattest bei 26 Tagen früher 5,2 Wochen Urlaub im Jahr. Demnach müsste Dein Urlaub bei einer 3-Tage-Woche 15,6 Tage betragen.

Das finde ich logisch und fair.

LG
schlumpfine

Beitrag von sarahg0709 - 04.08.11 - 12:42 Uhr

Hallo,

an meiner alten Arbeitsstelle war es so:

Normalerweise Urlaubsanspruch 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche.

Da ich aber nur an 4 Tagen die Woche gearbeitet habe, berechnete sich das bei mir so:

30:5=6x4=24

Wobei das wegen meiner langen Zugehörigkeit auf 25 aufgestockt wurde.

Ich habe pro Tag 6 Stunden gearbeitet.


LG