Hallo zusammen,
ich hatte heut einen netten Besuch meiner Finanzbeamtin, und obwohl ich alles lupenrein und ohne schummeln angegeben habe, war ich doch recht nervös... ist wie mit dem Autofahren und der Polizei halt ;)
Nunja, lupenrein und ehrlich ja - allerdings nicht fehlerfrei. Ich hatte zwei Dinge in der doppelten Haushaltsführung angegeben, die so zusammen nicht plausibel sind ... und die Dame meinte, kein Problem, ich müsste dann halt sehen, ob mein Mann zwischendurch zuhause war oder nicht... und ich muss gestehen: ich dachte, wenn ich jetzt was falsches sage, dann glaubt die mir nachher nicht, dann ist das falsch und man wirft mir Steuerhinterziehung vor.
Das Ergebnis: ich war so verunsichert, dass ich tatsächlich nicht das Richtige angegeben habe - ich Idiot, und das sogar zu meinem eigenen Nachteil.
So nun meine Frage: das ganze ist mündlich abgelaufen, kann ich z.B. morgen noch kurzfristig ein Fax hinterherschicken:
liebe Frau xy, ich musste feststellen, dass ich Ihnen mündlich eine falsche Angabe gemacht habe: mein Mann war doch mehrmals zu Hause.
Muss ich auf den Steuerbescheid warten und dann Einspruch erheben oder kann ich da eh nichts mehr machen?
Danke schon mal und
Steuererklärungspezialisten hier?
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Beitrag von syldine - 03.08.11 - 23:02 Uhr
Beitrag von wemauchimmer - 04.08.11 - 17:47 Uhr
Ich bin kein Steuererklärungsexperte, aber ich würde eine mündliche falsche Angabe in diesem Stadium lieber mündlich korrigieren, also sprich bei der Dame anrufen und die Sache klären. Wozu etwas Schriftliches (Fax) in die Welt setzen, in welchem Du Dich zu einer fehlerhaften Angabe bekennst? Das haben die doch dann ewig in ihrer Akte.
LG
Beitrag von jeannylie - 04.08.11 - 19:07 Uhr
War die alleine? dann hast du dass doch nie gesagt!
jetzt hingehen und sagen "das meinte ich ganz anders" sieht doch auch blöd aus.
Obwohl es mich wundert, dass das FA sich einfach auf Deine Aussage stützt, das ist absolut unüblich, und hat die Dame wohl auch nur gemacht weil es zu DEINEM Nachteil war. Ich würd eher einen Brief schreiben á la. ...wie persönlich besprochen habe ich Ihnen hier noch einmal eine Auflistung beigefügt, aus der sie ersehen können...lalala..
Und da steht dann natürlich das richtige drin und was anderes hast Du nie gesagt!
Beitrag von syldine - 04.08.11 - 19:21 Uhr
-- ich hab jetzt das gemacht, was ich von vornerein hätte tun sollen als ich merkte, dass es in diesem Jahr mit der Steuererklärung Dank des doppelten Haushaltes und 1 -2 anderen Dingen doch komplizierter wird: ich bin zu einem Lohnsteuerhilfeverein und der nette Steuerberater dort wird sich um alles kümmern:
1. morgen in meiner Gegenwart ein Tel. Gespräch mit der Beamtin und der Bitte, den Bescheid noch nicht fertig zu machen, um ihm die Möglichkeit zu geben, meine Fehler zu korrigieren
2. Alles lupenrein fertigmachen
und falls die Dame nicht mit sich reden lässt: 3. Einspruch und gegebenenfalls weitere Schritte vorbereiten.
Bevor ich weiter völlig ahnungslos vom Regen in die Traufe gelange ;)
