Berechnung Urlaub nach Änderung der tägl. Arbeitszeit

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Beitrag von morgenstern66 - 04.08.11 - 10:22 Uhr

Hallo

Ich frage heute für eine Bekannte.

Sie hat nach ihrer Heirat im April ihre tägl. Arbeitszeit um 2 Stunden verringert.

Vom Vorjahr hatte sie noch Resturlaub, der bis dahin nicht genommen wurde-durchaus üblich dort.

Nun wird ihr dieser Urlaub nach den neuen Arbeitszeiten vergütet. Sprich, pro Tag aus 2010 und auch Jan-März anteilig, werden anstatt 8 STd nur 6 Std. vergütet.

Ist das so rechtnes?

B.

Beitrag von sarahg0709 - 04.08.11 - 12:18 Uhr

Hallo,

ich würde mal sagen, sie kann froh sein, dass ihr der Resturlaub überhaupt noch vergütet wird.

Normalerweise verfällt der Urlaubsanspruch am 31. März des Folgejahres.


LG