Hallo
Ich frage heute für eine Bekannte.
Sie hat nach ihrer Heirat im April ihre tägl. Arbeitszeit um 2 Stunden verringert.
Vom Vorjahr hatte sie noch Resturlaub, der bis dahin nicht genommen wurde-durchaus üblich dort.
Nun wird ihr dieser Urlaub nach den neuen Arbeitszeiten vergütet. Sprich, pro Tag aus 2010 und auch Jan-März anteilig, werden anstatt 8 STd nur 6 Std. vergütet.
Ist das so rechtnes?
B.
Berechnung Urlaub nach Änderung der tägl. Arbeitszeit
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Beitrag von morgenstern66 - 04.08.11 - 10:22 Uhr
Beitrag von sarahg0709 - 04.08.11 - 12:18 Uhr
Hallo,
ich würde mal sagen, sie kann froh sein, dass ihr der Resturlaub überhaupt noch vergütet wird.
Normalerweise verfällt der Urlaubsanspruch am 31. März des Folgejahres.
LG
