Hallo zusammen,
ich habe mich am 16.07. bei outlets.de angemeldet und leider nicht gesehen, dass das ganze kostenpflichtig ist. Am 18.07. habe ich diese Anmeldung per Email widerrufen.
Allerdings hatte ich mich da schon mit meinen Zugangsdaten einmal eingeloggt.
In den AGB`s steht ein Widerufsrecht von 14 Tagen. Ich habe gerade eben mit denen telefoniert und man sagte mir ich könnte nach der Anmeldung nicht mehr vom Widerufsrecht gebrauch machen.
Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?
Ich ärgere mich gerade tierisch, dass ich das mit den Kosten nicht gesehen habe.
Danke
Gruß Janna
Widerrufsrecht
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Beitrag von sorgenlos - 04.08.11 - 15:16 Uhr
Beitrag von sonne.hannover - 04.08.11 - 15:25 Uhr
Ich werd nen Teufel tun und mir das ganze ansehen. So ohne Unterlagen, kann man schlecht etwas dazu sagen. Am besten schickst Du hilfsweise noch eine ordentliche Kündigung hinterher und das am allerbesten per Fax vorab und im Original hinterher.
Beitrag von ludwigvan - 04.08.11 - 15:32 Uhr
Vorab: Ich bin kein Jurist, hab mich aber beruflich bedingt etwas eingelesen.
Meiner Meinung nach ist er durchaus denkbar, dass die Anmeldung eine (weitere) Bestätigung des Vertragsinhalts ist und du deshalb zahlen musst.
Nur interessehalber: Wie kann man denn auf der Seite übersehen, dass es kostenpflichtig ist? Das wird doch sehr offen und sehr anständig kommuniziert.
Beitrag von sorgenlos - 04.08.11 - 15:34 Uhr
Ich weiß es nicht, warum ich dass nicht gesehen habe. Muss wohl blind gewesen sein. Ich habe schon irgendwie die Befürchtung, dass ich da jetzt wohl Lehrgeld zahlen muss.
Beitrag von jeannylie - 04.08.11 - 18:51 Uhr
Oh Gott! Ich würde das nicht zahlen!
Googel mal und mach Dich mal schlau, an dem Fall sind die Verbraucherzentralen schon dran.
Meine Ma hatte letztens auch mal in so eine Abo-Falle getappt und das war auch so eine Dubiose Sache. Wir haben gekündigt und dann kamen auch Mahnungen usw. aber passiert ist nichts. Denn die wissen genau, dass sie vor Gericht verlieren und nur darauf setzen die Leute einzuschüchtern damit die bezahlen.
Beitrag von jeannylie - 04.08.11 - 18:55 Uhr
Nachtrag:
"Nun hat aber auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem Landgericht Frankfurt gegen Outlets.de und die IContent GmbH (Geschäftsführer: Tomas Franko) geklagt und kürzlich veröffentlichte Urteil gegen die Nutzlosbranche sollte eigentlich alle Opfer dazu bewegen, ebenfalls rechtliche Schritte gegen unseriöse Angebote im Internet einzuleiten…"
Beitrag von ujn1 - 04.08.11 - 22:49 Uhr
Hallo Janna,
zunächst muss ich vorausschicken, dass sich in Bezug auf die Widerrufsregeln seit dem 11. Juni 2010 einiges geändert hat. Zu dieser neuen Rechtslage gibt es meines Wissens nur ein paar wenige erstinstanzliche Urteile. Alle BGB-Urteile zum Thema, die man googlen kann, beziehen sich noch auf die alte Rechtslage vor Juni 2010. Das Folgende ist also alles unter Vorbehalt.
Am 11. Juni 2010 sind die Regelungen zum Widerruf in das Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) verschoben worden. Um größere Rechtssicherheit zu gewährleisten, sind dort auch Muster für Belehrungen vorgegeben. Der für Deinen Fall interessante Teil des Mustertextes lautet:
"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."
Steht es wörtlich so in den AGB, ist die Klausel gültig und kann auch nicht abgemahnt werden. Gegenüber der alten Rechtslage ist diese Formulierung für den Dienstleistungsanbieter eine deutliche Verschlechterung, für den Verbraucher eine Verbesserung.
Es kommt hier besonders auf die Worte "vollständig erfüllt" an. D.h. der Anbieter muss die Dienstleistung volltständig erbracht haben, was bei einem Abo-Vertrag bei einmaligem Einloggen schon zweifelhaft ist. Aber auch Du musst den Vertrag vollständig erfüllt haben, d.h. insbesondere musst Du vollständig bezahlt haben.
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist Dein Widerrufsrecht nach dem Wortlaut des EGBGB nicht erloschen.
Die Anwälte dieser Firmen werden sicherlich anders argumentieren.
Wie bereits gesagt, höchstrichterliche Entscheidungen zur neuen Rechtslage wären mir noch nicht bekannt. Aber auch zur alten Rechtslage war die Rechtsprechung in letzter Zeit eher verbraucherfreundlich.
LG
Beitrag von mama-02062010 - 05.08.11 - 18:11 Uhr
Wenn man nach der Firma googlt, dann muss man nichts zahlen auch wenn man sich angemeldet hat Da diese Firma unseriös handelt und kein vernünftiger Vertrag zu stande kommt!!!
