Hallo
so nun habe ich auch mal eine Frage, ich hab emich bei einer privaten Arbeitsvermittlung beworben. Diese Stelelnanzeige habe ich über die Jobbörse bei der Agentur von Arbeit gefunden.
So jetzt ist ja klar die wollen einen Vermittlungsgutschein, kann sich da das Jobcenter querstellen?
ich hatte schon vor ein paar Wochen, Kontakt mit meiner Vermittlerin( da mein Partner aus geusndheitlichen Gründen nicht arbeiten, bzw. nur von zuahsue arbeiten kann, somit unser Kind betreuen kann.)
Auf gut Deutrsch ich habe sie gefragt, ob siemir nicht Stelelnangebote zuschciken kann, da sagte die zu mir, sie haben ein Kind unter drei, und somit fallen sie aus meinen Zuständigkeitsberreich raus, sie hat irgendwas gesagt, da sich nichtmal in der 'Statistik zur zeit geführt werde, da ich noch so ein kleines Kind habe.
Okay also hab eich mich weiterhin auf eigene Faust beworben, und eben hier weniegst mal was von den Leuten gehört, die hätten sogar schon eine Stelle von mir, brauchen aber diesen Vermittlungsgutschein, jetzt ahbe ich Angst das die Arge d anicht mitzieht.
Ab wann hatt man den Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, will doch wieder arbeiten, und nicht länger auf kosten von anderen Leben müssen.
Ich hoffe es ist nicht zu wirr geschrieben, meine Frage ist einfach ob ich Chancen habe, auf einen Vermittlungsgutschein.
Vielleicht kennt sich ja einer von euch aus.
Danke schonmal für eure Antworten.
Lg
Dani
ab wann anpruch auf einen Vermittlungsgutschein
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Beitrag von blinki.bill - 04.08.11 - 21:15 Uhr
Beitrag von mama-02062010 - 04.08.11 - 21:28 Uhr
Nach 6 wöchiger arbeitlosigkeit hat man anspruch auf einen Vermittlungsgutschein.
Aber ein Vermittlungsgutschein ist Kannleistung, wir sind selbst gerade im Widerspruch. Der aber auch 6 Monate dauert und es sind erst 3 monate um. Mann könnte mittels Gutschein arbeit haben, hat auch einen Vermittler und wir würden sogar komplett dann aus dem Bezug fallen.
Aber das Jobcenter kam mit dem Argument der Staat ist pleite und ein Gutschein zu teuer...
Beitrag von blinki.bill - 04.08.11 - 22:00 Uhr
Danke für deine Antwort.
Wir würde dann auch komplett aus den Bezug rausfallen, was natürlich super wäre.
Naja der Vermittler beantragt den Gutschein für mich, sie sagte als Vermittler haben sie öfters größere Chancen, diesen durchzuboxen.
Ich wurde 2009 als ich gerade Arbeitslos geworden bin, in einen Kurs gesteckt der ein dreiviertel Jah rgin, gebracht hat er mir nichts, dafür haben sie auch einen Gutschein ausgefüllt, für die Masnahme haben sie damals 3000 Euro gezahlt.
Selbst meine Vermittlerin meinte, das diese Masnhame nur dazu dient das ich aus der Sttistik raus bin.
Wenn die für so sinnlose Maßnahmen einen Vermittlungsgutschein ohen Probleme ausstellen können, dann werden die des doch auch für eine feste Arbeit macehn können, hoffe ich zumindest.
Ich bin gespannt was raus kommt, ich bete einfach mal zu Gott und hoffe auf gnade von ihnen. Immerhin wären wir doch dann auch auf keine Leistung mher angewiesen.
Oh mann...da will man arbeiten, kümmert sich, und dann tut einen das Jobcenter es noch verbauen.
wünsch dir viel Glück, das Argument das der Staat pleite ist, haben sie bei ihren Maßnahmen auch nicht, da wird ohen zu überlegen, der Gutschein ausgefüllt.
Beitrag von king.with.deckchair - 06.08.11 - 11:04 Uhr
Was denn nun?!
Anspruch oder "Kann-Leistung"?!
