Liebe Nachtschwärmerinnen,
es geht hier nicht um mich sondern um eine Freundin, wollte hier mal für sie nachfragen weil ich selber bei Urbia oft gute Antworten bekommen habe.
Sie ist jetzt schwanger und hat im November stich Tag.
Ihr Arbeitsvertrag geht aber nur bis ende Dezember 2011.
Sie arbeitet mit mir seid zwei Jahren zusammen und hatte nur einen zwei Jahresvertrag,einen fest vertrag wird es nun sicher nicht geben wegen dem kind :(.
Jetzt läuft er aus und sie wollte gerne für min. ein Jahr zuhause bleiben.
Hat noch nie Arbeitslosen Geld erhalten.
Wisst ihr ob sie trotz arbeitslosigkeit Elterngeld bekommt oder bekommt sie arbeitslosengeld,weil sie das noch nie hatte?(ich glaube das erste arbeitslosen geld ist etwas mehr als hartz4 , oder??? ich kenne mich da überhaupt nicht aus)
Ich hoffe hier finde ich paar Antwortetn die ich weiter leiten kann.
Danke im vorraus.
Schwanger arbeiten,vertrag läuft aus?
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Beitrag von alinatschka - 04.08.11 - 23:17 Uhr
Beitrag von kati543 - 05.08.11 - 00:07 Uhr
Naja, sie kann nach der Geburt 1 Jahr zu Hause bleiben und Elterngeld bekommen. Wenn sie danach (also ab dem 1. Geburtstag) wieder arbeiten will für mindestens 15 Stunden pro Woche und eine Betreuung für ihr Kind nachweisen kann, dann kann sie ALG1 beantragen. Ob ALG1 mehr ist als ALG2, hängt von ihrem vorherigen Verdienst ab.
Beitrag von 16061986 - 05.08.11 - 09:41 Uhr
Sie hat ja 12 monate vor mutterschutz gearbeitet also bekommt sie 6 wochen vor der geburt und 8 wochen nach der geburt mutterschaftsgeld(muss sie bei der krankenkasse beantragen) und dann elterngeld.
Arbeitslosengeld gibt es erst wenn sie sich arbeitssuchend melden kann, das heißt wenn die betreuung des kindes mindestens 15 stunden/woche gewährleistet ist. das sind dann 65% vom durchschnittsgehalt der letzten 12 monate.
Beitrag von papa04 - 05.08.11 - 19:12 Uhr
Bei mir war das damals genau so wie bei deiner Freundin. Sie muss 3 monate bevor der Arbeitsvertrag ausläuft zum AA sich arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden und den Mutterpass mitbringen weil die sich dort eine Kopie vom Geburtstermin machen.
Da sie ja gearbeitet hat steht ihr ALG 1 zu und zwar 12 Monate.
Ich bekam dann ALG 1 bis es Zeit war(6 Wochen vor der geburt)fürs Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse was es auch 8 Wochen nach der Geburt gibt. Dann bekam ich Elterngeld für 1 Jahr(300Euro) und als das Jahr vorbei war ging es mit ALG1 weiter was man auch insgesamt nur ein Jahr bekommt und erst dann muss man entweder arbeiten gehen oder ALG2 beantragen. Ich hab mir einen Job gesucht. Ich bin tagsüber für meine Kinder da und abends geh ich arbeiten
